Im laufenden Arbeitsverhältnis: Darf der Arbeitgeber ein Führungszeugnis und den Nachweis von Bildungsabschlüssen verlangen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Plötzlich verlangt der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern, dass sie polizeiliche Führungszeugnisse und den Nachweis von Bildungsabschlüssen einreichen. Ist das rechtens? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Die Antwort ist klar: nein! Der Arbeitgeber darf von seinen Mitarbeitern grundsätzlich kein polizeiliches Führungszeugnis verlangen; einzige Ausnahme: Es gibt eine gesetzliche oder tarifvertragliche Reglung, nach der Arbeitnehmer in sensiblen Berufsbereichen dazu verpflichtet sind, ein Führungszeugnis vorzulegen.

Falls sich eine solche Verpflichtung weder aus dem Gesetz, noch aus Tarifverträgen, noch aus dem Arbeitsvertrag ergibt, ist der Arbeitnehmer dazu nicht verpflichtet.

Etwas anderes gilt, falls man sich im Bewerbungsgespräch darauf geeinigt hat, dass der Arbeitnehmer in Kürze ein Führungszeugnis nachreicht: Dem wird er regelmäßig nachkommen müssen.

Für den Nachweis von Bildungsabschlüssen gilt: Ist das Bewerbungsverfahren vorbei und der Arbeitnehmer eingestellt, darf der Arbeitgeber solche Nachweise nicht fordern.

Dennoch gibt es Situationen, in denen es sinnvoll ist, ein Führungszeugnis oder den Nachweis von Bildungsabschlüssen auf Verlangen des Arbeitgebers einzureichen.

In Kleinbetrieben beispielsweise, wo das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, riskiert der Arbeitnehmer eine Belastung des Arbeitsverhältnisses bis hin zur Kündigung, falls er sich querstellt, da ihm der Chef mangels Kündigungsschutz regelmäßig ohnehin ohne Weiteres kündigen darf.

Das gleiche gilt für Mitarbeiter größerer Betriebe, die dort noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt sind, denn: für sie findet das Kündigungsschutzgesetz erst nach einer Beschäftigungsdauer von über sechs Monaten Anwendung.

Zeigen sich Aufstiegschancen im Unternehmen, und fragt der Arbeitgeber deshalb nach Bildungsnachweisen und einem aktuellen Führungszeugnis, kann auch hier eine Offenlegung des Führungszeugnisses und von Bildungsnachweisen vorteilhaft sein.

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