Immobilienrente – taugt das was?

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Die Grundidee ist, dass der Immobilieneigentümer seine Immobilie zu Lebzeiten zu Geld macht, aber dennoch anders als beim Verkauf, in der Immobilie wohnen bleiben kann.

Die derzeit am Markt agierenden Firmen bieten hier drei verschiedene Modelle an:

1. Nießbrauch

Die wohl bekannteste Variante ist der Verkauf (natürlich deutlich unter Wert) unter Einräumung eines lebenslangen Nießbrauchrechts. Solange der Verkäufer lebt, hat der Erwerber keinen Zugriff auf die Immobilie. Das stellt neben dem geringeren Kaufpreis einen Nachteil dar. Außerdem profitiert nur der Käufer von steigenden Immobilienpreisen

2. Leibrente

Der Immobilieneigentümer überträgt die Immobilie an das Unternehmen und erhält dafür eine monatliche Leibrente oder eine Einmalzahlung. Lebenslanges Wohnrecht ist auch hier vorgesehen. Hier gelten auch die unter 1. genannten Nachteile.

Fraglich ist aus unserer Sicht zudem, welche Auswirkungen eine Insolvenz des Unternehmens haben wird. Hier können Probleme bis hin zur Zwangsversteigerung der Immobilie auftreten.

3. Umkehrhypothek

Hier nimmt der Immobilieneigentümer im Grunde ein tilgungsfreies Darlehen auf. Zinsen und Tilgung werden auf die Darlehenssumme aufaddiert. Vorteilhaft ist, dass der Immobilieneigentümer auch Eigentümer bleibt. Nachteilig ist, dass die Verschuldung infolge mangelnder Zins- und Tilgungsleistung ordentlich wächst. Daher ist diese Variante, soweit Erben die Immobilie übernehmen möchten, recht teuer. Vorteilhaft ist allerdings, dass etwaige Erben aber die Möglichkeit bekommen, die Immobilie zu übernehmen. Von Wertsteigerungen profitiert hier der Eigentümer oder Erbe.

Allen Varianten gemein ist, dass es sich auf der Käuferseite um renditeorientierte Unternehmen handelt. Jede Immobilie muss sich rechnen und einen Profit abwerfen. Das ist natürlich nur zu gewährleisten, wenn die Verkaufspreise weit unter Marktwert angesiedelt sind. Zudem agieren diese Unternehmen vornehmlich in den derzeit angesagten Großstädten, in denen die Immobilienpreise eher hoch sind.

Aus unserer Sicht eignen sich die am Markt angebotenen Modelle nicht für jeden Immobilieneigentümer und nicht für jede Immobilie.

Rechtsanwalt Dietmar Klingerr aus der Bremer Anlegerschutzkanzlei Dr. Eckardt und Klinger rät jedem Interessenten dazu, die eigene Situation und die angebotenen Konditionen im Rahmen einer anwaltlichen Beratung zu erörtern und zu unterzeichnenden Verträge anwaltlich prüfen zu lassen. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für diese Prüfung und die Beratung gerne zur Verfügung. 



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