In der Türkei festgenommen - was tun? Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht (bundesweit)

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Wer erfahren hat, dass ein Freund oder Angehöriger von der Polizei festgenommen worden ist, hat in der Regel viele Fragen, die schnell beantwortet werden müssen. Noch drängender sind diese Fragen und noch größer ist häufig die Panik, wenn die Festnahme nicht in Deutschland erfolgt ist. In diesem Beitrag gibt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Berlin wichtige Hinweise bei Verhaftungen in der Türkei. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und als Strafverteidiger international für seine Mandanten im Einsatz. Die Hilfe bei Festnahmen im Ausland unter Einbeziehung von Korrespondenzanwälten im betreffenden Staat gehört zu seinem Alltagsgeschäft.

Meist ist es nicht einfach, im Ausland einen Anwalt zu finden, dem man vertraut und dessen fachliche Kompetenz man richtig einschätzen kann. Zudem kennt man die weder die Gepflogenheiten im Umgang mit der dortigen Justiz noch die Rechtslage selbst zumindest in Ansätzen, wie es in Deutschland der Fall wäre. Nach dem türkischen Recht soll dem Betroffenen zunächst mitgeteilt werden, dass er Fragen zu seiner Person korrekt beantworten muss. Es wird ihm gesagt, welche Tat zur Last gelegt wird und dass er das Recht auf einen Verteidiger hat, er rechtlichen Beistand von diesem Verteidiger erhalten darf und dass der Verteidiger bei jeder Vernehmung anwesend sein darf. Auch hat der Betroffene, sollte er keinen Verteidiger haben, das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Er darf eine nahestehende Person über die Verhaftung informieren und darf zum Tatvorwurf schweigen oder auch Beweiserhebungen beantragen. Dies ergibt sich aus Art. 147 der türkischen Strafprozessordnung. Wichtig zu wissen: Protokolle müssen (wie auch in Deutschland) nicht unterschrieben werden. Wer also mit einem Angehörigen telefoniert, der kurz vor der ersten Vernehmung in der Türkei steht, sollte ihn darauf hinweisen.

Abhängig davon, wie schwer die vorgeworfene Tat wiegt, wird der Betroffene nach der Vernehmung in Untersuchungshaft genommen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es um Vorwürfe aus dem Bereich der Drogenkriminalität geht, zum Beispiel den Besitz, die Einfuhr, Ausfuhr oder das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Hier drohen in der Türkei drakonische Strafen. Spätestens wenn die Untersuchungshaft droht oder schon vollzogen wird, sollte auch in Deutschland ein Anwalt eingeschaltet werden, der über starke Kooperationspartner in der Türkei verfügt. Rechtsanwalt Dr. Bunzel ist hier der richtige Ansprechpartner und in Notfällen telefonisch unter (0049) (0) 151 21 778 788 rund um die Uhr zu erreichen. Ein deutscher Anwalt ist auch dann besonders wichtig, wenn es in der Türkei zu einer Verurteilung kommt - denn auch hier besteht die Möglichkeit, die Strafvollstreckung im Heimatland (also in Deutschland) zu beantragen. Ein international erfahrener Strafverteidiger kann hier frühzeitig die Weichen stellen, damit nach einer Gerichtsverhandlung in der Türkei keine wertvolle Zeit unter den oft sehr schlechten Bedingungen im türkischen Strafvollzug verschwendet werden muss.

Sie haben weitere Fragen? Nehmen Sie über anwalt.de direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel auf. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist bei Dr. Bunzel immer kostenlos.


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