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Insolvenzplan anmelden: Tipps & Ablauf

  • 4 Minuten Lesezeit

Mit einem Insolvenzplanverfahren können private Schuldner sich vorzeitig ihrer Schulden entledigen. Im Vordergrund steht die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für die Verhandlung mit den Gläubigern. Das Ziel ist der Schuldenschnitt durch einen Teilverzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen. Mit einem korrekt durchgeführten Insolvenzplanverfahren können Sie oft innerhalb von 4 bis 12 Monaten schuldenfrei sein.

Die wichtigsten Tipps für den Insolvenzplan in der Praxis

Als Fachanwalt für Insolvenzrecht begleite ich Schuldner seit 2012 aus ihrer finanziell schwierigen Situation heraus. Den wenigsten sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Entschuldung bekannt. Im Nachfolgenden verschaffe ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Tipps aus der Praxis und den Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens.

Vorläufige Tipps für den privaten Insolvenzplan:

  • Gläubigerabschriften sammeln
  • Kontaktaufnahme mit Gläubigern
  • Geldgeber ausfindig machen
  • Von einem Anwalt beraten lassen

Finanzielle Überschuldung im Privatbereich offenlegen

Im ersten Schritt muss erkannt werden, dass dringender Handlungsbedarf besteht und die finanzielle Situation so nicht weiter tragbar ist. Anhaltende Schulden belasten den Schuldner seelisch und gesundheitlich. Ob akuter Handlungsbedarf entsteht, kann durch eine akribische Auflistung aller Schulden und Gläubiger ermittelt werden.

Geldgeber ausfindig machen

Der Insolvenzplan sieht einen Schuldenschnitt durch die Unterbreitung eines Planangebots an die Gläubiger vor. Dieses Planangebot darf allerdings nicht vom Schuldner aufgebracht werden. Es ist somit notwendig, geeignete Geldgeber, wie Familienmitglieder oder Bekannte, zu finden.

Insolvenzplan Vorbereitung

Die Eröffnung Ihres Insolvenzplanverfahrens wird vorausgesetzt. Ferner steht dies gemäß §§ 217 ff. InsO mit Ihrem Insolvenzplan in Verbindung. Ein Insolvenzplan bietet die Möglichkeit, ein verkürztes Verfahren einzugehen und zeitnah schuldenfrei zu werden.

Anwaltliche Beratung

Ich begleite Sie durch das das gesamte Insolvenzverfahren. Bei einer kostenfreien Erstberatung können Sie sich erste Informationen über den Ablauf einholen. Des Weiteren gehe ich auf einzelne Punkte wie

  • Ihre aktuelle Situation,
  • Problematiken und
  • Erfolgsaussichten

ein.

Insolvenzplan ausarbeiten

Sobald mir die Insolvenztabelle vorliegt, können weitere Schritte bezüglich der Ausarbeitung des Insolvenzplans erfolgen. Diese Auflistung in Tabellenform liegt uns nach Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens vollständig vor und umfasst wichtige Unterlagen bezüglich Ihrer Schuldensituation. Daraufhin kann der Insolvenzplan gemäß § 219 InsO ausgearbeitet werden.

Strategische Abstimmung vornehmen

Das Insolvenzgericht gibt die Terminierung Ihres Erörterungs- und Abstimmungstermins gemäß §§ 235 ff. InsO vor. Dieser Gerichtstermin ist wegweisend für Ihre Planinsolvenz und gehört strategisch und individuell vorbereitet. Daher übernehme ich für Sie den vorbereitenden Aufwand.

Erst bei Vergleichsreife verhandeln

Die Vorarbeiten sind zudem unerlässlich, um die Vergleichsreife erörtern zu können. Dabei sollte eine Ungleichbehandlung der Gläubiger ausgeschlossen werden, um eine anfechtbare Sachlage zu vermeiden.

Ablauf des Insolvenzplans

Die Durchführung Ihres privaten Insolvenzplanverfahrens ist mit einer Menge Aufwand verbunden, welchen Sie nicht alleine bewältigen müssen.

Meine Dienstleistungen:

  • Kostenfreie Erstberatung
  • Kontaktaufnahme zu Ihren Gläubigern
  • Ausarbeitung des Insolvenzplans
  • Vorbereitung des Abstimmungstermins

Persönlicher Betreuer

In rechtlicher Hinsicht kann ich Ihnen als persönlicher Betreuer zur Seite stehen und Sie bezüglich Ihrer finanziellen Angelegenheit beraten. Diese Dienstleistung kann Ihnen bei Ihrer Entschuldung bedeutend zugutekommen.

Ermittlung Ihrer Gläubiger

Sind Ihnen Ihre Gläubiger unbekannt, so holen ich für Sie weitere Auskünfte ein. Gemäß § 34 BDSG führe ich zum Beispiel Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Boniversum, Schufa und ICD durch.

Schuldenstand feststellen

Um Ihre Schulden genau festzustellen, sind Schuldenstandsabfragen notwendig. Somit bekomme ich für Sie alle Forderungsstände mitgeteilt und ebenso mögliche Gläubiger- und Vertreterwechsel und Abtretungen.

Insolvenzplanverfahren einleiten

Ich stehe Ihnen vor und nach der Einleitung des Insolvenzplanverfahrens beiseite.

Bei Folgendem setze ich mich für Sie ein:

  • Insolvenz-Antragsstellung
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Bescheinigung gemäß § 305 InsO
  • Stundung der Verfahrenskosten gemäß § 4a InsO

Gerichtliche Beanstandung

Ihre gerichtlichen Schreiben und Beanstandungen können Sie umgehend bei mir einreichen. Ich übernehme die Bearbeitung der Sachlage für Sie. Somit kommen Sie effektiver voran.

Insolvenzplan ausarbeiten

Gemeinsam mit Ihnen erstelle ich ein Muster Ihres Insolvenzplans, basierend auf den Vorarbeiten. Erst nach Ihrer persönlichen Freigabe wird der fertige Insolvenzplan dem Insolvenzgericht ausgehändigt.

Abstimmungen mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht

Ich übernehme die Korrespondenz mit Ihrem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht für Sie. Dabei stehe ich rechtlich für Sie ein, mit Ihren Verfahrensbeteiligten ein geeignetes Lösungsmodell zu finden.

Zustimmungen bei Ihren Gläubigern einholen

Sind möglicherweise zustimmende Gläubiger gefunden, dann stelle ich Ihren Insolvenzplanvorschlag vor und gegebenenfalls eine Angebotsnachbesserung. Vorteilhaft ist außerdem, dass somit Ihre Gläubiger auf den Abstimmungstermin vorbereitet sind.

Insolvenzplan vorlegen

Erst nach der Zustimmung der Gläubiger wird der Insolvenzplan offiziell dargelegt. Dieses geschieht beim zuständigen Insolvenzgericht. Auf diesen Handlungsschritt werden Sie mit den vorangegangenen Vorarbeiten gut vorbereitet sein. Schließlich ist die Vorlage des Insolvenzplans ein wichtiger Ablauf, welcher Sie zu Ihrer Entschuldung führt.

Terminvertretung organisieren

Damit der Abstimmungstermin beidseitig reibungslos abläuft, stehe ich als Bindeglied für organisatorische Fragen rund um die Terminvertretung Ihrer Gläubiger ein.

Wahrnehmung des Abstimmungstermins

Selbstverständlich erscheine ich als Ihr Fachanwalt persönlich vor Ort. Somit kann ich Sie auch bei unvorhersehbaren Ereignissen fachgerecht unterstützen. Ferner nehme ich spontane Plananpassungen vor und stehe für ein gutes Ergebnis für Sie ein.

Planergebnis und abschließende Beratung

Bereits nach Abschlusstermin liegt Ihnen das Planergebnis vor. Verläuft alles wie erwartet, wird Ihr Insolvenzverfahren vorzeitig beendet und Sie sind zeitnah schuldenfrei. Dennoch können auch abschließend Fragen aufkommen. Dafür nehme ich mir bei einem abschließenden Beratungsgespräch Zeit für Sie.

Kostenlose Erstberatung nutzen

Gerne können Sie bei einer Schuldensituation unsere kostenlose Erstberatung nutzen oder uns online mit Ihrer Entschuldung beauftragen.

Kontaktieren Sie mich zu Ihrer kostenfreien Erstberatung: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/insolvenzplan/.

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei bietet Ihnen

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht mit langjähriger Erfahrung 
  • Kostenfreie Erstberatung  
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Ich freue mich auf Ihre Entschuldung.


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