Insolvenzplan für Privatpersonen - Chance auf vorzeitige Restschuldbefreiung

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Ablauf des Planverfahrens in der Privatinsolvenz

 

1. Vorbemerkung

Auch private Schuldner können sich mit einem Insolvenzplanverfahren vorzeitig ihrer Schulden entledigen. Dadurch ist eine legale Restschuldbefreiung und ein Neubeginn auch deutlich vor Ablauf der in der Insolvenzordnung vorgesehenen drei, fünf oder sechs Jahre möglich. Mit einem Insolvenzplan kann sogar eine Restschuldbefreiung für Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung („Delikt“) erreicht werden. Dieser Beitrag soll Ihnen einen kurzen Überblick über den Ablauf und die Voraussetzungen des Insolvenzplanverfahrens in der Privatinsolvenz geben.

2. Vorbereitung der Planinsolvenz

Entscheidend für die Erfolgsaussicht ist die Vorbereitung Ihrer Planinsolvenz. Damit sollte so früh wie möglich, also möglichst noch vor dem Insolvenzantrag begonnen werden.

Der erste wichtige Schritt, um aus der Privatinsolvenz zu gelangen, ist es zu erkennen, dass dringender Handlungsbedarf besteht und die finanzielle Situation nicht mehr tragbar ist. Ob dies der Fall ist, kann durch eine exakte Auflistung aller Gläubiger festgestellt und eine online durchgeführte Schuldenanalyse abgeschätzt werden.

Kommen Sie sodann zu dem Ergebnis, dass tatsächlich akuter Handlungsbedarf besteht, müssen Sie sich darüber Gedanken machen, wer Sie bei der Ausarbeitung eines Insolvenzplans fachlich unterstützen kann und wer aus ihrem Umfeld dazu in der Lage ist, Ihnen Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Das notwendige sog. „Planangebot“ darf allerdings nicht vom Schuldner selbst aufgebracht werden, da dessen Vermögen ohnehin Insolvenzmasse darstellt und die die Gläubiger bessergestellt werden müssen. Dieses sollte durch eine Ihnen bekannte Person unterbreitet werden, da diese Person als „Plangarant“ für die Auszahlung ihrer Gläubiger auftritt und mit ihm durch die Einmalzahlung der Insolvenzplan steht und fällt. Geeignete Geldgeber sind daher regelmäßig Familienmitglieder und Freunde.

Spätestens wenn das Insolvenzplanverfahren dann eröffnet wurde, oder besser schon vor Einleitung dessen Einleitung, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Insolvenzrecht hinzuzuziehen, der sodann mit Ihnen die nächsten Schritte erörtern kann, um sie sicher d zielorientiert durch das Insolvenzplanverfahren zu begleiten.

 

3. Ablauf der Planinsolvenz

Das Insolvenzplanverfahren läuft dann in folgenden Schritten ab:

a. Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Auch bei einem Insolvenzplanverfahren muss zu Beginn ein herkömmliches Insolvenzverfahren – hier also die Privatinsolvenz – in die Wege geleitet werden. Bis zur Abgabe des Insolvenzantrages und bis zur Eröffnung des Verfahrens durch das Insolvenzgericht dauert es meist etwa 2-3 Wochen. Für Ihre Gläubiger ist die Eröffnung das Signal, dass ihre jeweiligen Forderungen abgeschrieben werden können, da „eh nichts mehr zu holen ist“. Von dem noch kommenden Angebot eines Insolvenzplans wissen diese bis dahin häufig noch nichts. Dieses ist sodann später für die Gläubiger ein unerwartetes Geschenk, da diese dadurch bessergestellt werden (müssen), als durch ein herkömmliches Insolvenzverfahren.

b. Ausarbeitung des Insolvenzplans

Nach Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens wird eine vollständige Insolvenztabelle erstellt, aus welcher genaue Informationen zu ihren Gläubigern und Verbindlichkeiten hervorgehen. Diese Tabelle liegt etwa 2 Monate nach Eröffnung des Verfahrens vor und bildet dann eine Grundlage zur Erarbeitung des Insolvenzplans. Der Insolvenzplan enthält alle möglichen Informationen zu ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation, sowie insbesondere die Höhe Ihres Angebots und eine Vergleichsabrechnung von Planinsolvenz zu einer normalen Privatinsolvenz.

Die Vorbereitung, Erstellung und Vorlage des Insolvenzplans stellt kein Hexenwerk da. Gleichwohl sind viele Details zu beachten. Besondere Schwierigkeiten bereitet häufig die Gruppenbildung der Gläubiger, die zwar im Interesse des Schuldners, aber auch sachgerecht erfolgen muss. Sie sollten sich daher fachkundiger Hilfe bedienen.

Auch Gläubiger, die sich nicht am Insolvenzverfahren beteiligen wollen, werden von der Restschuldbefreiung erfasst.

 c. Vorlage bei Gericht und Zustimmungen der Gläubiger

Der fertige Plan wird dann dem Gericht und auch den Gläubigern vorgelegt. Wenn das Gericht den Plan zu akzeptieren bereit ist, wird ein Gerichtstermin mit den Gläubigern anberaumt, in welchem nach Gruppen abgestimmt wird. Möglicherweise wird eine Nachbesserung des Plans erforderlich. Wenn der Plan aber im Vorfeld mit den Gläubigern von Ihren Beratern gut abgestimmt worden ist, ist der Gerichtstermin meist ein Selbstgänger und das gewünschte Abstimmungsergebnis wird erzielt. Auf diesem Wege können auch Deliktsforderungen von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

Soweit alles nach Plan verläuft, wird ihr Insolvenzverfahren vorzeitig beendet und Sie sind zeitnah mit Erfüllung des Insolvenzplans schuldenfrei.

 

4. Vorteile eines Insolvenzplans

Großer Vorteil der Planinsolvenz ist es, dass Sie schnell, also innerhalb von 4 – 12 Monaten, entschuldet werden. Wir empfehlen Ihnen daher die Planinsolvenz, falls Ihnen das normale Insolvenzverfahren mit seiner mehrjährigen Laufzeit einfach zu lange dauert. Mit der von uns begleiteten Planinsolvenz befriedigen Sie die Gläubiger mit einer geringen Quote und verkürzen das reguläre Insolvenzverfahren auf wenige Monate. Außerdem bietet der Insolvenzplan gegenüber einem Vergleich höhere Erfolgsaussichten: Durch eine Kopf- und Summenmehrheit sowie taktische Gruppenbildung werden ablehnende Gläubiger meist überstimmt. Ferner erreichen Sie durch die Planinsolvenz eine Restschuldbefreiung, ohne ein Insolvenzverfahren komplett durchlaufen zu müssen. Das Insolvenzverfahren wird nach Zustandekommen des Insolvenzplans aufgehoben und die Nachteile einer laufenden Insolvenz entfallen sofort wieder.

 

5. Fazit

Die Möglichkeit zur Durchführung eines Insolvenzplans für Privatpersonen existiert seit dem Jahr 2012. Die Kanzlei Könemann war bereits bei Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 auf Konkurs- und Insolvenzrecht, beginnend bei der Beratung bis hin zur Verwaltung, spezialisiert und verfügt deshalb über viel Erfahrung, die notwendigen auch vielfach nachgewiesenen Qualifikationen und das notwendige Verhandlungsgeschick. In den vergangenen Jahren haben wir eine Erfolgsquote von über 95% der von uns begleiteten Insolvenzpläne zu verzeichnen. Wir beraten Sie daher gerne über die Möglichkeiten eines Insolvenzplans in der Privatinsolvenz.

 

Am Ende wird alles gut – sonst kann es auch noch nicht zu Ende sein!

 

Schauen Sie sich auch gerne meine Videos unter https://www.kanzlei-koenemann.de/recht-einfach-videos/ oder meine Spezialseite www.schuldenfrei-mit-plan.de mit kostenloser Schuldenanalyse an.

Für Fragen stehe ich natürlich gerne wie gewohnt unter 04131 400 400 zur Verfügung.

 

Ihr

Hendrik A. Könemann

Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht

 

Foto(s): Könemann

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