Insolvenzverfahren adcada - was sollen Anleger tun?

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Worum geht es? Es gibt nichts was es nicht gibt !

Die adcada GmbH hat ihren Sitz in Rostock. Ihr Geschäftsführer, ein Schweizer Jungunternehmer, hat versucht ein großes Rad zu drehen. Begonnen hat alles mit einem kleinen Büro bzw. bei Rostock. Man wollte den Einzelhandel revolutionieren. Die Gesellschaft wollte einen vernetzten Marktplatz schaffen, der die Vorzüge des Onlinehandels mit denen eines stationären Handels verbindet; dafür wurde Premiumware eingekauft und über den eigenen Onlineshop FASHION.ZONE verkauft. Zugleich wurde Einzelhändlern, die mit der Gesellschaft kooperierten, angeboten, die eigene Ware über diese Plattform zu verkaufen, ein ähnliches Modell wie Amazon. Die Gesellschaft wuchs rasant und erhielt sogar von dem Verband der Vereine Creditreform e.V. ein Bonitätszertifikat für herausragende Bonität (CrefoZert). Anders ausgedrückt, die Ausfallwahrscheinlichkeit wurde mit 0 „ausgezeichnet“. Dann begab man sich in den grauen Kapitalmarkt und warb Gelder von Anlegern ein mit dem Versprechen, die Gelder als Festgeld anzulegen.

Die Gesellschaft bezeichnete zunächst die angebotenen Kapitalanlagen als Festgeldalternative und suggerierte den Anlegern feste Zinsen. Diese sollten sich an einer Gesellschaft beteiligen, die in Immobilien investierte. In diesem Jahr warb die Firma zu dem Geld ein, für eine Tochtergesellschaft die Atemschutzmasken herstellen sollte und suggerierte den Anlegern sichere Zinsen bei einer Beteiligung i.H.v. 12 %.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) untersagte der Gesellschaft das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und forderte auf, die angenommenen Gelder vollständig an die Kapitalanleger zurückzuzahlen. Gegen die Abwicklungsanordnung der Bafin leitete die Gesellschaft rechtlicher Schritte ein.

 Die Einwerbung der Anlegergelder erfolgte mit Slogans wie „clevere Festgeldanlage“, „Geldanlage, die mit Sicherheit klassischer Festgeldanlagen einhergeht“ und dem Versprechen „Zinsen zwischen 5 - 8 % sicher zu erwirtschaften“.

Auf den Totalverlust wurden die Anleger nicht hingewiesen. Die adcada GmbH warb Anlegergelder auch für die begebenen Unternehmensanleihen ein, bei denen Anleger im schlimmsten Fall einen Totalverlust erleiden. In Zeiten von Corona warb die Gesellschaft damit, ab 100,00 € Anlage 12 % Zinsen pro Jahr zu erzielen (100 % erstrangig).

Zwischenzeitlich hat die Gesellschaft Insolvenzantrag gestellt. Zu Recht hat die BaFin der adcada GmbH die Rückabwicklung bereits geschlossener Verträge über eine Immobilienanlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld (so Werbung) aufgegeben. Die adcada betrieb ein Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

 Die Gesellschaft hat zwischenzeitlich Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist bestellt. Der Schuldnerin wurde durch das Insolvenzgericht untersagt, über Bankkonten und über Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen.

Welche nächsten Schritte gilt es für die Anleger zu beachten? Sichern Sie Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren.

Die Anleger haben bereits einmal Geld verloren. Es gilt daher genau abzuwägen, welches die weiteren Schritte sind und nicht sinnlos weiteres Geld „zu verbrennen". Aus unserer Sicht macht es Sinn, dass sich die betroffenen Anleger an einen fachkundigen Rechtsanwalt im Rahmen der Betreuung und Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren wenden. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, holen wir gern für Sie die Deckungszusage ein. Im Weiteren muss dann geprüft werden, inwieweit die Gesellschafter persönlich haften, da sie das Einlagengeschäft unerlaubt betrieben haben und dieses zu einem Vermögensschaden bei den Anlegern geführt hat. Hierzu gibt es bereits Rechtsprechung des BGH.

Wir gehen davon aus, dass es weitere Haftungsgegner gibt. Bitte setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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