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Insolvenzverwalter - was Sie wissen und beachten müssen!

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Insolvenzverwalter - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird ein Insolvenzverwalter ernannt.
  • Seine Bestellung und die gleichzeitige Beaufsichtigung übernimmt das zuständige Insolvenzgericht.
  • Eine der Hauptaufgaben des Insolvenzverwalters besteht in der Ermittlung der Insolvenzmasse und ihrer Verteilung unter den Gläubigern. Darüber hinaus erstellt er ein Gläubigerverzeichnis, in dem alle Gläubiger des Schuldners aufgelistet sind.
  • Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung des Insolvenzverfahrens.
  • Es gibt keine spezielle Ausbildung zum Insolvenzverwalter.
  • In der Regel sind Anwälte, Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte und Steuerberater als Insolvenzverwalter tätig.

Was ist unter einem Insolvenzverwalter zu verstehen?

Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, ernennt das zuständige Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter, das diesen auch beaufsichtigt, wie in § 18 Rechtspflegergesetz (RPflG) festgelegt ist. Der Insolvenzverwalter muss gegenüber den Gläubigern und dem Schuldner unabhängig agieren, eine natürliche Person sein und geschäftskundig sein.

Sind die Gläubiger mit dem vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter nicht zufrieden, besteht für sie die Möglichkeit, auf der ersten Gläubigerversammlung einen anderen Insolvenzverwalter zu wählen, der für die Ausübung der Tätigkeit geeignet ist, wie in § 57 Insolvenzordnung (InsO) definiert ist. Das zuständige Insolvenzgericht muss diesen bestätigen.

Welche Tätigkeiten übernimmt der Insolvenzverwalter?

Zu den zentralen Aufgaben des Insolvenzverwalters zählt die Feststellung der Insolvenzmasse. Darüber hinaus kümmert er sich um die Aufteilung der Masse unter den einzelnen Gläubigern. Des Weiteren erstellt er ein Verzeichnis über die einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse sowie über die beteiligten Gläubiger.

Kommt es zur Insolvenz eines Unternehmens, erstellt er gegebenenfalls einen sogenannten Insolvenzplan – das Rettungskonzept des betroffenen Unternehmens. Er fällt außerdem die Entscheidung darüber, ob die Firma fortgeführt oder abgewickelt wird. Wenn es zur Schließung des Unternehmens kommt, ist er für die Verwertung des Vermögens sowie für die Verteilung des Erlöses an die einzelnen Gläubiger verantwortlich.

Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters gilt als beendet, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben bzw. eingestellt wird.

Der Insolvenzverwalter muss grundsätzlich für die Durchführung des Insolvenzverfahrens keine vorgeschriebenen Fristen einhalten. Es kann vorkommen, dass ein Insolvenzverfahren über Jahre andauert.

Wie ist die Vergütung des Insolvenzverwalters geregelt?

Der Anspruch auf Vergütung für den Insolvenzverwalter ergibt sich aus § 63 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO).

Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich grundsätzlich nach dem Wert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung des Insolvenzverfahrens, wie in § 1 Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) geregelt ist. Folglich wird die Vergütung erst nach dem Ende des Verfahrens festgelegt. Die Höhe der Vergütung berechnet sich generell auf Grundlage des Regelsatzes, der in § 2 InsVV definiert ist.

Laut § 9 InsVV hat der Insolvenzverwalter darüber hinaus die Möglichkeit, einen Vorschuss aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Hierfür muss aber das zuständige Insolvenzgericht zustimmen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit eines Insolvenzverwalters

Nicht jede Person kann als Insolvenzverwalter tätig werden. Der Insolvenzverwalter muss im juristischen, insolvenzrechtlichen und im betriebswirtschaftlichen Bereich Kenntnisse vorweisen können.

Die Qualifikationen, die ein Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit vorweisen sollte, sind jedoch nicht gesetzlich definiert. Des Weiteren gibt es keine Möglichkeit, eine Ausbildung als Insolvenzverwalter zu absolvieren. Im Rahmen des Jurastudiums kann man jedoch das Studienfach des Insolvenzrechts belegen. In den meisten Fällen sind Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen, Steuerberater bzw. Steuerberaterinnen, Betriebswirte bzw. Betriebswirtinnen und Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüferinnen als Insolvenzverwalter tätig.

Foto(s): ©Pexels/RODNAE Productions

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