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Instandhaltungsrücklage - was Sie wissen und beachten müssen!

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Instandhaltungsrücklage - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Instandhaltungsrücklagen sind Teil der ordnungsmäßigen Verwaltung einer Wohneigentümergemeinschaft.
  • Sie dürfen nur zur Finanzierung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßen genutzt werden.
  • Die Hausverwaltung ist zuständig für die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage.
  • Die Höhe der Instandhaltungsrücklage muss angemessen sein.

Was ist eine Instandhaltungsrücklage?

Die Instandhaltungsrücklage dient zur Finanzierung von Sanierungskosten, die für die Erhaltung eines Wohngebäudes anfallen. Sie muss von allen Wohnungseigentümern als Bestandteil des sogenannten Hausgeldes monatlich gezahlt werden.

Wofür wird die Instandhaltungsrücklage benötigt?

Instandhaltungsrücklagen dürfen nur für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums verwendet werden.

Folgende Maßnahmen werden beispielsweise mit der Instandhaltungsrücklage finanziert:

  • Reparatur des Fahrstuhls
  • Balkonsanierungen
  • Wartung von Heizungsanlagen
  • Erneuerung des Daches
  • Renovierung der Fassade

Wer ist für die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage zuständig?

Die Hausverwaltung ist für die Verwaltung der Instandhaltungsrückstellung verantwortlich, die im Interesse aller Wohnungseigentümer zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört (§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG). Sie trifft Maßnahmen, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlich sind (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG).

Gem. § 27 Abs. 5 WEG ist die Hausverwaltung verpflichtet, die Gelder für die Instandhaltungsrücklage gesondert von ihrem Vermögen zu halten, damit das Vermögen im Falle der Insolvenz des Verwalters nicht Teil der Insolvenzmasse wird.

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Die Instandhaltungsrücklage sollte gem. § 21 Abs. 5 Nr. 4 (WEG) angemessen sein. Die Angemessenheit muss nach den konkreten Verhältnissen der Wohnanlage beurteilt werden.

Folgende Faktoren werden u. a. bei der Berechnung berücksichtigt:

  • Alter des Gebäudes
  • Zustand des Gebäudes
  • Gebäudeausstattung

Die Höhe der Instandhaltungsrücklage ergibt sich aus dem jährlichen Wirtschaftsplan, der mehrheitlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinschaftlich beschlossen werden muss.

Foto(s): ©Pixabay/TimDavisCreations

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