Internationale Markenregistrierung (WIPO) - Marke international schützen - einfach erklärt

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Internationale Markenregistrierung (WIPO) - Sinn & Zweck, Ablauf & Kosten einfach erklärt


Als Unternehmer fragen Sie sich vielleicht, ob Sie Ihre internationale Markenanmeldung in den China selbst vornehmen oder einen Anwalt damit beauftragen sollten.

Auf den ersten Blick, mag eine Markenanmeldung ziemlich simpel aussehen. In Wahrheit gibt es jedoch viele Dinge, die man dabei beachten sollte. Insbesondere gilt es durch eine Markenrecherche zu klären, ob die Benutzung Ihrer Marke (nicht erst deren Anmeldung) ältere Markenrechte Dritter verletzt. Im Falle einer Markenrechtsverletzung drohen ansonsten nämlich schnell kostenpflichtige Abmahnung mit einem Mindestgegenstandswert von 50.000,- EUR werden kann. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Markenämter in der Regel und die Interlectual Property Organization (WIPO) im Speziellen keine Recherche nach älteren Marken oder Firmennamen durchführt und Sie mit Ihrer Markenanmeldung damit finanziellen Schaden anrichten könnten? Wussten Sie, dass Ihre Markenanmeldung selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht sicher ist, sondern dass sie auch noch lange Zeit danach vor Gericht angegriffen werden kann? Die obigen Beispiele zeigen, dass es sich lohnt, die Anmeldung Ihrer Marke in die Hände eines im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalts zu legen. Unsere Kanzlei ist über auf das Markenrecht spezialisierte und hat über die Jahre zahlreiche Markenanmeldungen erfolgreich durchgeführt. Lesen Sie sich gerne die Bewertungen unserer Mandanten durch oder lernen Sie uns am besten gleich persönlich kennen und nutzen Sie unseren Kostenlosen telefonischen Erstkontakt.


Was ist eine Basismarke? Brauche ich die?

Für die internationale Marke benötigen Sie eine so genannte Basismarke. D.h. man wählt entweder eine nationale Marke wie die deutsche Marke oder die europäische Marke aus und erstreckt den Schutz dieser Marke über die WIPO auf die entsprechenden anderen gewünschten Länder. Hat man noch keine Basismarke, so muss man erst einmal eine solche Basismarke beantragen.Dies können Sie hier tun.

Die internationale Registrierung können entweder nach Eintragung der Basismarke erfolgen oder bereits während der Anmeldung der Basismarke. Der Schutz der internationalen Marke besteht dann regelmäßig für zehn Jahre und kann durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr verlängert werden.

Wichtig: Während eines Zeitraums von fünf Jahren bleibt die internationale Registrierung abhängig von der in Bezug genommenen Basismarke. Wird also die Basismarke gelöscht, zurückgewiesen oder zurückgenommen so entfällt auch der Schutz der internationalen Registrierung. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind die internationalen Registrierungen unabhängig vom Bestand der Basismarke.


Wie lauft eine Internationale Registrierung von Marken nach dem Madrider Markenübereinkommen ab?Waren- & Dienstleistungsverzeichnis nach Nizza-Klassen


Nach der Beauftragung übersenden wir Ihnen zunächst einen Vorschlag für das Waren- & Dienstleistungsverzeichnis Ihrer Marke, in dem wir auch bereits die Einordung der amtlich anerkannten Oberbegriffe in die jeweiligen Nizza-Klassen vorgenommen haben, zur Stellungnahme.

 

Markenrecherche

Nachdem wir das finale Waren- & Dienstleistungsverzeichnis mit Ihnen abgestimmt haben, führen wir die Markenrecherche durch (soweit Sie diese beauftragt haben). Nach erfolgter Markenrecherchen erhalten Sie von uns ein Kurzgutachten, in dem wir Ihnen darstellen, was wir im Rahmen der Recherche entdeckt haben und Ihnen in verständlichen Worten erklären, was das nun für Sie konkret bedeutet und welche Optionen Sie nun haben. Mögliche Optionen sind hier das Einreichen der Anmeldung in vollem Umfang, das Absehen von der Anmeldung und Benutzung der Marken im Ganzen oder in Teilen und alles dazwischen. Selbst wenn sich im Rahmen der Recherche problematische Treffer erbeben, können wir Ihnen oftmals dennoch einen gangbaren Weg vorschlagen, z.B. indem wir Ihr Waren und Dienstleistungsverzeichnis einschränken oder eine Wort-/Bildmarke anstatt einer Wortmarke anmelden.

 

Anmeldung der Marke und Korrespondenz mit dem Markenamt

Wir vertreten Sie in Verfahren vor der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Die gesamt Korrespondenz läuft über unsere Kanzlei. Nach erfolgreicher Anmeldung übersenden wir Ihnen die Markenurkunden zusammen mit weiteren Hinweisen für den Umgang mit Ihrer neuen Marke.


Wie hoch sind die amtlichen Anmeldegebühren?

Für viele der insgesamt über 100 Staaten des Madrider Markensystems gibt es individuelle Anmeldegebühren, so dass bereits kleine Änderungen in der Auswahl der Staaten große Auswirkung auf die anfallenden Gebühren hat.

Die Kosten einer internationalen Marke sind zudem abhängig von folgenden Faktoren:

  • Ist Ihre Basismarke eine deutsche oder europäische Marke?
  • Beanspruchen Sie Farbe in Ihrer Marke (Logo)?
  • Wieviele Klassen hat die Basismarke und wieviele Klassen hiervon sollen Bestandteil der Internationalen Registrierung werden?
  • In welchen Ländern soll Ihre Marke geschützt werden?

Wenn wir diese Informationen von Ihnen haben, können wir die Höhe der Amtsgebühren für die Registrierung Ihrer Marke ermitteln.

Wir beraten Sie im Vorfeld der Anmeldung, um einen möglichst optimalen Schutzbereich bei sinnvollen Anmeldegebühren zu ermitteln. Auch bei der Auswahl der notwendigen Kollisionsrecherchen nach bestehenden Wortmarken, Firmennamen und ggf. Bildmarken, haben wir die Wirtschaftlichkeit im Blick.

Bitte zögern Sie nicht uns mit Fragen zur Internationalen Markenregistrierung zu kontaktieren. Wir stehen unseren Mandanten während des gesamten Anmeldevorgangs mit Rat und Tat zur Seite.


Prüft die WIPO, ob meine Wunschmarke ältere Rechte Dritter verletzt?

Nein. Die World Intellectual Property Organization (WIPO) überprüft im Rahmen Ihrer Markenanmeldung für die USA nicht, ob Ihre Wunschmarke ältere Rechte Dritter verletzt.

Das Markenamt würde Ihnen vereinfacht gesagt also auch die Marke „Coca Cola“ für Getränke eintragen. Dass Sie sich mit einer derartigen Markenanmeldung nichts als Ärger einhandeln würde, bedarf wohl keiner vertieften Erörterung.

Daher sind Sie als Markenanmelder selbst dafür verantwortlich vor der Anmeldung Ihrer Marke durch eine gründliche Markenrecherche zu klären, ob Sie Ihre Wunschmarke überhaupt benutzen dürfen. Sofern bei der Markenrecherche keine problematischen älteren Rechte auftauchen, können den Zustand („Ja, ich darf die Marke nutzen!“) durch Ihre eigene Markenanmeldung auch für die Zukunft sichern.


Was kann mir passieren, wenn ich auf eine Markenrecherche verzichte?

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) sucht für Sie nach älteren, kollidieren Rechten Dritter. Das müssen Sie selbst machen und dabei unbedingt beachten, dass nicht nur identische Namen problematisch sind, sondern auch ähnliche Namen.

Wenn Ihre Wunschmarke ältere Markenrechte Dritter verletzt, kann Sie der Inhaber der älteren Marke auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Entfernung rechtsverletzender Produkte aus den Vertriebswegen und Vernichtung derselben in Anspruch nehmen.

Im Falle einer Markenrechtsverletzung werden alle diese Ansprüche meistens zunächst außergerichtlich im Wege eine sogenannten Abmahnung geltend gemacht. Dabei wird von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnanwalt wird Ihnen in diesem Fall allein für dieses erste Schreiben mindestens etwa 1.500 € netto in Rechnung stellen. Bei besonders bekannten Marken können die Kosten je Anwalt aber auch weitaus höher liegen. Ist auf Seiten des Abmahners neben dem Rechtsanwalt für Markenrecht auch noch ein Patentanwalt beteiligt, verdoppeln sich diese Kosten . Wenn Sie dann selbst einen Anwalt für Markenrecht mit der Verteidigung gegen die Abmahnung beauftragen (Was Sie unbedingt tun sollten!), kommen noch einmal mindestens weitere 1.500 € auf Sie zu.

Im außergerichtlichen Bereich würden sich also allein die Anwaltskosten bereits auf mindestens 3.000 € – 4.500 € belaufen. Dazu kämen dann noch weitere Schadensersatzforderungen (sog. Lizenzschaden).

Reagieren Sie auf die Abmahnung nicht oder nicht richtig, wird der Markeninhaber wahrscheinlich eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. In diesem Verfahren sollen Sie dann ohne vorherige Anhörung zur Unterlassung verpflichtet werden. Im Vergleich zur außergerichtlichen Auseinandersetzung würde sich das Kostenrisiko durch ein solches Gerichtsverfahren noch einmal mehr als verdoppeln.

Eine weitere praktisch sehr bedeutsame Konsequenz ist, dass Sie bei einer berechtigen Abmahnung innerhalb kürzester Zeit die Nutzung der Marke komplett unterlassen müssen.

Dies ist besonders dann nicht leicht umzusetzen, wenn sich Ihre Produkte bereits im Umlauf befinden oder Sie Ihre Marke an diversen Stellen im Internet veröffentlichen haben, auf die Sie oft teilweise keinen direkten Zugriff haben (z.B. Suchmaschineneinträge).

Ferner würde Ihnen in diesem Fall auch ein erheblicher finanzieller Schaden dadurch entstehen, dass Ihre Kunden Ihre Produkt ohne die Marke nicht mehr Ihrem Unternehmen zuordnen könnten und daher sämtliches bis dahin mit der Marken aufgebautes Image sofort verloren ginge.

Unsere Empfehlung lautet daher:

Fragen Sie sich nicht, ob Sie sich die Recherche leisten sollten, sondern, ob Sie es sich leisten können, keine Recherche machen zu lassen. Sparen Sie nicht am falschen Ende.


Was ist der Vorteil einer internationalen Registrierung im Vergleich zur Anmeldung beim Markenamt vor Ort?

Der große Vorteil der Registrierung einer Marke über die WIPO besteht darin, dass die verschiedenen internationalen Registrierungen in den verschiedenen Ländern über eine Anmeldung abgewickelt und zentral verwaltet werden können.

Zudem sind Sie nicht auf Vertreter in den Wunschstaaten angewiesen, sondern wir können Ihre Marke bei der WIPO, dem zuständigen Markenamt anmelden.


Warum sollte ich einen Anwalt für Markenrecht mit der Markenanmeldung beauftragen?


Recherche – Nicht die Treffer selbst sind von Bedeutung, sonder was rechtlich daraus folgt.

Das Wichtigste bei der Markenanmeldung ist die Recherche nach älteren Marken. Ein im Markenrecht erfahrener Anwalt weiß, wonach er suchen muss und ist in der Lage, die gefundenen Marken rechtlich zutreffend zu beurteilen.

So kann es beispielsweise sein, dass eine ältere Marke identisch aussieht, sie aber dennoch im Ergebnis kein Problem darstellt, weil sie etwa für andere Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist, die Marke nicht “ rechtserhaltend benutzt“ worden ist oder bestimmte Teile einer Marke nicht für sich gesehen nicht schutzfähig sind.

Anders herum kann es aber auch sein, dass der Markenanwalt bei älteren Marken, die zwar ähnlich aber nicht identisch sind, anhand der rechtlichen Kriterien und der bisherigen Rechtsprechung im Einzelfall beurteilen muss, ob sich die Marken zu ähnlich sind (Juristen sprechen hier von der „Verwechslungsgefahr“) oder ob Ihre Wunschmarke einen ausreichenden Abstand zur älteren Marken einhält.

Selbst wenn die Markenrecherche negativ ausfällt, hat sie sich für Sie gelohnt, da Sie dann teuren Rechtsstreitigkeiten wegen einer Markenrechtsverletzung von vornherein aus dem Wege gehen und später auch nicht Hals über Kopf auf Ihre Marke, in die Sie im Laufe der Zeit vielleicht viel Geld investiert haben, verzichten müssen.

Welche Art von Marke ist für Sie die Richtige?

Es gibt u.a. Wort-, Bild- und Wort-Bildmarken. Auch Hörmarken, abstrakte Farbmarken oder dreidimensionale Marken sind möglich. Wir schauen uns Ihre Marke genau an und erörtern mit Ihnen eine Strategie, die diejenigen Merkmale, die Ihre Marke zu etwas Besonderem machen, möglichst umfassend schützt.

Verbrennen Sie keine amtlichen Gebühren bei den Markenämtern, indem Sie Markenanmeldungen einreichen, die schon aufgrund von rechtlichen Hindernissen, zum Beispiel aufgrund beschreibender Angaben oder anderer freihaltebedürftiger Begriffe, zum scheitern verurteilt sind.

 

Wir übernehmen die anwaltliche Haftung!

Sie erhalten von uns die anwaltlich ausgewerteten Rechercheergebnisse nebst Handlungsempfehlung. Wir übernehmen die Haftung für die Richtigkeit der Recherche. All das kann eine kostenlose do it yourself Recherche in freien Datenbanken nicht leisten.


FESTPREISANGEBOTE für internationale Markenregistrierungen finden Sie auf unserer Website. Jetzt Marke international schützen auf www.copyandright.de.


Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Seidel


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