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Internationaler Kindertag: Welche Rechte haben Kinder?

  • 2 Minuten Lesezeit
Cornelia Lang anwalt.de-Redaktion
  • In Deutschland gibt es zwei Kindertage: Am 1. Juni feiern viele Länder weltweit den „Internationalen Kindertag“, am 20. September ist "Weltkindertag".
  • Die Vereinten Nationen (UN) begehen den "Internationalen Tag der Kinderrechte" am 20. November.
  • An diesen Tagen soll auf die Bedürfnisse und Rechte der Kinder aufmerksam gemacht werden.
  • Geburtsstunde des internationalen Kindertages ist die Genfer Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder im Juni 1925.

Verschiedene Bezeichnungen, ein Ziel: Kinderrechte stärken!

Internationaler Kindertag, Weltkindertag, Internationaler Tag der Kinderrechte – für den Kindertag gibt es nicht nur unterschiedliche Bezeichnungen, er findet zudem an verschiedenen Tagen statt. Der „Internationale Kindertag“, der jedes Jahr am 1. Juni gefeiert wird, findet in über 145 Ländern statt und hat seinen Ursprung in der Genfer Weltkonferenz im Juni 1925. Das erste Land, das einen Kindertag einführte, war die Türkei (1920). 

In der Vollversammlung der Vereinten Nationen im September 1954 wurde beschlossen, dass ein Tag eingerichtet werden soll, um die Rechte der Kinder zu stärken. Erst 35 Jahre später wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) am 20. November 1989 das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ (sog. UN-Kinderrechtskonvention) verabschiedet. Jedes Land, dass das Übereinkommen unterzeichnet, muss dafür Sorge tragen, dass die Kinderrechtskonvention umgesetzt wird.

Welche Rechte haben Kinder?

Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, die von UNICEF, der Kinderrechtsorganisation der UN (auch UNO genannt), in zehn Grundrechte für Kinder in kindgerechter Sprache zusammengefasst wurden: 

  • Das Recht auf Gleichheit
  • Das Recht auf Gesundheit
  • Das Recht auf Bildung
  • Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  • Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  • Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  • Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  • Das Recht auf Betreuung bei Behinderung

In Deutschland stimmte der Deutsche Bundestag im Februar 1992 der UN-Kinderrechtskonvention zu, im April 1992 trat das Gesetz in Kraft. 

Wer setzt sich für Kinderrechte ein?

In Deutschland gibt es einige Organisationen, die genau prüfen, ob entsprechende Rechte eingehalten werden. Dazu zählt z. B. die Monitoring-Stelle „UN Kinderrechtskonvention“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. oder die National Coalition Deutschland e. V. Leider wurde in der ursprünglichen Kinderrechtskonvention nicht festgelegt, was Kinder tun können, wenn ihre Rechte verletzt werden. In Deutschland können sich Kinder allerdings an Kinderbüros oder Kinderbeauftragte wenden. Außerdem können sich Kinder direkt beim UN-Kinderrechtsausschuss beschweren, wenn ihre Rechte nicht eingehalten wurden. Wenn die Beschwerde geprüft wurde und der Ausschuss festgestellt hat, dass die Kinderrechte verletzt wurden, empfiehlt der UN-Kinderrechteausschuss dem entsprechenden Staat, was er in Zukunft anders machen soll, um die Kinderrechte besser einzuhalten.

(COL)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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