Investitionsrecht: Sonderinvestitionsverträge zukünftig auch für KMU zugänglich

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Am 28. März 2019 hat die russische Regierung die finalen Bedingungen des neuen Sonderinvestitionsvertrages („SPIK 2.0“) beschlossen. Die Arbeiten an den neuen Bedingungen für Sonderinvestitionsverträge liefen seit knapp einem Jahr und wurden wegen der Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Ministerien und Behörden mehrmals unterbrochen. Der Text des geänderten Gesetzentwurfes ist aber noch nicht offiziell veröffentlicht. 

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Mindestinvestitionsvolumen, die für den SPIK 1.0 galten – bisher mussten mindestens RUB 750 Mio. RUB (ca. EUR  10,3 Mio.) investiert werden, um einen SPIK abschließen zu können. Beim SPIK 2.0 entfällt dieser Schwellenwert. Damit stehen der SPIK 2.0 zukünftig auch mittelständischen Unternehmen aus dem In- und Ausland offen, die oftmals weniger investieren. 

Eine Einschränkung beim SPIK 2.0 im Vergleich zum SPIK 1.0 ist allerdings bei den zulässigen Investitionen selbst vorgesehen: Es sollen nur noch solche Investitionen gefördert werden, die neue Technologien schaffen bzw. nutzen. Bisher waren auch bestehende Technologien zulässig. Welche Technologien als neu zu betrachten sind, soll zukünftig durch die Regierung festgelegt werden.

Die Laufzeiten der Sonderinvestitionsverträge wurden verlängert: Bei Investitionen unter RUB 50 Mrd. (ca. EUR 700. Mio.) beträgt die Laufzeit 15 Jahre, bei Investitionen darüber 20 Jahre. Der SPIK 1.0 konnte für max. 10 Jahre abgeschlossen werden. Gemäß den neuen Regeln ist der Abschluss von SPIK 2.0-Verträgen bis 2031 vorgesehen. Diese Frist kann aber durch ein entsprechendes Gesetz auch verlängert werden. 

Besonders sensibel war bisher die Frage bezüglich der Stabilität der gesamten Steuerbelastung für die Investoren: Der SPIK 1.0 sah eine „Großvaterklausel“ vor. Im Falle der MwSt.-Erhöhung ab 1. Januar 2019 hat dies viele Fragen ausgelöst hat, z. B. ob der neue Steuersatz auf bereits abgeschlossenen Verträge Anwendung findet oder nicht. Der SPIK 2.0 sieht ebenfalls eine Großvaterklausel vor, allerdings ist die MwSt. hiervon ausgenommen. 

Durch den SPIK 2.0 kann der Gewinnsteuersatz auf föderaler und regionaler Ebene auf 0 % herabgesetzt werden und es können ermäßigte Sätze bei der Grund-, Vermögens- und Transportsteuer auf regionaler Ebene gewährt werden. Darüber hinaus könne staatliche Subventionen von bis zu max. 50 % der getätigten Investitionen gewährt werden.

Der Gesetzentwurf soll in Kürze ins russische Parlament eingebracht werden.


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