Investment: Immobilien kaufen in Panama - Schritt für Schritt

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Investment: Immobilien kaufen in Panama - Schritt für Schritt

Ausländer (mit oder ohne Aufenthaltsgenehmigung) können in Panama ohne Einschränkungen Immobilien kaufen. Der Kauf einer Immobilie in Panama besteht prinzipiell aus den folgenden Schritten:

Schritt 1 - Prüfung des Eigentumstitel (Due Diligence)

Sobald der Käufer eine Immobilie in Panama gefunden und sich mit dem Verkäufer über den jeweiligen Kaufpreis und die Bedingungen der Kauftransaktion geeinigt hat, werden die Daten der Immobilie mit angemessener Sorgfalt durch den Anwalt des Käufers überprüft.

Im Rahmen der Due Diligence wird geklärt, ob die Immobilie auch wirklich Eigentum der Person ist, die behauptet, die verkaufende Partei zu sein, und es wird analysiert, ob sie unbelastet ist. Dazu gehören eine Prüfung der Immobilie und des Eigentumstitels im öffentlichen Register von Panama (Grundbuch), eine Analyse der steuerlichen Situation bei der Steuerbehörde von Panama und eine Untersuchung bei der Justizbehörde (laufende Gerichtsverfahren).

In einigen Fällen ist es ratsam, ein Kaufversprechen abzuschließen, um zu gewährleisten, dass die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer bis zum endgültigen Abschluss der Transaktion gültig bleibt. 

Schritt 2 - Der Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist eine Vereinbarung der Willensübereinstimmung, in der eine Person, die "Verkäufer" genannt wird, sich verpflichtet, eine Immobilie an eine andere Person, die "Käufer" genannt wird, zu übertragen, wobei letztere sich verpflichtet, einen festen, vereinbarten Preis für die Immobilie oder den Kaufgegenstand zu zahlen. Die wesentlichen Elemente für diese Art von Vertrag sind die folgenden:

  1. Einverständnis: Beide Parteien müssen ihren freien Willen schriftlich zum Ausdruck bringen.
  2. Eigentum: Eigentum des Verkäufers, welches ordnungsgemäß auf den Namen des Verkäufers im öffentlichen Register eingetragen ist.
  3. Geschäftsfähigkeit: Wenn geschäftsunfähige Parteien beteiligt sind, können sie sich nicht auf die Transaktion festlegen. Daher müssen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer in der Lage sein, sich zur Durchführung dieser kommerziellen Transaktion zu verpflichten.
  4. Preis: Die Immobilie, das Verkaufsobjekt, muss einen Preis in Geld oder durch ein anderes Währungsmittel, das seinen Wert widerspiegelt, zugewiesen bekommen.

Schritt 3 - Öffentlicher Notar in Panama

Im nächsten Schritt überträgt ein öffentlicher Notar in Panama den Kaufvertrag in eine öffentliche Urkunde ("escritura pública"), die dann im öffentlichen Register von Panama (Grundbuchamt) registriert wird, um die Abtretung der Immobilie abzuschließen und sie auf den Namen des Käufers zu übertragen. Zu diesem Zweck muss der Verkäufer dem Notar die folgenden Dokumente rechtsverbindlich vorlegen:

  1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Instituts für Aquädukte und Kanalisation (IDAAN). 
  2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Steuerbehörde Panamas (DGI) über die Immobilie. 
  3. Bescheinigung über die Zahlung der steuerlichen Abgaben an die Steuerbehörde Panamas. Die steuerlichen Abgaben (etwa 5% des Kaufpreises) müssen laut Gesetz vom Verkäufer bezahlt werden: A) Bescheinigung über die Zahlung der Kapitalertragssteuer, B) Bescheinigung über die Zahlung der Immobilienübertragungssteuer. 
  4. Handelt es sich bei der Immobilie um eine Wohnung in horizontalem Eigentum (Wohneigentum), muss der Verkäufer zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über die ordnungsgemäße Zahlung der monatlichen Betriebskosten vorlegen, die von der eingetragenen Hausverwaltung des horizontalen Eigentums ausgestellt werden muss.
  5. Handelt es sich bei dem Verkäufer und/ oder Käufer um eine Gesellschaft oder eine Stiftung, muss diese den Verkauf/ Kauf der Immobilie durch ein entsprechendes Rechtsdokument genehmigen. Darüber hinaus muss die verkaufende Gesellschaft oder Stiftung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der panamaischen Steuerbehörde vorlegen, die bestätigt, dass die jährlichen steuerlichen Abgaben (“tasa única") ordnungsgemäß entrichtet wurden. 

Schritt 4 - Registrierung des Eigentumstitels

Die Registrierung des neuen Eigentümers der Immobilie in das öffentliche Register von Panama dauert in der Regel 8 bis 15 Werktage. Die Gebühren für die Registrierung richten sich nach dem Verkaufspreis der Immobilie, und werden zusammen mit den Kosten für den Notar vom Käufer bezahlt. 

Es ist möglich, gegen eine zusätzliche Gebühr von 300 US-Dollar eine Express-Registrierung beim öffentlichen Register zu beantragen. In diesem Fall wird der neue Eigentümer innerhalb von 24 bis 48 Stunden registriert .

Foto(s): https://pixabay.com/


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