Ist eine EU-Fahrerlaubnis trotz MPU-Erfordernis in Deutschland hierzulande wirksam?

  • 4 Minuten Lesezeit

Fast jedem Autofahrer ist die Abkürzung MPU (steht für medizinisch-psychologisches Gutachten) ein Begriff. Der Ruf dieser von der Fahrerlaubnisbehörde verlangten Maßnahme ist allgemein nicht positiv (Stichwort „Idiotentest“). Der folgende Beitrag erläutert, ob eine Umgehung der MPU durch die EU-Fahrerlaubnis möglich ist.

 

Die EU-Fahrerlaubnis

Auch die deutsche Fahrerlaubnis ist natürlich eine EU-Fahrerlaubnis. Durch den Erlass der europäischen Führerscheinrichtlinien wurde die Vereinheitlichung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten bezweckt. Deshalb sehen beispielsweise die Führerscheine der verschiedenen EU-Staaten identisch aus. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Fahrerlaubnis zu bestimmen, ist jedoch wieder Sache der Länder selbst. Es bestehen hier besonders im Falle der Neuerteilung nach vorhergehendem Entzug unterschiedliche Anforderungen. Deshalb stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine in einem anderen EU-Staat erhaltene EU-Fahrerlaubnis (ohne vorherige MPU) auch zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt.

 

Die MPU

Die Vorlage eines MPU-Gutachtens wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Es dient dem Zweck, die Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auszuräumen. Das ist der Regelfall, sofern aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit mindestens 1,6 ‰ Blutalkohol die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder wenn mehrere Alkoholfahrten vorliegen, die für sich genommen nicht zur Entziehung geführt haben. Ebenso gilt dies bei Fahrten unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder nach Erreichen der Grenze von 8 Punkten im Fahreignungsregister.

 

Warum kann eine MPU problematisch sein?

Eine MPU muss derjenige absolvieren, der vorher auf eine besondere Weise im Straßenverkehr auffällig war. Die MPU, daraus vor allem den verkehrspsychologischen Teil, wird nur derjenige bewältigen, der sich mit seiner Tat erfolgreich auseinandergesetzt hat und die sich daraus ergebende Verhaltensänderung bei Befragung durch einen Psychologen belastbar darstellen kann. Für die meisten Betroffenen ist dies eine Hürde, die ohne sachkundige Hilfe nicht genommen werden kann. Solche Hilfeleistungen werden oft fälschlich als „MPU Vorbereitungskurse“ bezeichnet, obwohl sie eher den Charakter einer psychologischen Therapie aufweisen und weniger den einer Vorbereitung auf die theoretische Fahrschulprüfung. Solche Maßnahmen sind teuer, können aber naturgemäß keinen 100%igen Erfolg garantieren. Es ist also durchaus möglich, dass man Geld in die Vorbereitung auf die MPU investiert, dass aber das ebenso kostenpflichtige MPU-Gutachten trotzdem negativ ausfällt.

 

Vor allem derjenige, der schon mehrfach gescheitert ist oder derjenige, der sich von vornherein keine Chancen auf einen positiven Ausgang einräumt, könnte auf die Idee kommen, eine Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben. Sinn macht dann nur ein EU-Führerschein, da Führerscheine aus anderen Ländern nur eine bestimmte kurze Zeit in Deutschland Gültigkeit besitzen.

 

Die Lösung: Die EU-Fahrerlaubnis?!

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Jein.

Grundsätzlich ist es möglich, die in Deutschland notwendige MPU durch den Erhalt einer EU-Fahrerlaubnis zu umgehen. Hintergrund ist, dass der EU-Gesetzgeber in der Europäischen Führerscheinrichtlinie vorgesehen hat, dass die EU-Staaten die Fahrerlaubnis eines anderen EU-Staats anerkennen müssen (bestätigt durch: EuGH, Urteil vom 26.04.2012, Az.: C-419/10).

 

Das war seinerzeit der Beginn des sogenannten „Führerscheintourismus“. Diese Folge hatte der EU-Gesetzgeber anfangs nicht im Blick. Man versuchte, mit dem Wohnsitzerfordernis entgegen zu wirken. Danach muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz im Ausstellerstaat der Fahrerlaubnis gehabt haben. Andernfalls muss die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt werden.

 

Vorsicht bei Sperrfrist!

Sofern eine Sperrfrist vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – wie es üblicherweise bei Entziehung der Fahrerlaubnis durch Strafbefehl oder-urteil der Fall ist – einzuhalten ist, muss eine weitere Voraussetzung beachtet werden: Durch den Erhalt der EU-Fahrerlaubnis darf diese Frist nicht verkürzt werden! Zum Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis muss die Sperrfrist in Deutschland daher bereits abgelaufen sein. Andernfalls wird die EU-Fahrerlaubnis auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht anerkannt.

 

Ist es wirklich so einfach?

Blickt man in die Fahrerlaubnisverordnung des Bundes, fällt auf, dass die deutschen Bestimmungen etwas von der EU-Führerscheinrichtlinie abweichen. So müsste hier beispielsweise erst ein Antrag gestellt werden, bevor man in Deutschland berechtigt ist, mit einer EU-Fahrerlaubnis ein Fahrzeug zu führen. Da diese Regelung mit der generellen Anerkennungspflicht offensichtlich im Widerspruch steht, muss die deutsche Regelung EU-konform ausgelegt werden mit dem Ergebnis, dass sie nicht angewendet werden darf. Anträge werden also von Besitzern von EU-Führerscheinen trotz anderslautender deutscher Regelungen nicht verlangt. Die Praxis zeigt aber, dass sich im Einzelfall die deutschen Behörden mit im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnissen schwertun. So kann es durchaus zur Untersagung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland kommen. Auch die Gefahr der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis besteht. Dem Betroffenen bleibt hiergegen der Rechtsweg, der – wie man immer wieder erleben kann – auch erfolgreich sein wird, selbst wenn mache deutschen Gerichte unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Thematik vertreten. Vermutlich wird sich dennoch der Europäische Gerichtshof noch einige Male öfter mit der Materie zu befassen haben.

 

Sofern Sie Fragen im Bereich des Fahrerlaubnisrechts oder generell im Verkehrsrecht haben, können Sie sich gerne an uns wenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Burchert

Beiträge zum Thema