Ist eine mündliche Zusage für einen neuen Arbeitsvertrag bindend?

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Dem Bewerber wird am Telefon eine Zusage gemacht. Doch den Arbeitsvertrag bekommt er nie. Hat der Kandidat Anspruch auf Beschäftigung oder wenigstens Schadensersatz?

Wem eine Job-Zusage per Telefon mitgeteilt wird, sollte Zeugen für dieses Gespräch haben. Denn kommt am Ende kein schriftlicher Arbeitsvertrag zustande, muss der Bewerber beweisen können, dass er eine mündliche Zusage erhalten hat. 

Eine mündliche Zusage für einen Job wurde in dem Beispielsfall gemacht. Gehalt, Urlaubstage, Eintritt etc. wurden besprochen und mündlich zugesagt. Zwei Wochen später folgte ein Telefonat mit der Personalabteilung, in dem es um den ersten Arbeitstag ging. Es war ein freundliches, offenes  Gespräch – mit der Zusage, dass alle Unterlagen auf den Weg seien. Als eine Woche vor Arbeitsbeginn noch immer kein Vertrag vorlag, wurde auf Nachfrage erklärt, dass weder Arbeitsbeginn noch die Einstellung sicher seien.

Frage: Wie bindend ist die mündliche Zusage? Und besteht ein Anspruch auf das nun ausfallende Gehalt?

Grundsätzliches zur Fragestellung:

Ein Arbeitsverhältnis wird durch Abschluss eines Arbeitsvertrages begründet. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber durch einen privatrechtlichen Vertrag zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Angesichts des Grundsatzes der Vertragsfreiheit ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages prinzipiell formfrei möglich – und wirksam. 

Der Bewerber ist in der Beweispflicht

Allerdings werden die meisten Arbeitsverträge, nicht zuletzt aus Beweiszwecken, schriftlich geschlossen, obwohl der Vertrag auch wirksam ist, wenn er nur mündlich geschlossen wurde. Eine mündliche Zusage ist daher genauso grundsätzlich bindend wie ein schriftlicher Vertrag an sich. Es ist auch nicht unüblich, dass Mitarbeiter mit ihren Arbeitgebern mündlich  Zusatzvereinbarungen oder Vertragsergänzungen schließen.

Wichtig: 

Allerdings sollte grundsätzlich alles schriftlich vereinbart werden, damit es zu einem späteren Zeitpunkt nicht zum Streitfall oder zu Beweisschwierigkeiten kommt.


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