Ist Ihr Testament noch aktuell? Tipps zur Testamentsgestaltung

  • 2 Minuten Lesezeit

Wussten Sie, dass über 75 % aller Testamente im Erbfall zu Konflikten unter den Erben führen?

Betroffen davon sind nicht nur handschriftliche, sondern auch notarielle Testamente. Zwar dürfen Sie davon ausgehen, dass ein Notar Ihren letzten Willen in eine juristisch korrekte Form gießt. Was ist aber, wenn die Rechtsprechung sich zu bestimmten Rechtsfragen geändert hat oder wenn sich Ihre familiären oder persönlichen Verhältnisse ändern? Dann bedarf ein Testament der Anpassung.

Lesen Sie sich Ihr Testament alle 2 – 3 Jahre erneut durch. Bereits dabei wird Ihnen auffallen, ob es noch Ihren tatsächlichen letzten Willen ausdrückt. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, legen Sie Ihr Testament alle 2 – 3 Jahre dem Erbrechtsanwalt Ihres Vertrauens zur Prüfung vor.

Wenn Sie Ihr Testament selber schreiben, achten Sie darauf, sich klar auszudrücken. Sie selber wissen, was Sie meinen, während Sie schreiben. Ist dies aber auch genauso klar für andere Personen?

So hat der Erblasser bestimmt gewusst, wen er zu seinem Erben einsetzen wollte, als er in seinem Testament schrieb:

„Das Haus erhält meine Tochter. Mein Sohn hat schon viel Geld bekommen und mein anderer Sohn hat die Jagdhütte erhalten.“

Da es außer dem Haus auch weiteres Vermögen gab, war für die Nachkommen durchaus unklar, wer als Erbe eingesetzt sein sollte. Nur die Tochter oder alle drei Kinder? Solche Unklarheiten führen zu langen Auseinandersetzungen und die Entscheidung, wen der Erblasser als Erben einsetzen wollte, trifft dann das Nachlassgericht. Das können Sie vermeiden!

Die Kosten für eine vorausschauende Rechtsberatung bei der Gestaltung des Testaments sind günstiger, als eine monatelange Auseinandersetzung zwischen den Nachkommen.

Und noch ein Tipp:

Bewahren Sie Ihr Testament nicht in Ihrem Banksafe auf. Ihre Nachkommen kommen in der Regel ohne Erbschein nicht an den Safe. Voraussetzung für die Erteilung eines Erbscheins ist häufig aber gerade die Vorlage des Originaltestaments.

Am sichersten ist die Hinterlegung Ihres Testaments beim zuständigen Nachlassgericht. Die Nachlassgerichte sind Teil der Amtsgerichte. Dann können Sie sicher sein, dass Ihr Testament nicht nur gefunden, sondern auch eröffnet wird.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Gota Biehler

Beiträge zum Thema