Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema IT-Recht!

IT-Recht: So sollten Internetnutzer bei Problemen im Internet vorgehen

  • 5 Minuten Lesezeit
Hier kann Ihnen ein Anwalt für IT-Recht helfen

Sie haben eine unseriöse Website besucht, die sich als Abofalle herausgestellt hat? Sie werden in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram gemobbt? Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten? In diesen Fällen kann ein Anwalt oder Fachanwalt für IT-Recht weiterhelfen.

Die wichtigsten Fakten

  • Unter das IT-Recht fallen Rechtsfragen, die Computer, Technologie und das Internet betreffen.
  • Dazu gehören unter anderem Internetbetrug, Cybermobbing, Datenschutz und Urheberrechtsverletzungen.
  • Das IT-Recht befasst sich zwar mit Informationstechnologie, berührt jedoch auch zahlreiche andere Rechtsgebiete wie Strafrecht, Urheberrecht oder Zivilrecht.

So gehen Sie vor

  • Sind Sie das Opfer von Internetbetrug wie einer Abofalle geworden, identifizieren Sie zuerst den Verursacher.
  • Steckt eine Firma hinter dem Betrug? Unter welcher Adresse ist sie gemeldet und wer ist ihr Geschäftsführer?
  • Lässt sich der Schädiger nicht ermitteln, ist auch eine Anzeige gegen unbekannt möglich.
    Nehmen Sie mit einem Anwalt für IT-Recht Kontakt auf.

Was tun, wenn Sie in eine Abofalle getappt sind?

Abofallen sind unseriöse Angebote, bei denen Internetnutzer durch gezielte Manipulation ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Dass es dazu gekommen ist, bemerken die Betroffenen oft erst, wenn der Betreiber der Abofalle die erste Rechnung verschickt.

Die Angebote sind häufig so präpariert, dass Nutzer schwer oder gar nicht erkennen können, dass Kosten auf sie zukommen. Oft ist die Voraussetzung für das angebliche Angebot, dass der Nutzer persönliche Daten in ein Formular eingeben und abschicken muss. Dies ist eine gängige Strategie von Abofallenbetreibern, um dem Betroffenen vorzutäuschen, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen ist.

So gelingt Ihnen der Ausweg

Prüfen Sie zuerst, ob wirklich ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und dem Betreiber zustande gekommen ist. Erhalten Sie eine Rechnung, zahlen Sie diese nicht. Als Verbraucher steht Ihnen gemäß § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei einem im Internet abgeschlossenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, von dem Sie Gebrauch machen sollten.

Die Frist, um dieses Recht geltend zu machen, beträgt zwei Wochen. Ist die Frist abgelaufen oder weigert sich der Betreiber der Abofalle, Ihren Widerruf anzuerkennen, hilft Ihnen ein Anwalt für IT-Recht weiter.

Was tun, wenn Sie ein Opfer von Mobbing in sozialen Netzwerken geworden sind?

Jeder, der moderne Kommunikationsmittel wie Social Media nutzt, kann Opfer von Cybermobbing werden. Hierbei werden Plattformen wie Facebook, Twitter und Instagram missbraucht, um andere Nutzer anzufeinden, bloßzustellen und zu erniedrigen. Zudem erstellen die Verantwortlichen für das Mobbing unter dem Namen des Opfers häufig Fake-Profile und stellen dort Inhalte ein, die das Mobbing-Opfer öffentlich erniedrigen sollen.

Cybermobbing unterscheidet sich von klassischem Mobbing dadurch, dass oft eine große Anzahl Internetnutzer mitlesen kann. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der Verursacher der Mobbingattacken oft völlig anonym bleibt oder sich hinter einem Pseudonym verbirgt.

Doch auch im Internet gibt es keine vollständige Anonymität. Anhand der vom Schädiger hinterlassenen Spuren und Hinweise im Netz gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, diese zurückzuverfolgen und den Verantwortlichen für das Mobbing zu identifizieren.

Auch bei Cybermobbing kann ein Anwalt für IT-Recht helfen

Wird der Schädiger gestellt, wird er möglicherweise behaupten, dass sein Mobbing harmlos gewesen ist, weil es im Internet und nicht im echten Leben stattgefunden hat. Doch eine solche Ausrede zählt nicht.

In den meisten Fällen verletzt Cybermobbing nämlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Geschädigten, das ihm Art. 2 Grundgesetz (GG) garantiert. Dann hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen für die Mobbingattacken Schadensersatz zu verlangen. Cybermobbing berührt neben dem IT-Recht somit auch weitere Rechtsgebiete.

Gesetze, gegen die Cybermobbing verstößt, finden sich auch im Strafrecht

Der Schädiger kann sich bei Cybermobbing auch wegen Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) oder Nötigung gemäß § 240 StGB strafbar machen. Ist auch Stalking Teil der Mobbingattacken gewesen, kann der Verantwortliche auch wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB bestraft werden. In solchen Fällen kann neben einem Rechtsanwalt für IT-Recht auch ein Rechtsanwalt für Strafrecht weiterhelfen.

Sie haben eine Filesharing-Abmahnung erhalten?

Auch wenn Sie etwa einen Film oder Folgen einer Serie über ein Filesharing-Netzwerk heruntergeladen haben und deswegen abgemahnt worden sind, kann ein Anwalt für IT-Recht helfen. Illegales Filesharing ist eine Urheberrechtsverletzung, die dem Verursacher bis zu mehrere Tausend Euro kosten kann.

Weshalb ist Filesharing illegal?

Der schwerwiegende Rechtsverstoß, zu dem es beim Filesharing kommt, ist im deutschen Recht nicht das unerlaubte Downloaden von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Die meisten Filesharing-Netzwerke sehen nämlich vor, dass Dateien während des Downloads im Hintergrund mit anderen Nutzern geteilt werden, damit diese wiederum downloaden können.

Geschieht das mit einer urheberrechtlich geschützten Datei, wird diese ohne Erlaubnis an eine theoretisch unendliche Anzahl weiterer Internetnutzer weiterverbreitet. Aus diesem Grund können bei einer Filesharing-Abmahnung teils sehr hohe Schadensersatzforderungen entstehen.

Es gibt dabei keine einheitliche Regelung für die Höhe der geforderten Kosten. Viele Gerichte gehen von einer Summe von 200 Euro pro Musiktitel und 700 Euro pro Film aus. Hinzu kommen unter anderem die Rechtsanwaltskosten des Inhabers der Urheberrechte.

Die Anonymität von Filesharing-Plattformen ist ein Trugschluss

Vorsicht: Wer Filesharing betreibt und hofft, dass er dabei nicht ertappt wird, kann eine böse Überraschung erleben. Die Aktivitäten von Nutzern in Filesharing-Netzwerken lassen sich leicht nachverfolgen. Für Experten ist es ein Leichtes, die IP-Adressen der teilnehmenden Internetnutzer einzusehen. Über die IP-Adresse lässt sich das Gerät zurückverfolgen, über das die betroffenen Dateien heruntergeladen und geteilt wurden.

Anschließend nehmen die Rechteinhaber üblicherweise mit dem Internetprovider Kontakt auf, über den der betroffene Filesharing-Nutzer auf das Internet zugreift. Besteht der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung, ist dieser nämlich verpflichtet, den zugehörigen Kunden zu nennen.

Nicht jede Filesharing-Abmahnung ist berechtigt: Sie können sich wehren

Oft unterlaufen den Ermittlern bei der Bestimmung der IP-Adresse Fehler. In vielen Fällen besitzt der Abmahner gar nicht das Recht, abzumahnen, weil er in Wirklichkeit die Urheberrechte an der über das Netzwerk geteilten Datei nicht besitzt. In vielen Fällen ist die Urheberrechtsverletzung auch bereits verjährt.

Eine Filesharing-Abmahnung sollten Sie deswegen immer von einem Anwalt oder Fachanwalt für IT-Recht prüfen lassen. Wichtig dabei ist, dass Sie nicht selbst Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen. Im schlimmsten Fall können Sie sich hierbei selbst belasten.

Vielen Filesharing-Abmahnungen liegt zudem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die Sie unterschreiben sollen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich bereit, die betroffene Datei in Zukunft nicht mehr in Filesharing-Netzwerken zu verbreiten.

Allerdings sollten Sie das Dokument auf keinen Fall ungeprüft unterschreiben und abgeben, weil dies einem Schuldanerkenntnis gleichkommt. Zudem droht eine teure Vertragsstrafe, wenn Sie in Zukunft – egal ob absichtlich oder unabsichtlich – die betroffene Datei erneut in Filesharing-Netzwerken teilen.

Foto(s): ©Pexels/ThisIsEngineering

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema IT-Recht?

Rechtstipps zu "IT-Recht"