Iveco-Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Rückruf beim Iveco Daily durch das Kraftfahrt-Bundesamt

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Mit Blick auf die neue Camping- und Outdoor-Saison 2021 beginnt jetzt die nächste Runde im Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ruft unter der Kennziffer 010493 Modelle vom Typ Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor (Motorcode F1C) zurück. Das sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten.

Der Dieselabgasskandal zieht immer weitere Kreise und bezieht sich längst nicht mehr allein auf Pkw. Auch Wohn- und Reisemobile stehen mehr und mehr im Fokus. Diese Entwicklung begann bereits im Sommer 2020. Damals haben die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, Italien und der Schweiz Razzien bei dem Autobauer Fiat Chrysler (FCA) und seinem Schwesterkonzern CNH Industrial durchgeführt. Es steht der Vorwurf im Raum, dass der internationale Autobauer in einer ganzen Reihe von Modellen in den Jahren 2014 bis 2019 sollen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut haben soll. Die betroffenen Dieselmotoren mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 sind in einer ganzen Reihe von Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Fahrzeugen vom Kleinwagen bis zum Transporter und zudem auch in Modellen von Iveco verbaut. Und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen.

„Das Gutachten versetzt den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Mit Blick auf die neue Camping- und Outdoor-Saison 2021 beginnt jetzt die nächste Runde im Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile. Die Bundesbehörde Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ruft unter der Kennziffer 010493 Modelle vom Typ Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor (Motorcode F1C) zurück. Nach einschlägigen Informationen nutzen diverse Wohnmobile von Morelo, Niesmann + Bischoff, Bimobil, Bocklet, Dethleffs Concorde, Laika, Pilote, Phoenix sowie Woelcke den Iveco Daily mit dem F1C-Motor.

„Das sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Die verbauten Diesel-Aggregate sollen mit einer Software ausgerüstet sein, die für einen Schadstoff-Ausstoß sorgt, der im Bereich NOx über den geltenden EU-Grenzwerten liegt. Ob dabei konkret von einer Abschaltvorrichtung die Rede ist, oder ob es sich grundsätzlich um den Mangel handelt, dass Grenzwerte nicht eingehalten werden, ist derzeit noch unklar. Die

Rückrufe betreffen nur Fahrzeuge der Baujahre 2016 bis 2019, also ausschließlich Modelle der Schadstoffklasse 6“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten, um gegen Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB vorzugehen und Schadenersatz zu erhalten. Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung geht nicht davon aus, dass der Mangel durch ein Software-Update behoben werden könne. Diese müsse zunächst entwickelt werden und dann den Genehmigungsprozess durchlaufen. Eine Betrugshaftungsklage erscheine daher derzeit als der sichere Weg, annähernd den kompletten Kaufpreis zurückzuerhalten.

Zuletzt hat das Landgericht Koblenz hat den Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA) für Abgasmanipulationen an einem Wohnmobil vom Typ Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 mit 150 PS zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. In diesem Fahrzeug ist ein Dieselmotor vom Typ Multijet mit einem Hubraum von 2.2 Litern und der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Wichtig: Neue Klagen sind nicht mehr gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) als frühere Fiat-Mutter zu richten, sondern aufgrund der neuen Konzernstruktur gegen die Stellantis N.V. Die Automobilholding Stellantis N.V. ist am 16. Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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