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Juristische Person: Existenz, Gründung und Haftung

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Juristische Person: Existenz, Gründung und Haftung

Wer oder was ist eine juristische Person?

Eine juristische Person ist ein Rechtssubjekt, das vom Gesetz anerkannt wird und somit selbstständig Rechte und Pflichten wahrnehmen kann. Anders als natürliche Personen, also Menschen, hat eine juristische Person keine physische Existenz. Es handelt sich vielmehr um eine rechtliche Konstruktion, die beispielsweise durch Gründungsurkunden oder Satzungen entsteht.   

Typische Beispiele für juristische Personen sind Unternehmen, Vereine oder Stiftungen. Aber auch der Staat selbst ist eine juristische Person. Durch die Anerkennung als solche können diese Einrichtungen unabhängig von ihren Gründern agieren und beispielsweise Verträge abschließen oder auch Eigentum erwerben. 

Die Bedeutung von juristischen Personen im Wirtschaftsleben ist enorm: Ohne sie wäre die Gründung und Führung von bestimmten Unternehmensformen nicht möglich. Auch im Bereich des gemeinnützigen Engagements spielen sie eine wichtige Rolle, da Vereine und Stiftungen oft auf diesem Weg ihre Ziele verfolgen. Insgesamt ist die Definition einer juristischen Person also ein wichtiger Bestandteil des Rechtsverständnisses in vielen Bereichen unserer Gesellschaft.

Juristische Person des öffentlichen Rechts

Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist eine Organisation, die vom Staat gegründet wurde und dessen Aufgaben wahrnimmt. Dazu gehören beispielsweise Behörden, Universitäten oder öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Diese Organisationen haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und können somit Verträge abschließen, klagen oder auch verklagt werden. 

Die Gründung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erfolgt meist durch ein Gesetz oder eine Satzung. Die Organe der Organisation werden dann von staatlicher Seite ernannt oder gewählt. Insgesamt bietet die Einrichtung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts viele Vorteile für den Staat. So können Aufgaben effektiver wahrgenommen werden und es gibt klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Fazit: Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist eine wichtige Institution im Staatswesen, die dazu beiträgt, dass staatliche Aufgaben effektiv erfüllt werden können. 

Juristische Person des privaten Rechts

Die juristische Person des privaten Rechts ist eine von der natürlichen Person unabhängige Rechtseinheit, die durch Gesetz oder Vertrag entsteht. Hierzu zählen beispielsweise GmbHs, AGs oder Vereine. Diese juristischen Personen haben eigene Rechte und Pflichten und können selbstständig am Rechtsverkehr teilnehmen. Sie können Verträge abschließen, Eigentum erwerben und klagen sowie verklagt werden. 

Für Unternehmer bietet die Gründung einer juristischen Person viele Vorteile. So haftet das Unternehmen nur mit seinem eigenen Vermögen und nicht mit dem privaten Vermögen des Gründers. Zudem kann die Haftung auf das Stammkapital beschränkt werden. Auch steuerlich gibt es Vorteile, da Gewinne und Verluste gesondert ausgewiesen werden können und so eine transparente Buchhaltung gewährleistet wird. Insgesamt bietet die juristische Person des privaten Rechts also eine sichere und flexible Möglichkeit für Unternehmer, ihr Geschäft zu betreiben.

Natürliche Person als juristische Person

Eine natürliche Person kann auch als juristische Person auftreten, wenn sie beispielsweise ein Unternehmen gründet oder eine Stiftung ins Leben ruft. In diesem Fall wird die natürliche Person rechtlich von der juristischen Person getrennt und haftet nicht mehr persönlich für deren Handlungen. Dies bietet viele Vorteile, wie zum Beispiel eine bessere Haftungsabsicherung und eine höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern und Kunden. Zudem können juristische Personen auch eigenständig Verträge abschließen und Vermögen besitzen. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gründung einer juristischen Person mit gewissen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen verbunden ist. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch einen erfahrenen Juristen ist daher unerlässlich. Insgesamt bietet die Möglichkeit, als juristische Person aufzutreten, für natürliche Personen viele Vorteile und kann für Unternehmer und Stiftungsgründer eine sinnvolle Option sein.

GmbH als juristische Person

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der bekanntesten juristischen Personen in Deutschland. Sie zeichnet sich durch ihre beschränkte Haftung aus, was bedeutet, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist (§ 13 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbHG). Dadurch bietet sie ein hohes Maß an Sicherheit für Unternehmer und Investoren. 

Eine GmbH kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden (§ 1 GmbHG). Sie muss im Handelsregister eingetragen werden und benötigt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (§ 5 GmbHG). Für die Gründung einer Ein-Personen-GmbH reicht die Hälfte des Stammkapitals aus. Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet, die auch Gesellschafter sein können. 

Die GmbH eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, da sie eine flexible Organisationsstruktur ermöglicht und gleichzeitig eine klare Trennung zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern gewährleistet. Insgesamt ist die GmbH eine beliebte Rechtsform in Deutschland und bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmer und Investoren. 

GbR als Juristische Person

Die GbR, also die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist eine juristische Person. Das bedeutet, dass sie selbstständig Rechte und Pflichten haben und vor Gericht auftreten kann. Die GbR entsteht durch einen Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam ein Unternehmen zu gründen (§ 705 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Ein Eintrag beim Amtsgericht oder eine notarielle Beglaubigung des Vertrags ist nicht notwendig. Durch den Abschluss des Vertrages wird die GbR gegründet und erhält ihre eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann somit eigenständig Verträge abschließen, Eigentum erwerben oder verkaufen und auch vor Gericht klagen oder verklagt werden.  

Für die Gründung einer GbR ist – anders als bei der GmbH – kein Mindestkapital erforderlich. Jeder Gesellschafter haftet jedoch unbeschränkt mit seinem persönlichen Vermögen für alle Verbindlichkeiten der GbR. Daher sollte eine Gründung gut überlegt sein und im Vorfeld ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, der alle wichtigen Punkte regelt. Insgesamt bietet die GbR als juristische Person viele Vorteile für Gründer. Sie ermöglicht eine gemeinsame Unternehmensgründung ohne hohen bürokratischen Aufwand und bietet gleichzeitig eine rechtliche Absicherung für das Unternehmen. 

Rechtsfähigkeit juristischer Personen

Eine juristische Person ist rechtsfähig, sobald sie gegründet und ins Handelsregister eingetragen wurde. Dies bedeutet, dass sie als eigenständige Rechtspersönlichkeit anerkannt wird und somit selbstständig Verträge abschließen, Vermögen besitzen und verwalten sowie vor Gericht auftreten kann. Als gemeinnützig gilt ein Verein oder eine Stiftung dann, wenn eine entsprechende Anerkennung als „gemeinnützig“ erfolgt ist (§ 80 Abs. 1 und Abs. 2 BGB). So können beispielsweise gemeinnützige Vereine oder Stiftungen erst dann steuerliche Vorteile erlangen, wenn sie als gemeinnützig anerkannt worden sind. 

In jedem Fall ist es jedoch wichtig, sich im Vorfeld genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die juristische Person auch tatsächlich rechtsfähig ist und ihre Tätigkeiten ohne rechtliche Probleme ausüben kann. Es ist wichtig, das Risiko von Geschäftsfehlern und anderen rechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen und sich frühzeitig mit der Gründung einer juristischen Person zu befassen. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Photocreo Bednarek

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