Kann einem Mitarbeiter wegen rechtsextremer Meinung gekündigt werden?

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Ein Mitarbeiter äußert wiederholt rechtsradikale Ansichten. Reicht dies aus, um dem Mann zu kündigen, oder kann er auf das Recht auf freie Meinungsäußerung pochen?

Arbeitgeber können Mitarbeitern aufgrund eines wichtigen, auch in der Person liegenden Grundes fristlos kündigen (§ 626 BGB).

Fällt ein Mitarbeiter aufgrund rechtsradikalen Gedankenguts auf und treten somit Umstände zu Tage, dass die Eignung zur Erfüllung des Arbeitsvertrages nicht mehr gegeben oder erheblich gemindert ist, kann ein Grund für eine personen-bedingte Kündigung vorliegen. Und das kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Doch Arbeitgeber sollten hier vorsichtig sein, denn es muss immer der Einzelfall näher betrachtet werden. Es muss eine konkrete erhebliche Störung des Arbeitsverhältnisses vorliegen. Die Anforderungen dafür sind sehr hoch.

So ist beispielsweise auch entscheidend, wo der Mitarbeiter beschäftigt ist, welche Arbeitsaufgaben er konkret verrichtet und auch, wo die rechtsradikale Äußerung erfolgte. Ist er zum Beispiel bei einem privaten Arbeitgeber angestellt und erfolgte diese Äußerung außerhalb des Betriebes, können Arbeitgeber in der Regel nicht dagegen vorgehen.

Denn um eine fristlose Kündigung zu erwirken, muss das Freizeitverhalten eines Mitarbeiters gezielt auch den Arbeitsablauf erheblich beeinträchtigen oder stören. 


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