Kann ich meinen Urlaubsanspruch in der Kurzarbeit verlieren?

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In unserer anwaltlichen Praxis kommen immer häufiger Anfragen, weil Beschäftigte die Mitteilung erhalten, dass ihr Urlaubsanspruch gekürzt wurde. Einige Arbeitgeber sind – auch durch kluge Berater- auf den Gedanken gekommen, dass sie Urlaubsansprüche kürzen könnten. Sie hoffen auf Einsparpotentiale. Aber so einfach geht das nicht.

Bevor Kurzarbeit eingeführt wird, muss der Urlaub vollständig genommen werden. Während der Kurzarbeit können auch Urlaubsansprüche erworben werden. Vor allem dann, wenn noch zu einem gewissen Teil gearbeitet wird.

Aber wie kommen Arbeitgebervertreter darauf, dass der Urlaub gekürzt werden kann?

EuGH sagt: es besteht zumindest die Möglichkeit der Kürzung

Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Dezember 2018 (Rechtssache Hein, EuGH v. 13.12.2018, C-385/17). Das Gericht sagt, dass bei Kurzarbeit Null der Urlaubsanspruch ungeschmälert entsteht. Er kann aber gekürzt werden. Das geht jedoch nur, wenn eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Ob das auch per Betriebsvereinbarung, also einer Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber möglich ist, ist umstritten. Das Bundesarbeitsgericht hat sich bislang dazu noch nicht geäußert. Aber eine Kürzung ist nicht möglich, wenn noch im Betrieb gearbeitet wird, sondern letztlich der Betrieb stillsteht.

Wie wehre ich mich?

Insofern ist eine einfache Urlaubskürzung nicht möglich. Deshalb sind viele der heute durchgeführten Urlaubskürzungen rechtswidrig und Sie sollten sich dagegen wehren. Entweder mittels Beschwerde beim Betriebsrat oder Sie wenden sich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Der begleitet Sie dann bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Was muss ein Betriebsrat beachten?

Als Betriebsräte sollten Sie vorsichtig sein, wenn Sie eine Betriebsvereinbarung akzeptieren sollen, die eine Kürzung vorsieht. Achten Sie darauf, dass entgegenstehende tarifliche Regelungen eine Betriebsvereinbarung ausschließen. Lassen Sie sich deswegen vorher beraten, um – sofern das überhaupt gewünscht ist – rechtssichere Betriebsvereinbarung abzuschließen. Wie oben erwähnt ist es umstritten, ob eine Kürzung durch Betriebsvereinbarung möglich ist.

Was ist mit dem Urlaubsentgelt?

Und wie ist es, wenn während der Kurzarbeit Urlaub genommen wird. Welches Gehalt wird dann gezahlt? Es wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen gezahlt. Dabei werden aber alle Kürzungen durch die Kurzarbeit raus gerechnet. Merken Sie sich bitte: Das Urlaubsentgelt wird nicht durch die Kurzarbeit reduziert.

 

Wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht in Zeiten von Corona – aber auch darüber hinaus haben, steht unser Team gerne zur Verfügung. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtsprodukte.


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