Kann ich von Vollzeit auf Teilzeit reduzieren?

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Folgender Fall:

Der Mandant möchte meine Vollzeitstelle in einem Betrieb mit 50 Mitarbeitern in Teilzeit ändern und zwar von derzeit 75 Prozent vor. Was muss ich beachten, wenn ich Teilzeit beantrage?

Antwort:

Nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit, also die Verringerung ihrer bisherigen Arbeitszeit. Es bestehen lediglich zwei Voraussetzungen nach § 8 TzBfG:

- Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen, und

- der Arbeitgeber muss mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigen.

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, müssen Sie mindestens drei Monate vor Inkrafttreten der gewünschten Arbeitszeitverringerung einen entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber stellen und dabei ein bestimmtes Datum für den Beginn der Arbeitszeitverringerung nennen. Der Umfang der Arbeitszeitverringerung ist gesetzlich nicht vorgegeben, sodass selbst geringfügige Verkürzungen grundsätzlich zulässig sind. Die Neuverteilung der Teilzeit können Sie entweder dem Arbeitgeber überlassen oder aber im Antrag bereits angeben, wie zukünftig die Arbeitszeit liegen sollte. In diesem Fall, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Arbeitszeit nur dann herabgesetzt werden soll, wenn der Arbeitgeber sie auch wunschgemäß festlegt.

Nachdem der Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit von Ihnen gestellt wurde, soll hierüber der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung erörtern. Will der Arbeitgeber dem Teilzeitantrag jedoch nicht zustimmen, hat er dies spätestens einen Monat vor Beginn der Arbeitszeitreduzierung dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Lehnt der Arbeitgeber nicht binnen dieser Monatsfrist die Teilzeit ab, gilt seine Zustimmung als gegeben (§ 8 Abs. 5 TzBfG). Im Falle der Ablehnung muss der Arbeitnehmer die Teilzeit gerichtlich einklagen. Der Arbeitgeber hat dann im Gerichtsverfahren nachzuweisen, dass betriebliche Gründe der Arbeitszeitverringerung entgegenstehen.

Für Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung.


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