Vermögensanlagen in Containerfonds, Schiffsfonds und Immobilienfonds u.v.a.

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Containerfonds- Schiffsfonds- Immobilienfonds- 

um was geht es hierbei?


Kapitalanlagen in Containerfonds, Schiffsfonds oder Immobilienfonds sind für einen Privatanleger meist riskant, da es sich oft um geschlossene Fonds oder Direktinvestments handelt. 

Ein solches Investment ist zwar inzwischen gesetzlich in § 261 KAGB reguliert. Dennoch handelt es sich bei geschlossenen Fonds um eine Beteiligung als Gesellschafter, jedoch ohne Mitspracherechte. 

Bei einem geschlossenen Fonds wirbt der Fonds zunächst eine zuvor festgelegte Kapitalsumme von zahlreichen Anlegern ein, um sodann eine Investition, zum Beispiel in Container, Schiffe, Kreuzfahrten oder Immobilien zu tätigen. Diese werden dann an andere Unternehmen vermietet bzw. geleast. Die versprochenen jährlichen Renditen erhält der Anleger meist aus diesen Miet- bzw. Leasingeinnahmen.

Bei Direktinvestments erwerben Privatanleger Sachwerte, die außerhalb ihres Einwirkungsmöglichkeiten stehen, so etwa, weil die Container an irgendwelche Häfen am anderen Ende der Welt lagern.

Welche Risiken können bestehen?

Die lange Laufzeit des geschlossenen Fonds, die mangelnde Veräußerbarkeit der Anteile an einem Zweitmarkt, sowie nicht zuletzt die unternehmerischen Verpflichtungen, wie die Beteiligung an einem Gewinn- und Verlust der Gesellschaft, die Nachschusspflicht und die Nachrangigkeit im Falle einer Insolvenz machen derartige Anlagen jedoch meist zu riskanten Geschäften. 

Die Anlage kann nicht kurzfristig gekündigt werden, wenn privat Bedarf an Liquidität herrscht.

Privatanleger, denen derartige Kapitalanlagen "schmackhaft" gemacht worden sind, können die Anlage jedoch rückabwickeln lassen. Denn meist ging der Zeichnung dieser Anlage eine Beratung voraus, zum Beispiel durch die Hausbank, einen direkten Vertrieb oder aber durch sog. freie Berater.

Wenn Ihnen zum Beispiel kein Prospekt übergeben wurde oder Ihnen dieser nicht hinreichend erläutert worden ist, vor allem nicht die darin enthaltenen Risiken, dann können Schadensersatzansprüche bestehen, sowohl aus einer Falschberatung als auch aus einer Prospekthaftung.  

Lassen Sie sich zudem nicht irritieren durch den Vermerk im Prospekt, diese sei "BaFin geprüft". Die BaFin prüft nicht, ob die konkrete Anlage plausibel ist und Aussicht auf Erfolg hat, sondern nur, ob alle gesetzlichen Informationspflichten im Prospekt enthalten sind.


Was kann ich als Betroffener tun?

Sollte sich ihre Kapitalanlage nicht so entwickelt haben, wie es Ihnen zuvor versprochen wurde, dann sollten Sie ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Am Besten, bevor der Fonds insolvent wird oder die Liquidation beschließt.


Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten. Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.

Sie können uns unverbindlich kontaktieren und ihre Vertragsunterlagen zusenden. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erstellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.


Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes

-Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht-

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