Karlsruhe und kein Ende: Erbschaftssteuer muss erneut auf den Prüfstand

  • 1 Minuten Lesezeit

Lange erwartet oder befürchtet: Auch die vieldiskutierte Reform des Erbschaftssteuergesetzes aus dem Jahre 2009 ist möglicherweise bald wieder hinfällig. Der Bundesfinanzhof in München, das höchste deutsche Steuergericht, hat einen Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, welches nun überprüfen muss, ob die anzuwendenden Regeln des neuen Erbschaftssteuerrechts mit dem Grundgesetz vereinbar oder aber verfassungswidrig sind.

Derzeit gelten bei der Übertragung von Betriebsvermögen so genannte „Verschonungsregeln", welche aber schon bei Inkrafttreten der Reform im Jahre 2009 kontrovers diskutiert worden sind. Der Finanzhof hat nun im Wesentlichen folgende Punkte aufgeworfen:

  • Die Befürchtung, dass die Erbschaftsteuer die Existenz mittelständischer Unternehmen gefährde, habe sich nicht bestätigt.
  • Das Reformziel des Arbeitsplatzerhalts sei nicht relevant, da mehr als 90 % der betroffenen Betriebe nicht mehr als zwanzig Arbeitnehmer beschäftigen würden.
  • Die derzeitige Regelung sei nicht geeignet, risikobehaftetes und deshalb zu begünstigendes Betriebsvermögen von risikolosem und daher nicht begünstigungswürdigem Vermögen abzugrenzen.

Weiterhin sei es verstärkt zu Missbrauchskonstellation gekommen, beispielsweise in der Form, Barvermögen in eine „Cash-GmbH" oder GmbH & Co. KG zu übertragen, um dann statt Bargeld die Gesellschaftsanteile als erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen zu schenken.

Im Ergebnis würden laut Auffassung des Gerichtshofs die Verschonungen im Ergebnis dazu, dass die Steuerbefreiung die Regel und die tatsächliche Besteuerung die Ausnahme sei, was man für verfassungswidrig halte. Die Kanzlei Cäsar-Preller wird die weitere Entwicklung beobachten und natürlich über die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht berichten. In der Phase der Vakanz bis zum Urteilsspruch- hier dürften sicher noch einige Jahre vergehen- dürfte es für die meisten Unternehmen unerlässlich sein, sich kompetenter anwaltlicher und steuerlicher Beratung zu versichern, um keine Nachteile zu erleiden.

Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten