KBA weist Widerspruch gegen Mercedes-Rückrufe zurück

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Die Liste der Rückrufe, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei verschiedenen Mercedes-Modellen wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet hat, ist lang. Ebenso lang ist die Liste der Widersprüche, die Daimler gegen die Rückruf-Bescheide eingelegt hat. Der Autobauer führt die verpflichtenden Rückrufe zwar durch, hält die vom KBA bemängelten Funktionen aber für zulässig.


Das KBA ließ sich davon jedoch nicht überzeugen bleibt dabei: Daimler hat bei unterschiedlichen Dieselfahrzeugen von der A-Klasse bis zur S-Klasse und Sprinter unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet, die entfernt werden müssen. Die Widersprüche gegen die Rückruf-Bescheide hat die Behörde zurückgewiesen, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ und der Bayerische Rundfunk (BR) online berichten. Das Bundesverkehrsministerium hat die Zurückweisung der Widersprüche bestätigt. Lediglich ein Widerspruch wurde noch nicht abschließend bearbeitet, weil die Begründung des Herstellers noch nicht vorliegt.


KBA bestätigt Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen


Wie es weitergeht, entscheidet Daimler. Der Konzern kann noch Klage gegen die Rückruf-Bescheide einlegen oder er akzeptiert sie. Dann würden die Bescheide auch rechtskräftig.


„Das KBA hat seine Einschätzung, dass Daimler bei hunderttausenden Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, untermauert und die Widersprüche zurückgewiesen. Das stärkt die Position geschädigter Mercedes-Kunden bei Schadenersatzklagen gegen Daimler“, ist Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden überzeugt.


Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich


Weil die Rückruf-Bescheide noch keine Rechtskraft haben, haben Gerichte Schadenersatzklagen gegen Daimler teilweise zurückgewiesen. „Nachdem das KBA die Widersprüche zurückgewiesen hat, werden die Gerichte ihre Einstellung sicher überdenken“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.


Für Daimler dürfte es hingegen immer schwieriger werden, die Gerichte davon zu überzeugen, dass bei der Abgasreinigung nur legale Funktionen eingesetzt wurden. Zuletzt hat Daimler im Abgasskandal auch bittere Niederlagen vor dem OLG Naumburg und OLG Köln kassiert. Außerdem hat der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich unzulässig sind. „Die Position der geschädigten Verbraucher wird im Mercedes-Abgasskandal immer besser“, sagt Rechtanwalt Cäsar-Preller.


Foto(s): © Kanzlei Cäsar-Preller

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