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Klage auf Asyl – das Gerichtsverfahren im Asylrecht

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Verwaltungsgericht überprüft Entscheidung

Gegen einen ablehnenden Asylbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Fristen sind kurz – weshalb schnell gehandelt werden muss. Sofern der Asylbewerber klagt, wird sich der Verwaltungsrichter das Protokoll des BAMF noch einmal vornehmen und die Entscheidung eigenständig überprüfen. Der Asylbewerber bekommt vor dem Verwaltungsgericht sozusagen nochmal eine zweite Chance, seine Asylgründe darzulegen und den Asylstatus zu erlangen. Ratsam ist es einen Anwalt für Asylrecht zu beauftragen, der die Klage rechtlich begründen kann. Auch im Termin vor dem Verwaltungsgericht (mündliche Verhandlung) kann der Rechtsanwalt das Wort ergreifen. Aber auch der Asylbewerber hat das Recht zu sprechen. Auf Antrag wird auch ein Dolmetscher bestellt. 

Anwalt kann helfen im Asylverfahren

Anwalt kann Bescheid prüfen und Erfolgschancen einer Klage einschätzen

Der Gang zum Anwalt hilft, um festzustellen, ob eine Asylklage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Der Bescheid des Bundesamts muss auch juristisch bewertet werden. Ein Anwalt für Asyl- oder Ausländerrecht wird auch eine gute Klagebegründung schreiben, die dann Grundlage der Entscheidung des Gerichts ist. 

Wann hat eine Klage Aussicht auf Erfolg?

- Das Bundesamt hat die Glaubwürdigkeit der Angaben des Asylbewerbers in Zweifel gestellt. Oftmals liegt dies daran, dass der Übersetzer den Asylbewerber nicht richtig verstanden hat und die Aussagen nicht richtig wiedergegeben hat. Oftmals versteht auch der Asylbewerber den Dolmetscher nicht richtig. Dies sollte dem Gericht dann deutlich gemacht werden.

- Die Fluchtgründe sind nicht hinreichend bewiesen. Beweise können durch Angehörige im Herkunftsland beschafft werden. Sofern der Asylbewerber sehr krank ist (auch psychische Erkrankungen) können auch in Deutschland ärztliche Atteste eingeholt werden. Es muss dann dargelegt werden, dass eine Behandlung im Herkunftsland nicht möglich ist.

- Der Asylbewerber war in der Anhörung vor dem BAMF aufgeregt, traumatisiert oder sehr müde. Auch dies sollte dem Gericht mitgeteilt werden. 

Das Gericht ist unabhängig – das heißt niemand kann dem Richter die Entscheidung vorschreiben. Wenn das Gericht entschieden hat, ist das Asylverfahren meistens beendet. Bei einer ablehnenden Entscheidung kann noch die Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht beantragt werden. Dies hat Aussicht auf Erfolg, wenn es um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geht oder wenn die Gerichte in einer Sache unterschiedlich entscheiden.

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