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Kontopfändung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Kontopfändung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Wurde Ihr Konto wegen einer Kontopfändung gesperrt, sollten Sie sich schnell an Ihre Bank wenden und einen Umwandlungsantrag auf ein P-Konto stellen.
  • Für Schuldner wurde im Juli 2019 eine Pfändungsgrenze festgelegt, wonach 1.179 Euro monatlich nicht pfändbar sind. Dies gilt aber nur für den Fall, dass keine Unterhaltsverpflichtungen bestehen.
  • Übersteigt das Einkommen des Schuldners diese Pfändungsfreigrenze, behält er trotzdem einen Teil des Geldes.

Was ist eine Kontopfändung?

Ist es einem Schuldner trotz mehrmaliger Aufforderung unmöglich, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, kann der Gläubiger beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken. Dieser bewirkt, dass der Bank untersagt wird, das Guthaben auf dem Girokonto an den Kontoinhaber auszuzahlen.  

Wie kann man sich gegen eine Pfändung wehren?

Innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann der Schuldner darauf reagieren. In manchen Fällen ist es empfehlenswert, sich direkt an den Gläubiger zu wenden und ihm beispielsweise einen Ratenplan für die Rückzahlung der Schulden vorzuschlagen. Falls dies nicht möglich ist, sollten Betroffene bei ihrer Bank einen Umwandlungsantrag stellen, der das eigene Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) abändert.

Was ist ein P-Konto?

Das Pfändungsschutzkonto bietet dem Schuldner einen Schutz vor einer kompletten Pfändung des Girokontos. Wenn der Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto nicht gestellt wird, kann der Gläubiger das gesamte Kontoguthaben pfänden lassen. Daher sollte sich jeder Betroffene an seine Hausbank wenden, um sich einen monatlichen Grundfreibetrag in Höhe von 1.178,59 Euro zu sichern. Jede Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Wichtige Informationen zum P-Konto

  • Jeder Kontoinhaber muss der Bank versichern, dass er noch nicht über ein P-Konto verfügt, bevor sein Girokonto umgewandelt wird. Falls dies nicht geschieht oder falsche Angaben gemacht werden, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Falls ein gemeinsames Girokonto mit dem Ehepartner besteht, kann ein Einzelkonto für den betroffenen Ehegatten errichtet werden.
  • Das Kreditinstitut darf keine Extragebühren für das P-Konto verlangen.
  • Wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen, sollte man dies mit einem Nachweis (z. B. Bescheinigung von der Familienkasse) belegen und an die zuständige Bank schicken.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?

Seit dem 01.07.2019 beträgt der unpfändbare Geldbetrag 1.178,59 Euro. Wenn jemand Unterhaltsverpflichtungen hat, steigt der Pfändungsfreibetrag um 443,57 Euro für den ersten Unterhaltsberechtigten. Vom zweiten bis fünften steigt der Betrag jeweils um 247,12 Euro.

Wird das Kindergeld oder andere Sozialleistungen gepfändet?

Das Kindergeld kann nur durch das eigene Kind gepfändet werden, ansonsten ist es keine pfändbare Leistung.

Sowohl Lohn, Gehalt, Alternsrente wie auch Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II zählen zum pfändbaren Einkommen des Schuldners. Von dem gesamten Nettoeinkommen werden Sozialversicherungsabgaben sowie Steuern abgezogen. Allerdings kann dieses Einkommen nur bis zur Pfändungsfreigrenze in Höhe von 1.178,59 Euro gepfändet werden, vorausgesetzt, es muss kein Unterhalt gezahlt werden.

Erziehungs- oder Elterngeld sowie Mutterschaftsgeld und Wohngeld sind dagegen nicht pfändbare Leistungen (§ 54 Abs. 3 SGB I). Dazu gehören auch Leistungen der Pflegeversicherung.

Was passiert, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss direkt an die Agentur für Arbeit geschickt wird?

In diesem Fall sorgt die Agentur für Arbeit dafür, dass der pfändbare Teil des Arbeitslosengeldes einbehalten wird und zahlt diesen Teil direkt an den Gläubiger. Der Schuldner erhält nur den nicht pfändbaren Betrag ausgezahlt, z. B. für Wohngeld oder das gekürzte Arbeitslosengeld.

Foto(s): ©AdobeStock

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