Kranke Mitarbeiter dürfen Mitarbeitergespräche absagen

  • 1 Minuten Lesezeit

„Krank ist krank!“ – Und selbst wenn der Chef mit einem krank gemeldeten Mitarbeiter über dessen wackelige Zukunft im Betrieb sprechen will, kann er ihn dazu nicht zwingen. Ein entsprechendes Urteil hat jetzt das Bundesarbeitsgericht gesprochen. Mit weitreichenden Konsequenzen auch im Bereich der „Betrieblichen Wiedereingliederung“.

Im aktuellen Fall hatte sich ein über einen längeren Zeitraum und immer wieder kranker Mitarbeiter geweigert, an einem Mitarbeitergespräch „zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit“ teilzunehmen. Es folgte die Abmahnung und zu deren Entfernung aus der Personalakte wurde Klage erhoben. Die Vorinstanzen gaben dem Arbeitnehmer Recht. Der Arbeitgeber bemühte das Bundesarbeitsgericht – die Revision wurde deutlich abgeschmettert.

Eine zu Unrecht erteilte Abmahnung dürfe nicht in den Personalakten verbleiben. Ein Mitarbeiter, der wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss dies auch nicht für eine vom Chef anberaumte Besprechung tun und damit eine so genannte „Nebenverpflichtung“ erfüllen. Gesund hätte er an der Besprechung teilnehmen müssen.

Rechtsanwalt Joachim Schwarz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei AJT in Neuss: „Das Urteil ist insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement von Bedeutung: Dort war man sich bislang einig, dass der Mitarbeiter auch während der krankheitsbedingten Ausfallzeit zu einem BEM-Gespräch eingeladen werden kann. Davon ist Arbeitgebern zukünftig abzuraten, weil sie die ordnungsgemäße Durchführung des BEM als Voraussetzung einer krankheitsbedingten Kündigung riskieren.“

Schwarz steht Arbeitgebern und Arbeitnehmern zum Thema Arbeitsrecht in Neuss und Umgebung gern zur Verfügung.

BAG, Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15

Mehr Informationen: www.ajt-neuss.de/arbeitsrecht-fachanwalt-fuer-neuss-umgebung


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Jansen

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten