Krankheit im Arbeitsrecht (Teil 1) – was ist eine Krankheit?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Kündigungen beruhen auf der Krankheit des Arbeitnehmers. Die krankheitsbedingte Kündigung ist der Hauptfall der personenbedingten Kündigung, mithin eine der Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz. Nur: Wann gilt der Arbeitnehmer als krank? Und: Wie wirkt sich die Krankheit auf die Arbeitsunfähigkeit aus? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Krankheit ist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit. Vom Arzt bekommt man keinen „Krankenschein“, man bekommt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Was ist der Unterschied?

Krankheit bedeutet, dass es dem Körper nicht gut geht, es Funktionsstörungen der Organe gibt, oder das geistige Wohlbefinden beeinträchtigt ist. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass man aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Dabei gilt das Prinzip „entweder oder“: Entweder man ist aufgrund der Krankheit zu 100% arbeitsfähig, oder man ist trotz einer Krankheit zu 100% arbeitsfähig.

Wenn man sich beispielsweise einen Finger bricht, bleibt man für die meisten Tätigkeiten arbeitsfähig. Konzertpianisten oder Möbelträger werden dadurch regelmäßig arbeitsunfähig. Die Arbeitsunfähigkeit wird immer an der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit gemessen, heißt: Es kommt darauf an, welche Art von Arbeitsleistung man schuldet und ob die Krankheit einen daran hindert.

Es gibt auch Graubereiche: Viele Erkältungskrankheiten führen dazu, dass der Arbeitnehmer weder für alle Tätigkeiten arbeitsfähig, noch komplett arbeitsunfähig ist. Da es hierzulande aber keine Teil-Arbeitsunfähigkeit gibt, muss sich der Arzt in jedem Einzelfall entscheiden, ob er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den grippal erkälteten Arbeitnehmer ausstellt oder nicht.

In einer folgenden Artikel- und Videoserie wird Fachanwalt Bredereck die gängigsten Krankheiten arbeitsrechtlich bewerten. Es wird unter anderem darum gehen, wie sich eine bestimmte Krankheit auf die Arbeitsleistung auswirkt und wann sie eine Arbeitsunfähigkeit bewirkt. Und es wird um Krankheiten gehen, mit denen Arbeitnehmer typischerweise weiter arbeiten, obwohl sie eigentlich arbeitsunfähig sind.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema