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Krankmeldung - was Sie wissen und beachten müssen!

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Krankmeldung - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Arbeitnehmer (AN) müssen Ihrem Arbeitgeber (AG) die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen.
  • Jeder Arbeitgeber kann festlegen, wie die Krankmeldung zu erfolgen hat.
  • Manche Unternehmen bestehen auf eine Krankmeldung per Telefon. Andere Möglichkeiten sind z. B. per E-Mail, WhatsApp oder über das interne Personalverwaltungssystem.
  • Wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werden muss, kann der Arbeitgeber festlegen.
  • Die Ursache und Art der Arbeitsunfähigkeit muss dem AG nicht mitgeteilt werden. 

Wann muss man sich als Arbeitnehmer krankmelden?

Im Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 EntgFG) ist festgelegt, dass man den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren muss. In der Praxis sollte man möglichst vor Arbeitsbeginn beim Vorgesetzten oder in der zuständigen Abteilung anrufen. Achtung: Lässt man sich mit der Krankenmeldung Zeit, kann der Arbeitgeber sogar eine Abmahnung aussprechen.

Wie meldet man sich richtig krank?

Im modernen Büroalltag gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Krankmeldung mitzuteilen. Viele Arbeitgeber bestehen auf eine telefonische Krankmeldung, d. h., man muss sich bei seinem Vorgesetzten oder in der zuständigen Abteilung (z. B. in der Personalabteilung) melden. In anderen Unternehmen kann man seinem Chef auch eine E-Mail schreiben, dass man aufgrund des Unwohlseins nicht arbeiten kann. Auch die Krankmeldung per WhatsApp-Nachricht ist möglich. Häufig wird die Art und Weise der Krankmeldung im Arbeitsvertrag geregelt.

Was gilt infolge der Corona-Pandemie?

Infolge der Corona-Pandemie war seit 19. Oktober 2020 eine telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen möglich. Die danach ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung galt zunächst für sieben Tage. Sie konnte einmal um weitere sieben Tage verlängert werden. Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung galt erstmals bereits zuvor im Frühjahr bis Ende Mai 2020. Diese Möglichkeit der Krankschreibung am Telefon bestand nach einer Aussetzung erneut und wurde im September 2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss bis Ende 2021 und danch bis Juni 2022 verlängert.

Seit 1. Juni 2022 ist keine telefonische Krankschreibung mehr möglich. Wer sich krankschreiben lassen will, muss wieder zum Arzt oder eine Videosprechstunde mit einem Arzt wahrnehmen. Über letztgenannten Weg ist weiterhin eine Krankschreibung möglich.

Wann muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen?

Im Gesetz ist festgelegt, dass der Arbeitnehmer nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit (also an Tag vier) die ärztliche Bescheinigung vorlegen muss. Samstag und Sonntag zählen hier dazu. Allerdings kann der Arbeitgeber von der gesetzlichen Regelung abweichen und eine andere Vorschrift festlegen. Häufig verlangen Arbeitgeber schon nach dem ersten Tag (an Tag zwei) eine entsprechende Bescheinigung. Sie sollten zudem darauf achten, dass die AU rechtzeitig vorliegt. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber die Fortzahlung des Gehalts/Lohns verweigern.

Wie verhält es sich mit der Krankmeldung im Urlaub?

Werden Sie in Ihrem Urlaub krank, sollten Sie zum Arzt gehen und sich eine Krankschreibung geben lassen. Denn gemäß Bundesurlaubsgesetz (§ 9 BUrlG) werden Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Befinden Sie sich während des Urlaubs im Ausland, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schon am ersten Tag der Krankheit die mögliche Dauer mitteilen (§ 5 Abs. 2 EntgFG). Sie sind zudem verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber eine Adresse und Telefonnummer zu nennen, unter der Sie am Urlaubsort zu erreichen sind.

Wie regle ich die Krankmeldung, wenn das Kind krank ist?

Arbeitnehmer, deren Kind krank ist, dürfen ebenfalls zu Hause bleiben. Der Anspruch zur Freistellung gilt nur für Kinder unter zwölf Jahre und auch nur dann, wenn keine andere Person, die im Haushalt lebt, sich um das Kind kümmern kann. Zudem müssen Sie das Kind krankschreiben lassen, Ihren Arbeitgeber informieren und die Krankmeldung schon am ersten Tag vorlegen. Einige Arbeitgeber zahlen für bestimmte Tage weiterhin den Lohn, andere schließen dies aus. Dann springt die Krankenkasse mit Kinderkrankengeld ein, sofern das Kind gesetzlich krankenversichert ist.

Foto(s): ©Fotolia/Matthias Buehner

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