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Kreditkartenbetrug: erste Hilfe und Tipps für Betroffene

  • 4 Minuten Lesezeit
Kreditkartenbetrug: erste Hilfe und Tipps für Betroffene
  • Fälle von Online-Kreditkartenbetrug nehmen ständig zu. 
  • Sind Sie betroffen, lassen Sie Ihre Kreditkarte unverzüglich sperren und widerrufen sie Lastschriften von ihrem Konto.
  • Ihre Bank ist in vielen Fällen verpflichtet, unerlaubt überwiesene Beträge zurückzubuchen.

Kriminelle haben oft leichtes Spiel: Zum Online-Einkauf mit Kreditkarte genügt die Eingabe der Kreditkartendaten. Ob die Kreditkarte dabei in den Händen des Berechtigten ist, wird dabei nicht geprüft. Zudem haben auch etablierte Anbieter mit Datenlecks und Sicherheitslücken zu kämpfen, bei denen Betrüger Kreditkartendaten entwenden.

Laut Medienberichten entstanden 2018 allein in Deutschland wegen Kreditkartenbetrug Verluste von 1,6 Milliarden Euro, weltweit sollen es über 600 Milliarden Euro gewesen sein. 

Wie wird Kreditkartenbetrug rechtlich eingeordnet?

Die Verwendung von gestohlenen Daten an Automaten oder anderen elektronischen Bezahlsystemen kann einen Computerbetrug gemäß § 263a Strafgesetzbuch (StGB), also eine Straftat, darstellen.

Entsteht dadurch ein Vermögensschaden für den wahren Kontoinhaber, droht dem Täter eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auch der Versuch der Tat ist strafbar.

Welche Straftaten im Zusammenhang mit Karten- und Onlinezahlsystemen gibt es?

Der Kreditkartendiebstahl

Entwendet jemand Ihre Kreditkarte, sollten Sie diese sofort sperren lassen. 

Diebstahl von Kreditkartendaten

Kriminelle bevorzugen mittlerweile weniger auffällige Methoden – das erhöht die Chance, dass bis zur Entdeckung mehr Zeit vergeht. Hierzu gehören unter anderem:

Phishing

Hier versenden Betrüger gefälschte E-Mails mit Links zu manipulierten Websites, die denen von Banken und Sparkassen teilweise täuschend ähneln. Hier sollen Internetnutzer dazu gebracht werden, Kreditkartendaten einzugeben und an die Betrüger zu übermitteln.

Fake-Shops

Zahlreiche Betrüger stellen gefälschte Shopping-Websites mit auffällig günstigen Angeboten ins Netz. Die angebotenen Waren werden jedoch nie geliefert. Den Betreibern geht es nur um das Einsammeln von Daten leichtgläubiger Käufer.

Ausnutzen von Datenlecks

Betrüger benutzen Sicherheitslücken in den Systemen von Banken oder Kreditkartenanbietern, um an Kundendaten zu gelangen.

Keylogger

Die Betrüger installieren eine Software auf den Geräten der Geschädigten, die Benutzerdaten und Passwörter abfängt und danach an die Betrüger weiterleitet.

Skimming

Manche Betrüger manipulieren Lesegeräte in Banken oder Geschäften, um Kreditkartendaten auszulesen und an die Betrüger zu übersenden. Wenn Sie ein Lesegerät entdecken, das Spuren von Manipulation aufweist, sollten Sie deswegen sofort mit dem Betreiber Kontakt aufnehmen.

Die Fälschung von Kreditkartendaten 

Viele Kreditkartenanbieter vergeben aufsteigende Kreditkartennummern. Manche Betrüger benutzen deswegen spezielle Algorithmen, um anhand einer vorliegenden Kreditkarte die nachfolgenden Kreditkartendaten zu berechnen. 

Sie sind betroffen? So gehen Sie vor

  • Melden Sie sich so schnell wie möglich bei Ihrem Kreditkartenanbieter und lassen Sie die Karte sperren.
  • Nennen Sie dem Anbieter alle Beträge, die durch den Betrug von Ihrem Konto abgebucht worden sind.
  • Teilen Sie den Vorfall auch der Polizei mit.
  • Dokumentieren Sie alle Details des Kreditkartenbetrugs (Wann haben Sie ihn bemerkt? Wann wurden die Abbuchungen getätigt?) und halten Sie diese schriftlich fest.

Wenden Sie sich anschließend an Ihre Bank

Sie können unautorisierten Abbuchungen von Ihrem Konto innerhalb von 13 Monaten nach dem Abbuchungstag widersprechen. Bei Lastschriften ist Ihre Bank verpflichtet zu überprüfen, ob derjenige, der sie getätigt hat, auch autorisiert ist. Liegt eine unautorisierte Abbuchung vor, muss sie der Rückbuchung zustimmen. 

Ihre Bank sollte sofort in Kenntnis gesetzt werden, sobald Sie auffällige Abbuchungen bemerken. Auch autorisierten Abbuchungen können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen.

Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Vermögensschaden zustande gekommen ist, weil Sie sich grob fahrlässig verhalten und etwa Ihre PIN auf ihrer Kreditkarte notiert haben. Dann darf Ihre Bank die Rückzahlung verweigern.

Was tun, wenn die Bank sich weigert?

Wenden Sie sich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an Ihre Bank und fordern Sie sie unter Fristsetzung von 14 Tagen erneut dazu auf, die entsprechende Lastschrift auf Ihr Konto zurückzubuchen. Stellt sich Ihre Bank weiterhin quer, kann ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weiterhelfen. 

Der Sperr-Notruf der Bundesnetzagentur

Haben Sie die Kontaktdaten Ihres Kreditkartenanbieters nicht zur Hand, können Sie sich an die Zentrale Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen wenden. Diese kümmert sich um Kreditkarten jedes Anbieters. 

Wählen Sie die kostenlose Nummer 116 116 (inklusive der Ländervorwahl 0049 für Deutschland, falls Sie aus dem Ausland anrufen) und halten Sie Ihre Kreditkartennummer bereit. Sie werden an die zuständige Stelle Ihres Kartenanbieters weitergeleitet.

Wie schützen Sie sich in Zukunft?

  • Geben Sie die Kreditkarte niemals aus der Hand.
  • Notieren Sie Ihre PIN auf keinen Fall auf einem Zettel in Ihrer Geldbörse oder auf der Kreditkarte.
  • Kontrollieren Sie Ihre Abbuchungen regelmäßig.
  • Klicken Sie nicht vorschnell auf Links oder öffnen Anhänge. Vergewissern Sie sich zuerst, ob die E-Mail von einem seriösen Absender stammt.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über Datenlecks.

Hilfreich ist zudem die Website https://sec.hpi.de/ilc/. Hier können Sie überprüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse bereits Teil von Datenlecks gewesen ist. Ist das der Fall, sollten Sie Ihren Kreditkartenverlauf auf auffällige Transaktionen überprüfen und gegebenenfalls Ihre E-Mail-Adresse wechseln.

(JSC)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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