Kündigung eines Auszubildenden: Kündigungsschutzklage sinnvoll?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Nach vier Monaten im Betrieb haben Auszubildende einen recht starken Kündigungsschutz. Gekündigt werden dürfen sie danach nur, wenn es gewichtige Gründe gibt, beispielsweise im Fall einer Straftat oder falls sich der Azubi grob fehlverhält. Keinesfalls darf der Ausbildungsbetrieb ihm kündigen, weil „die Chemie nicht stimmt“, oder mit der Begründung: „Es geht nicht mehr.“

Eigentlich hat die Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden nach der Probezeit regelmäßig gute Chancen auf Erfolg. Verstößt die Kündigung – wie so oft – gegen arbeitsrechtliche Vorgaben, kann der Azubi sich mittels Kündigungsschutzklage in den Betrieb zurückklagen und seine Ausbildung dort fortsetzen.

Allerdings muss man sich als Azubi fragen: Ist das sinnvoll? Sollte man sich nicht lieber einen anderen Ausbildungsbetrieb suchen, einen, in dem man wertgeschätzt wird und wo einem der Vorgesetzte etwas beibringt und einen guten Berufsstart ermöglicht? Eigentlich ist damit alles gesagt: Regelmäßig rate ich Auszubildenden, die Sache emotional möglichst schnell hinter sich zu lassen, daraus zu lernen, und die Ausbildung rasch bei einem anderen Betrieb fortzusetzen oder neu zu beginnen.

Wem ist eine Kündigungsschutzklage zu raten?

Als Azubi sollte man sich regelmäßig gegen die Kündigung wehren, wenn einem wahrheitswidrig eine Straftat vorgeworfen wird, oder im Fall einer Diskriminierung. Azubis, die man kurz vor dem Abschluss ihrer Ausbildung rauswirft, rate ich regelmäßig, die Möglichkeiten des Kündigungsschutzes zu nutzen, sich wieder in den Betrieb zurück zu klagen und ihre Ausbildung dort zu beenden.

Welche Aussichten auf eine Abfindung haben Azubis?

Obwohl Auszubildende regelmäßig einen starken Kündigungsschutz genießen, sind die Abfindungen, die man mit dem Ausbildungsbetrieb aushandelt, erfahrungsgemäß eher gering. Das liegt in erster Linie an der Ausbildungsvergütung, die relativ gering ist im Vergleich zum Lohn und Gehalt eines Arbeitnehmers.

Zudem ist die Verhandlungsposition von Azubis eher ungünstig. Sie können regelmäßig eben nicht ohne weiteres in den Betrieb zurück kehren, wenn ihnen die angebotene Abfindung nicht ausreicht. Ihnen läuft die Zeit weg! Azubis wollen eine gute Ausbildung, und die wird man eher nicht bekommen, wenn man sich zurück klagt.

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