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Kündigung und Tschüss – der Anfang vom Ende oder die Chance auf einen Neuanfang?

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Stellen Sie sich vor, Sie erhalten heute aus heiterem Himmel von Ihrem Arbeitgeber ein Schreiben – Ihre Kündigung, mit der Sie von jetzt auf gleich vor die Tür gesetzt werden sollen.

Spüren Sie die ohnmächtige Wut bereits langsam aufsteigen? Im ersten Moment würde Ihnen beim Anblick des Schreibens vermutlich der Boden unter den Füßen weggerissen. Doch schnell entwickelt sich aus dem ersten Schock Enttäuschung und letztendlich Wut. Und wir alle wissen nur zu gut – Emotionen wie Wut und Enttäuschung sind in dieser heiklen Phase der schlechteste Ratgeber. 

Allzu schnell lassen wir uns zu Kurzschlussreaktionen hinreißen, nur für das schnelle Gefühl der Rache. Wir glauben, die Situation wieder im Griff zu haben. Und genau hier gilt es Abstand zu gewinnen und in Ruhe eine Entscheidung zu treffen. Denn nur mit klarem Kopf lassen sich alle Folgen und vor allem Reaktionsmöglichkeiten und Chancen erfassen und bewerten, damit am Ende wirklich das für einen persönlich beste Ergebnis herauskommt.

Jetzt werden Sie erstaunt sein. Denn selbst wenn das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis nicht mehr gerettet werden kann oder von Ihnen aus nicht mehr gerettet werden soll, bestehen vielfältigste Möglichkeiten, um wenigstens die beste Startbasis für Ihre Zukunft herauszuholen. 

Über das in Ihrer individuellen Situation sinnvolle und richtige Vorgehen im Falle der Kündigung, sollten Sie unbedingt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen, da dieser Ihnen jetzt die maßgeblich wichtigen Fragen stellen kann, um Schritt für Schritt zum gewünschten Ergebnis zu gelangen – das nimmt Ihnen den Druck in dieser ohnehin belastenden Situation, schafft maximale Sicherheit und sorgt im Ergebnis nachgewiesenermaßen für das beste Ergebnis.

Sie werden abwägen können, ob es zum Beispiel für Sie besser ist, um Ihren Arbeitsplatz vor dem Arbeitsgericht zu kämpfen oder für Ihre Zukunft ergiebiger, sich mit dem Arbeitgeber auf eine Ihrem Schmerz angemessene Abfindung zu einigen, um so den Weg für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen.

Für letzteren Fall ist es ein erklärtes Ziel, die maximal mögliche Abfindung in Kombination mit Ihrem Wunschzeugnis und den übrigen Ansprüchen, die Sie haben (Überstundenvergütung, Resturlaub, Prämien, Weihnachtsgeld) für Sie durchzusetzen. Das kann auch umfassen, dass wir für Sie z. B. darüber hinaus ein Budget zur persönlichen Weiterbildung, ein externes Bewerbungscoaching, eine professionelle Jobvermittlung, u. v. m. verhandeln können. Das gelingt Ihnen am besten mit professioneller Begleitung durch erfahrene Verhandlungsprofis, die jeden möglichen Schachzug Ihres Arbeitgebers vorab durchschauen und abwehren. 

Dafür müssen Sie selbst kaum etwas tun. Ein simples wie effizientes Mittel zur Durchsetzung Ihrer Rechte ist die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Hier übernehmen wir für Sie bequem alle Formalien. Das bedeutet für Sie maximale Sicherheit und größtmöglichen Komfort von Beginn an.

Die für die Kündigungsschutzklage maßgebliche Rechtsnorm finden Sie in § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – das Wichtigste dabei: es ist Eile geboten. Denn vom Tag des Erhalts der Kündigung an, gilt eine Einreichungsfrist von nur drei Wochen bei Gericht. Doch auch wenn Sie diese Frist bereits versäumt haben sollten, können und sollten Sie den Experten dennoch nach weiteren „Reparaturmöglichkeiten“ fragen.

Aber was passiert eigentlich, nachdem die Kündigungsschutzklage eingereicht wurde?

Das zuständige Arbeitsgericht wird dem Arbeitgeber die Klageschrift zustellen, die wir für Sie rechtssicher erstellen. Im Anschluss daran findet meist zeitnah (nach 2 Wochen) eine sogenannte Güteverhandlung statt, bei der – dem Namen entsprechend – die Möglichkeit einer gütlichen Einigung geprüft werden soll. Mit entsprechender Argumentation gelingt es mitunter hier bereits, Ihre Wunschlösung im Rahmen eines Vergleichs zu erzielen.

Kommt es hingegen zu keiner Einigung, wird in einem zweiten Termin, dem sogenannten Kammertermin, eine ausführlichere, mündliche Verhandlung durchgeführt. Zur Vorbereitung dieses Termins tragen wir Ihre Sicht der Dinge und unsere Rechtsaufassung dazu dem Gericht vor, Ihr Arbeitgeber nimmt entsprechend Stellung und begründet seine Sichtweise. 

Lässt sich auch bei diesem Termin keine gütliche Einigung mit einem Ergebnis in Ihrem Sinne erzielen, wird der Prozess aus unabhängiger wie objektiver Position heraus durch Urteil des Gerichts beendet. 

Um nochmal zusammenzufassen. Das Wichtigste für Sie ist, sofort nach Erhalt der Kündigung sich fachanwaltlichen Rat einzuholen. Dieser lotet mit Ihnen alle Chancen aus. In dem Fall, dass Sie sich an uns wenden, versuchen wir einen Erstbesprechungstermin binnen 24 Stunden zu ermöglichen, ggf. auch samstags. Denn wir wissen genau, wie wichtig jetzt guter Rat ist. Natürlich ist das Erstgespräch bei uns für Sie kostenlos und verpflichtet Sie zu rein gar nichts.

Anwälte sind übrigens von Gesetzes wegen zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet und sind bei Beauftragung ausschließlich der Durchsetzung Ihrer Rechte verpflichtet.

Sie sehen nunmehr, dass es auch bei einer zunächst aussichtslos erscheinenden Situation nach einer Kündigung stets vielfältigste Möglichkeiten gibt, um das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen. Gemeinsam setzen wir Ihre Rechte und Wünsche durch!

Wann immer Sie Fragen haben, rufen Sie mich an oder schreiben Sie eine E-Mail. 

Ihr 

Markus Czech

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Freiburg im Breisgau


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