Kündigung wegen Mobbing

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Mobbing – soll ich kündigen oder weitermachen? 

Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz gemobbt werden, benötigen eine ausgewogene Analyse der Ist-Situation, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, zu entscheiden, was besser ist.

In jedem Fall sollten Sie nicht selbst kündigen.

Der Eigenkündigungswunsch des Arbeitnehmers ist gut nachvollziehbar – Sie verpassen damit aber die Möglichkeit einer Abfindung.

Es ist eine Möglichkeit sich durch den Arbeitgeber kündigen zu lassen und mit der Kündigungsschutzklage dann eine Abfindung vom Arbeitgeber zu verlangen oder einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung auszuhandeln – nur diese Alternativen geben Ihnen eine Möglichkeit eine Abfindung vom Arbeitgeber zu erhalten.

Um die Frage vorweg zu beantworten: Ein durch Mobbing am Arbeitsplatz belasteter Arbeitnehmer hat in den allermeisten Fällen nur die Beendigung des Arbeitsvertrages als wirkliche Lösung.

Weitermachen schadet der Gesundheit und dem Privatleben des Arbeitnehmers.

Und lösen Sie sich von der Illusion, Sie hätten den längeren Atem und ein dickes Fell, denn auch starke Arbeitnehmer sind in der Mobbing-Situation schon schwer geschädigt worden und es gibt sogar Härtefälle, die mit dem Selbstmord endeten.

Ziehen Sie die Reißleine, bevor Sie vom Mobbing übermannt werden.

Mit „noch“ klarem Kopf und Verstand können Sie die Bahnen mit anwaltlicher Hilfe richtig lenken und eine Abfindung erhalten.

Kennen Sie folgende Symptome?

  • unruhiger Schlaf
  • nächtliche Schweißausbrüche
  • Angst vor der Arbeit, den Kollegen oder dem Chef
  • Keine Lust zur Arbeit zu gehen
  • Sie reden im Privatleben nur noch von der Arbeit

Sie sollten diese Symptome mit Krankheitswert ernst nehmen.

An der Situation wird sich nichts mehr ändern – Sie müssen die Reißleine ziehen – aber taktisch klug und mit einer Abfindung.

Spätestens wenn folgende Symptome hinzukommen, ist Eile geboten:

  • Schlaflosigkeit
  • Appetitlosigkeit
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Erschöpfung
  • Angstzustände/Depressionen
  • Burn-out
  • posttraumatisches Stresssyndrom

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. nimmt Sie mit dem Mobbing-Problem ernst und berät mit Ihnen eine Strategie aus dem Arbeitsverhältnis heraus zu kommen und mit Hilfe eines Aufhebungsvertrags mit einer Abfindung oder einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine Abfindung mit der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhalten.

Mit Hilfe von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. werden Sie eine personenbedingte Kündigung des Arbeitgebers, zum Beispiel wegen dauerhafter Erkrankung in der Form der krankheitsbedingten Kündigung oder mit Hilfe der Überlastungsanzeige eine Kündigung des Arbeitgebers provozieren.


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