Kündigungsschutz im Kleinbetrieb bei Einsatz von Leiharbeitern

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Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr in einer Entscheidung (2 AZR 140/12 ) klargestellt, dass ein regelmäßiger Einsatz von Leiharbeitern dazu führen kann, dass auch ein ansonsten Kleinbetrieb (nicht regelmäßig mehr als 10 "Vollarbeitnehmer") dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies ggf. einen zusätzlichen Schutz.

Arbeitgeber sollten darauf achten, dass bei entsprechendem regelmäßigem Einsatz von Leiharbeitnehmern das "Stammpersonal" ggf. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erhält und dies in die Überlegungen zur Organisation der Arbeitsabläufe einbeziehen. Ggf. ist über Alternativen durch Vertragsgestaltungen etc. nachzudenken.


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