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Kurz und knapp 106 (Geschmacksmusterrecht, Unterhaltsrecht, Sozialrecht, Grundstücksrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Recht an Geschmacksmuster bei Auftragsarbeiten

Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass bei Auftragsarbeiten dem Arbeitgeber nicht das Recht auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster zusteht. Denn die Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster bezieht sich begrifflich nur auf „Arbeitgeber" und Arbeitnehmer", nicht aber auf „Auftragnehmer".

Soll in diesen Fällen dem Arbeitgeber das Recht an dem entworfenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster zustehen, muss dies ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. (Urteil v. 02.07.2009, Az.: C-32/08)

Unterhalt bei Studienabbruch wegen Kind

Bricht ein Ehegatte wegen der Geburt eines Kindes sein Studium ab, ist der andere Ehegatte im Fall einer Scheidung dazu verpflichtet, diese ehebedingten Nachteile auszugleichen.

Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden und damit einer Ex-Frau, die wegen des gemeinsamen Kindes ihr Studium abgebrochen hatte, einen entsprechend verlängerten Ehegattenunterhalt zugesprochen. (Urteil v. 26.05.2009, Az.: 13 UF 28/09)

Kostenerstattung für Schuldnerberatung

Unter bestimmten Umständen kann die ARGE dazu verpflichtet sein, die Kosten für eine Schuldnerberatung zu übernehmen: Nämlich wenn der Bedürftige gerade wegen der Schulden seinen Arbeitsplatz zu verlieren droht.

Denn der Verlust der Erwerbstätigkeit und das Eintreten der Hilfsbedürftigkeit kann durch eine vorbeugende Schuldnerberatung vermieden werden, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. (Urteil v. 25.05.2009, Az.: L 20 SO 54/07)

Straßenerschließungsbeitrag trotz Grünstreifen

Eigentümer von Grundstücken, deren Grund und Boden durch eine Anbaustraße erschlossen werden, müssen dafür einen Straßenerschließungsbeitrag bezahlen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt beschlossen, dass der Erschließungsbeitrag auch anfällt, wenn zwischen der Straße und dem Grundstück ein 2 bis 6 Meter breiter Grünstreifen liegt. (Beschluss v. 16.06.2009, Az.: 6 CS 09.757)

(WEL)


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