LG Dresden: Patientin hat unentgeltlichen DSGVO-Auskunftsanspruch gegen Klinik auf Behandlungsdaten

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Mit Urteil vom 29.05.2020 (Az. 6 O 76/20) hat das Landgericht Dresden entschieden, dass eine Patientin gegen die sie behandelnde Klinik einen unentgeltlichen Anspruch darauf hat, Kopien sämtlicher Behandlungsdaten zu erhalten; das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Die Patientin und Klägerin in diesem Verfahren war mehrere Wochen zur stationären Behandlung in der Universitätsklinik Dresden. Da sie Behandlungsfehler der Universitätsklinik vermutete, machte sie nach ihrem Aufenthalt Auskunftsansprüche gegen diese geltend und verlangte, ihr unentgeltlich alle Behandlungsdaten im PDF-Format zur Verfügung zu stellen. Die Universitätsklinik erklärte sich daraufhin zwar grundsätzlich dazu bereit, die begehrten Auskünfte zu erteilen, verlangte für deren Erteilung jedoch die Erstattung der dafür anfallenden Kosten.

Nach Auffassung des Landgerichts Dresden stand der Patienten der begehrte Auskunftsanspruch gegenüber der Universitätsklinik zu – und zwar unentgeltlich:

„Die Beklagte konnte die Datenübermittlung nicht von der Übernahme von Kosten in Höhe von 5,90 EUR zuzüglich Versandkosten abhängig machen. Soweit die Klägerin sich auf Art. 15 Abs. 3 DSGVO zur Begründung ihres Auskunftsanspruchs beruft, ist eine Inanspruchnahme für Kosten der Zusammenstellung und Übersendung der Daten nicht vorgesehen. Die Erstauskunft ist vielmehr kostenfrei. Dem steht nicht entgegen, dass bei einer Anforderung nach § 630g BGB auch für die Erstauskunft eine Kostentragung statuiert ist.“

Die Entscheidung des Landgerichts Dresden ist richtig, auch wenn die spezialgesetzliche Vorschrift des § 630g BGB eine Kostentragung durch den Patienten vorsieht. Der unentgeltliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO steht nämlich neben den spezialgesetzlichen Regelungen und umfasst ausweislich des 23. Erwägungsgrundes der DSGVO ausdrücklich „das Recht betroffener Personen auf Auskunft über ihre eigenen gesundheitsbezogenen Daten ein, etwa Daten in ihren Patientenakten, die Informationen wie beispielsweise Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzte und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen enthalten“.

Falls Sie Fragen zu Auskunftsersuchen im Gesundheitswesen oder datenschutzrechtliche Fragen zum Gesundheitswesen im Allgemeinen haben, können Sie sich gerne jederzeit an unsere zertifizierten Datenschutzexperten wenden.


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