LG Stuttgart verurteilt Daimler am 17.07.2020 – Wie stehen die Chancen geschädigter Dieselbesitzer ?

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Das Landgericht Stuttgart hat den Daimler Konzern am 17.07.2020 – Az: - 29 O 200/19 – zu einer Rückabwicklung des Kaufs eines Mercedes C 220 verurteilt.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, der seit Jahren Hunderte von Fällen im Abgasskandal vor den Gerichten persönlich vertreten  hat, stehen die Chancen für geschädigte Dieselbesitzer seit Monaten sehr gut.

 Auch im Süden gab es zahlreiche Landgerichte, die bis zur richtungsweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 im VW-Abgasskandal eine sittenwidrige Schädigung nicht erkannten oder erkennen wollten.

Der BGH bemängelte am 28. Januar 2020 (Az.  VIII ZR 57/19) in einem Verfahren gegen die Daimler AG, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt habe, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat.

Was ist eine Abschalteinrichtung ?

Eine Abschalteinrichtung ist nach der Legaldefinition des Art. 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007 ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emmissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird.“ (Urteil LG Stuttgart vom 04.03.2020)

Wie urteilen Gerichte aus anderen Gegenden ?

Das Oberlandesgericht Köln die Daimler AG in einem anderen Verfahren dazu aufgefordert, die Funktionsweise eines Motors im Hinblick auf das Abgaskontrollsystem zu erklären (Az. 24 U 410/19).

Die von einigen Landgerichten praktizierte klageabweisende Rechtsprechung ist auf Dauer wohl auch im Westen und Norden nicht mehr haltbar.

Geschädigte sollten daher umgehend den Rat von spezialisierten Anwälten suchen. Die Anwaltskanzlei Steffgen bietet kostenfreie telefonische Ersteinschätzungen an.

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