Löschung eines negativen Schufa-Eintrages – Anerkenntnisurteil gegen die Telekom Deutschland GmbH

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Wir freuen uns, darüber berichten zu können, dass wir mit einem gegen die Telekom Deutschland GmbH geführten Klageverfahren einem Mandanten zur Löschung eines negativen Schufa-Eintrages verhelfen konnten.

 

Gescheiterter Geschäftsabschluss wegen negativem Schufa-Eintrag

Der Mandant hatte erst anlässlich einer gescheiterten Geschäftsanbahnung erfahren, dass bei der Schufa ein negativer Eintrag betreffend seine Bonität bestand. Dieser basierte auf einer Meldung der Telekom Deutschland GmbH, wonach bei einem Vertrag mit dem Mandanten eine Zahlungsstörung vorläge. Der Mandant, den die Schufa-Meldung völlig unerwartet traf, ließ daraufhin durch unsere Kanzlei die Telekom Deutschland GmbH zum Widerruf auffordern, um eine Löschung der Negativmeldung bei der Schufa zu erreichen.

 

Telekom Deutschland GmbH lenkt nicht ein - Klageerhebung notwendig

Da sich die Telekom Deutschland GmbH außergerichtlich nicht zu einer Beseitigung bewegen ließ, erhoben wir für unseren Mandanten Klage vor dem LG Stuttgart. Im Rahmen der Begründung des Beseitigungsanspruchs konnten wir für unseren Mandanten darlegen, dass dieser zuvor über eine Informationsweitergabe an die Schufa nicht hinreichend unterrichtet worden war. Die Telekom Deutschland GmbH hingegen vertrat die Ansicht, dass der Mandant insoweit seiner sekundären Darlegungs- und Beweislast nicht genügt hätte.

In der mündlichen Verhandlung am 5.8.2020 stellte das Landgericht allerdings klar, dass es nach seiner Rechtsauffassung an den erforderlichen informationellen Voraussetzungen für die Schufa Meldung fehlte. Die Darlegungs- und Beweislast liegt insoweit bei dem an die Schufa meldenden Unternehmen.

 

Voller Erfolg - Anerkenntnis durch Telekom Deutschland GmbH nach der mündlichen Verhandlung

Nachdem das Ergebnis des Prozesses – ein voller Erfolg der Klage – sich im Zuge der Verhandlung deutlich abzeichnete, erklärte die Beklagte nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, verbunden mit einem Antrag auf deren Wiedereröffnung, noch vor dem Verkündungstermin ein Anerkenntnis des Klageanspruchs.

Dadurch hat die Telekom Deutschland GmbH nicht nur die von ihr zu tragenden Gerichtsgebühren reduziert, sondern auch das sonst zu erwartende streitige Endurteil mit ausführlichen Entscheidungsgründen gegen sie verhindert.

Mit dem am 18.8.2020 ergangenen Anerkenntnisurteil haben wir indessen das mit der Klage verfolgte Ziel unseres Mandanten erreicht.

Die Telekom Deutschland GmbH hat die über ihn an die Schufa übermittelten Negativinformationen widerrufen und die Schufa hat zwischenzeitlich deren Löschung bestätigt.

Das erfolgreiche Verfahren zeigt, dass negative Schufa Einträge nicht tatenlos hingenommen werden müssen. Schließlich führt ein negativer Schufa-Score häufig dazu, dass eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr nur noch beschränkt möglich ist (Ablehnung von Kreditanträgen, Neuabschlüssen von Mietverträgen etc.). Von einem negativen Schufa Eintrag betroffenen Personen kann daher nur zu einer rechtlichen Überprüfung der Negativmeldung geraten werden, im Hinblick auf sämtliche rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen.

 


 

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