LogisFonds I GmbH: Weitere Klagen auf Rückzahlung der Ausschüttungen - verteidigen Sie sich!

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In der letzten Zeit meldeten sich bei uns zahlreiche Anleger, die von der Logisfonds I GmbH – vormals Garbe Logimac AG – Klagen auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen erhalten haben. Was sollen die betroffenen Anleger jetzt tun?

Rückzahlungsforderung von Ausschüttungen zusätzlich zum Totalverlust

Anleger der ehemaligen Garbe Logimac AG konnten sich in Form einer atypisch stillen Gesellschaft am Unternehmen beteiligen. Aufgrund von „wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ beschloss die Gesellschaft ihre Auflösung zum 31.01.2017.

Bereits kurz nach der Auflösung forderte die LogisFonds I GmbH ihre Anleger dazu auf, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Anleger, die den Rückzahlungsaufforderungen bislang nicht nachgekommen sind, werden jetzt verklagt. Dies betrifft insbesondere Einmalanleger der „Classic“ - Variante, die in den Jahren 2006 bis 2009 Ausschüttungen erhalten haben. Dies ist besonders bitter für die Anleger, die bereits einen Totalverlust ihrer Anlage erlitten haben. Kein Anleger hat damit gerechnet, dass die erhaltenen Ausschüttungen nach Jahren wieder zurückgefordert werden.

Verteidigungsanzeige innerhalb einer Frist von 2 Wochen

In der Klage werden die Anleger aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen die Verteidigung anzuzeigen bzw. vor dem Landgericht durch einen Anwalt anzeigen zu lassen. Anderenfalls ergeht ein Versäumnisurteil gegen die Anleger. Innerhalb einer weiteren 2-Wochen-Frist ist die Abwehr der Forderung zu begründen.

Wir empfehlen den betroffenen Anlegern, anwaltlich überprüfen zu lassen, ob und wie sie sich gegen die Klage verteidigen können und ob das Rückforderungsverlangen der Gesellschaft berechtigt ist.

Ein Rückforderungsverlangen von Ausschüttungen ist nur dann rechtmäßig, wenn es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt. Dafür müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein.

Kein substantiierter Nachweis der Forderung

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei plan C, führt aus: „Die Forderungen der LogisFonds I AG werden nicht substantiiert belegt. Eine ordnungsgemäße Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgte nicht. Als Zeugenbeweis wird lediglich eine Wirtschaftsprüferin benannt, konkrete Zahlen werden nicht vorgelegt. Es liegt der Verdacht nahe, dass sich die Gesellschaft an dieser Rückforderung bereichern will.“

Die Kanzlei plan C hat langjährige Erfahrung mit den Gesellschaften der Rothmann-Gruppe, u. a. der LogisFonds I AG, der Albis Capital AG & Co KG, der Albis Finance AG, der LeaseTrend AG, den TrustFonds UK 1 und UK 2, und konnte zahlreichen Anlegern helfen, zu ihrem Recht zu kommen oder zumindest ihre Verluste zu minimieren.

Wenn auch Sie von dem LogisFonds in Anspruch genommen worden sind, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei. Wehren Sie sich und lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung von uns überprüfen.

Weitergehende Informationen zur Rückforderung von Ausschüttungen erhalten Sie unter: https://kanzlei-plan-c.de/uncategorized/rueckforderung-von-ausschuettungen/

Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung – Kanzlei plan C.

 



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