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Mahnbescheid: So sollten Sie reagieren

  • 6 Minuten Lesezeit

Wenn ein gelber Umschlag in ihrem Briefkasten liegt, sollten Sie schnell handeln, denn er kann einen Mahnbescheid beinhalten. Dieser wird von Gläubigern gern genutzt, um einfacher an ihr Geld zu kommen. Jedoch prüft das Gericht beim Mahnbescheiderlass nicht, ob die Gläubigerforderung auch tatsächlich gerechtfertigt ist. 
Welche Möglichkeiten Sie als Schuldner haben und worauf Sie als Gläubiger beim Beantragen eines Mahnbescheids achten müssen, verrät Rechtsanwalt Achim Bensch im Expertenratgeber. 

Experten-Autor dieses Themas

Was bedeutet ein Mahnbescheid?

Mahnbescheid Forderung prüfen

Einen Mahnbescheid erhält man, wenn jemand einen Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme gerichtlich durchsetzen will. Der Mahnbescheid ist Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens, bei dem es sich um ein besonderes und vereinfachtes Gerichtsverfahren handelt, um eine Geldforderung durchzusetzen.
Ein Mahnbescheid wird, ebenso wie ein Vollstreckungsbescheid, immer in einem gelben Umschlag mit Zustellungsdatum darauf zugestellt.

In der Regel ist der Schuldner vor dem Erhalt eines Mahnbescheids bereits durch eine oder mehrere Mahnungen zur Zahlung aufgefordert worden. Wurden diese Mahnungen ignoriert, kann der Gläubiger einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen.  

Ein Mahnbescheid kann dann von einem Gläubiger beantragt werden, wenn ein Anspruch fällig ist. Dies zum Beispiel ist der Fall, wenn ein Zahlungsziel verstrichen ist und der Empfänger des Mahnbescheids die im Kaufvertrag festgehaltene Zahlungsfrist nicht eingehalten hat. 

Mit einem Mahnbescheid können nur Ansprüche auf Zahlung von Geld durchgesetzt werden. Ein Anspruch auf Herausgabe (z. B. einer Mietsache) kann nicht mit einem Mahnbescheid geltend gemacht werden. 

Ausnahmen:

Nach § 688 Abs. 2 ZPO kann in folgenden Fällen kein Mahnbescheid beantragt werden: 

Der gemäß § 492 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) anzugebende effektive Jahreszins übersteigt den Basiszinssatz nach § 247 BGB (der bei Vertragsabschluss gültig war) um mehr als 12 %.
Die Gegenleistung für die angemahnte Forderung wurde vom Gläubiger noch nicht erbracht.
Die Zustellung des Mahnbescheids müsste durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. 

Welche Folgen hat ein Mahnbescheid?

Mit der Beantragung eines Mahnbescheids beginnt das gerichtliche Mahnverfahren.  

Achtung: Rechtlich reicht der Verzug des Schuldners aus, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten (§ 688 Abs. 1 ZPO). Auch wenn es in der Praxis üblich ist, müssen zuvor also keine Mahnungen verschickt werden.
Mit dem Datum der Zustellung des Mahnbescheids beginnt eine zweiwöchige Widerspruchsfrist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Ein Mahnbescheid und somit die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bietet einem Gläubiger auch die Möglichkeit, kurz vor Ablauf der Frist eine Verjährung zu verhindern.  

Hinweis: Die Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB wird durch die Zustellung eines Mahnbescheides gehemmt, sofern der geltend gemachte Anspruch hinreichend bestimmt ist. 

Wird ein Mahnbescheid in der SCHUFA eingetragen? 

Ein Mahnbescheid wird nicht zwangsläufig in der SCHUFA eingetragen. Bereits die Zustellung eines Mahnbescheids kann aber einen negativen SCHUFA-Eintrag zur Folge haben. 

Sollten Sie jedoch innerhalb der Frist Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, legen Sie gleichzeitig auch Widerspruch gegen den negativen SCHUFA-Eintrag ein. In diesem Fall wird die Eintragung bei der SCHUFA vorübergehend gesperrt. War der Widerspruch erfolgreich, wird auch der negative Eintrag wieder gelöscht.

Sollte die Forderung im Mahnbescheid allerdings berechtigt sein, bleibt der negative SCHUFA-Eintrag bestehen.

Mahnbescheid beantragen

Hat der Schuldner seine Rechnung beim Gläubiger nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht beglichen, kann dieser das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. 

1. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids 

Zur Eröffnung des Verfahrens muss der Gläubiger als Erstes einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Das Gericht stellt dann dem betroffenen Schuldner den Mahnbescheid per Post (im gelben Umschlag) zu.

Schriftlicher Mahnantrag Online-Mahnantrag
Den Vordruck für einen schriftlichen Mahnantrag finden Gläubiger in jedem größeren Schreibwarenhandel. Online haben Gläubiger die Möglichkeit, einen Mahnantrag über das Mahnportal der Bundesländer zu stellen.

Eine Anleitung zum Ausfüllen des Online-Mahnantrags finden Antragsteller ebenfalls auf der o. g. Seite. Für weitere Fragen oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrages können Gläubiger sich an das zuständige Amtsgericht wenden. 

2. Zustellung des Mahnbescheids

Nachdem der Gläubiger den Antrag gestellt und die anfallenden Gerichtsgebühren gezahlt hat, kümmert sich das zuständige Amtsgericht um die Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner. Für den Erlass des Mahnbescheids ist immer das Gericht am Wohnsitz des Antragstellers zuständig. 

Wie es danach weitergeht, hängt von der Reaktion des Empfängers ab: 

  1. Der Empfänger zahlt:
    Hat der Schuldner die offene Forderung beim Antragsteller beglichen, ist das gerichtliche Verfahren beendet. 
  2. Der Empfänger legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein:
    Innerhalb der Frist von 14 Tagen ab Erhalt (das Datum auf dem gelben Umschlag ist entscheidend) hat der Schuldner die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Wenn der Gläubiger seinen Anspruch weiterverfolgen will, muss er die Durchführung des sog. streitigen Verfahrens beantragen und weitere Gerichtsgebühren einzahlen. Das dann zuständige Gericht (meist am Wohnsitz des Schuldners) fordert ihn dann dazu auf, seinen Anspruch schriftlich zu begründen. Dies kann durch ihn selbst oder mithilfe eines Rechtsanwalts geschehen. Sofern für die Forderung das Landgericht zuständig ist, kann nur ein Rechtsanwalt den Anspruch begründen. Das Verfahren nach Widerspruch unterscheidet sich kaum noch von einem normalen Gerichtsverfahren. Wichtig ist es hierbei für den Antragsteller, die Fristen des Gerichtsverfahrens und alle Formalitäten zu beachten, um den Prozess nicht aufgrund eines Formfehlers zu verlieren. 
  3. Der Empfänger zahlt nicht:
    Wenn die offene Forderung durch den Schuldner trotz Mahnbescheid nicht beglichen bzw. ignoriert wird und er auch keinen Widerspruch einlegt, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. 

Besonderheit Europäisches Mahnverfahren 

Sind Gläubiger und Schuldner in unterschiedlichen Ländern der EU ansässig, so liegt die Zuständigkeit in Deutschland beim Amtsgericht Berlin-Wedding. Auf Antrag erlässt das AG Wedding als Europäisches Mahngericht in Deutschland einen Zahlungsbefehl. Bei Einspruch gegen den Zahlungsbefehl kommt es zu einem normalen Gerichtsverfahren. 

Sollte die Einspruchsfrist (30 Tage ab Zustellung) gegen den Zahlungsbefehl ohne Zahlung seitens Empfänger abgelaufen sein, erhält der Antragsteller einen vollstreckbaren Titel. Dieser kann allerdings nur im EU-Mitgliedsstaat erfolgen, in dem der Empfänger ansässig ist. 

Welche Informationen müssen in einem Mahnbescheid enthalten sein? 

Die wichtigsten Bestandteile eines Mahnbescheids sind die folgenden: 

  • die vollständigen Bezeichnungen und Anschriften von Antragsteller und Antragsgegner 
  • die genauen Daten der geltend zu machenden Forderung (Beträge, Fälligkeitsdaten) 
  • Höhe des Anspruchs und Laufzeiten, evtl. Zinsansprüche 
  • Art und Beträge von Nebenforderungen und Auslagen der bisherigen Rechtsverfolgung

Was kostet die Beantragung eines Mahnbescheids?  

Auch für das Mahnverfahren fallen Kosten und Gebühren an. Gläubiger haben über diesen Weg allerdings die Möglichkeit, ohne zusätzliche Anwaltskosten ihr Geld vom Schuldner einzutreiben, denn der Mahnbescheid kann unabhängig von der Höhe der Forderung von jeder Privatperson beantragt werden. 

Im Vergleich zu einer Klage ist das Mahnverfahren in der Regel günstiger für den Antragsteller und die offene Forderung wird ggf. schneller beglichen. 

Die Gerichtsgebühren, die durch die Antragstellung entstehen, sowie die Zustellkosten für den Mahnbescheid sind vom Antragsteller zu bezahlen. Der Schuldner muss diese aber mit ausgleichen, wenn er Zahlung leistet. 

Die Mindestgebühr für das Mahnverfahren beträgt aktuell (Frühjahr 2022) 36 € (= halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz). Weitere Kosten können z. B. für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgen oder wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, weil dann weitere Gerichtsgebühren gezahlt werden müssen. 

Wie können Sie sich gegen einen Mahnbescheid wehren?

Als Schuldner und Empfänger eines Mahnbescheids haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist von 14 Tagen ab Zustellung … 

… Widerspruch gegen den erhaltenen Mahnbescheid einzulegen. 

… die offene Forderung zu begleichen.

Widerspruch einlegen können Sie dann, wenn die Forderung unbegründet ist. Dies muss schriftlich geschehen, allerdings müssen Sie als Privatperson keine besondere Form einhalten.
Sie haben die Möglichkeit, der gesamten oder einem Teil der Forderung zu widersprechen.

Widerspruch gegen einen Mahnbescheid?

Sollten Sie die Widerspruchsfrist versäumen oder den Widerspruch verspätet einreichen, haben Sie noch die Möglichkeit, gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einzulegen. Auch dann kommt es wie beim Widerspruch zu einem streitigen Gerichtsverfahren. 

Auch wenn die Forderung aus dem Mahnbescheid unberechtigt ist, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, wenn Sie keinen Widerspruch einlegen. Das Gericht selbst prüft nicht, ob die gegen Sie gerichtete Forderung berechtigt ist.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Mahnbescheid

Wie kann ich einen Mahnbescheid beantragen?

Ein Mahnbescheid über eine offene Forderung in Geld kann von jedem in Deutschland schriftlich oder online über das Mahnportal der Bundesländer, als sog. Online-Mahnbescheid, beantragt werden. Für bestimmte Personen wie Rechtsanwälte oder registrierte Inkassounternehmen ist dabei der Versand mittels Elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) verpflichtend. Bei einer schriftlichen Beantragung müssen spezielle Formulare verwendet werden, die dem aktuellen Stand entsprechen. Nur der Widerspruch oder Einspruch gegen einen erlassenen Mahnbescheid ist formlos möglich.

Was kostet ein Mahnbescheid?

Die Kosten sind abhängig vom jeweiligen Streitwert. Die Gerichtsgebühren betragen jedoch seit dem Jahr 2021 mindestens 36 Euro. Hinzu kommen können Rechtsanwaltsgebühren plus Mehrwertsteuer, wenn ein Rechtsanwalt den Mahnbescheid beantragt.

Foto(s): ©Shutterstock/GaudiLab, ©anwalt.de/ANH

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