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Mahngebühren - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Was ist eine Mahnung?

Bei einer Mahnung handelt es sich um eine Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine geschuldete Leistung zu erbringen. Typisches Beispiel ist ein Käufer, der es versäumt, eine Rechnung eines Verkäufers zu bezahlen. Die Mahnung ist also eine Zahlungsaufforderung.

In vielen Fällen versenden Gläubiger zunächst als „Zahlungserinnerung“ bezeichnete Schreiben an säumige Kunden. Dabei handelt es sich nicht, wie weitläufig gedacht, um eine Art Vorstufe zur Mahnung. Zahlungserinnerung und Mahnung entfalten die gleiche Wirkung.

Wozu gibt es Mahngebühren?

Ein Mahnschreiben ist für den Gläubiger in der Regel mit Kosten verbunden. Dazu zählen z. B.:

  • Druckkosten
  • Portokosten
  • Materialkosten

Diese Kosten muss der Gläubiger bei Versand einer Mahnung auslegen, kann sie aber vom Schuldner zurückfordern. Die Mahngebühren werden deshalb meist als pauschaler Betrag zum Rechnungsbetrag hinzugerechnet.

Wann dürfen Mahnkosten verlangt werden?

Wichtig zu wissen: Mahngebühren darf der Gläubiger erst verlangen, wenn der Schuldner sich bereits im Verzug befindet. Das ist regelmäßig nach Erhalt der ersten Mahnung bzw. Zahlungserinnerung der Fall. Für die erste Mahnung dürfen deshalb keine Mahnkosten verlangt werden – sie sind erst ab der zweiten Mahnung zulässig. Wurde für die Leistung jedoch ein fester Zeitpunkt vereinbart, gerät der Schuldner mit Überschreiten der Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Dann können auch die Kosten der ersten Mahnung verlangt werden.

Wie hoch sind die Mahngebühren?

Wie hoch die Mahnkosten pro Mahnung ausfallen, ist nicht gesetzlich geregelt. Grundsätzlich hat der Gläubiger auch die Möglichkeit, gar keine Mahngebühren zu verlangen. Die Mahnkosten dürfen jedoch nicht zu hoch angesetzt werden. Laut Rechtsprechung ist eine Gebühr in Höhe von ca. 2–3 Euro angemessen, um die Material-, Druck- und Portokosten auszugleichen.

Wann sind die Mahngebühren zu hoch?

Zwar gibt es keine gesetzlich festgelegte Maximalhöhe für Mahnkosten, in mehreren Einzelfällen haben Gerichte jedoch bereits Mahngebühren für zu hoch erachtet. Es gilt: Der Gläubiger darf keine pauschalen Mahnkosten verlangen, die höher sind als der ihm durch die Mahnung entstandene Schaden – also Papier- und Portokosten. Die Mahngebühren dürfen keine Kosten für Verwaltung, Personal oder Computer enthalten.

Folgende Gebührenpauschalen wurden u. a. von Gerichten als zu hoch empfunden und für unwirksam erklärt:

AnbieterHöhe der MahngebührenUrteil
Callmobile GmbH5,95 EuroLG Hamburg, 06.05.2014, Az.: 312 O 373/13
Vodafone D2 GmbH9,00 EuroOLG Düsseldorf, 13.02.2014, Az.: I-6 U 84/13
Stadtwerke München5,00 EuroOLG München, 28.07.2011, Az.: 29 U 634/11
Pfalzwerke AG5,00 EuroLG Frankenthal (Pfalz), 18.12.2012, Az.: 6 O 281/12
Vodafone GmbH3,00 EuroLG Düsseldorf, 29.07.2015, Az.: 12 O 195/15
Vodafone GmbH3,00 EuroLG Düsseldorf, 11.01.2017, Az.: 12 O 374/15
1&1 Telecom GmbH, 1&1 Mail & Media GmbH (GMX) 2,50 EuroOLG Koblenz, 29.06.2017, Az.: 2 U 486/16

Was tun, wenn die Mahngebühren zu hoch sind?

Wenn Sie eine Mahnung erhalten, die mehr als drei Euro Mahngebühren enthält, sollten Sie sich dagegen wehren. Bezahlen Sie den ursprünglichen Rechnungsbetrag ohne die überhöhten Mahnkosten. Schreiben Sie den Mahnenden an und weisen sie ihn auf die Rechtsprechung hinsichtlich Mahnpauschalen hin. Verlangen Sie außerdem einen Nachweis darüber, dass dem Gläubiger durch die Mahnung tatsächlich so hohe Kosten entstanden sind.

Überhöhte Mahngebühren zurückfordern

Verbraucher, die unzulässige und überhöhte Mahngebühren bezahlt haben, können diese drei Jahre lang zurückverlangen. Mahnkosten, die Ihnen 2017 entstanden sind, können Sie beispielsweise bis spätestens zum 31.12.2020 zurückfordern.

Reagiert der Gläubiger nicht auf Ihre Rückforderung, sollten Sie sich bei der jeweils zuständigen Schlichtungsstelle beschweren. Diese muss im Impressum auf der Website des Gläubigers angegeben werden.


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