Marken Abmahnung der Modefirma DIESEL wg JoggJeans durch TALIENS Rechtsanwälte

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Die DIESEL S.p.A. lässt durch die Kanzlei TALIENS Rechtsanwälte wegen des Verkaufs von Jeans/Hosen unter der Bezeichnung „JoggJeans“ markenrechtlich abmahnen.

 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 

 

Der Sachverhalt

 

Die Modefirma DIESEL aus Italien (Bregenze) ist Inhaberin diverser Markenrechte im Bereich der Bekleidung und Accessoires. Sie hält u.a. die Markenrechte für „JoggJeans“ (Nizza Klasse 25). Unter dieser Marke werden besonders leichte Jeans „Made to run away“ vertrieben. 

 

Betroffen sind Onlinehändler, die Hosen unter dieser Bezeichnung bewerben und verkaufen. Gerügt wird, dass es sich um keine Originalware handele und keine Lizenz zur Benutzung der Bezeichnung bestehe. 

  

Gefordert wird die Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,- Euro an de Modefirma vorsieht. 

Zudem wird Auskunft und Anerkennung einer Schadensersatzpflicht verlangt. Damit nicht genug: Es wird die Zahlung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 140.000,- Euro (!) verlangt. 

 

Unser Rat

Markenabmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Es gilt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. 

 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so sollten Sie gleichwohl nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können meistens mit einer guten juristischen Argumentation noch reduziert werden. 

 

Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 



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