Markenanmeldung als wichtiger Schritt bei der Unternehmensgründung

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Eine Markenanmeldung sollte bei der Unternehmensgründung unbedingt bedacht werden. Eine Markenanmeldung schützt den Namen Ihres Unternehmens noch bevor Sie den Geschäftsbetrieb aufgenommen haben. Außerdem werben Sie einen immateriellen Vermögenswert, der den Wert Ihres Unternehmens erhöht. Des Weiteren können Sie aus Ihrer Marke gegen Nachahmer vorgehen.

TIPP: Grenzen Sie sich durch eine eingetragene Marke von Ihren Mitbewerbern ab!

Eine Unternehmensgründung ist zeit- und kostenintensiv. Doch scheuen Sie nicht die zusätzlichen Ausgaben, die durch eine Markenrecherche und –anmeldung entstehen. Denken Sie in die Zukunft und sehen Sie nicht nur die aktuellen Kosten. Eine vorherige Überprüfung kann Sie nicht nur vor den hohen Gebühren einer markenrechtlichen Abmahnung bewahren, sondern schafft auch einen Vermögenswert für Ihr Unternehmen. Markenrechte sind eine lohnende Investition.

Gerne erläutern wir Ihnen den Ablauf auch in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch. Rufen Sie uns an, wir verhelfen Ihnen zum Recht! Empfehlenswert ist die Beratung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht. Dieser kann eine Markenrecherche zu Ihrem Unternehmensnamen und auch zu weiteren Marken durchführen, die Sie beispielsweise für Ihre Produkte verwenden möchten.


Markenrecherche vor Markenanmeldung

Vor der Anmeldung einer Marke sollte zwingend eine Markenrecherche durchgeführt werden. Ob Ihr Wunschname bereits im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen ist, können Sie selbst überprüfen. Sie geben den Namen einfach in das entsprechende Suchfeld ein und sehen anschließend in den Ergebnissen, ob bereits eine identische Marke eingetragen ist. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nimmt aber nicht nur eine Identitätsrecherche vor, sondern auch eine Ähnlichkeitsrecherche. Diese Art der Recherche erfordert Fachwissen und Erfahrung im Markenrecht. 

Mit Hilfe einer Software sucht der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nach sämtlichen Markeneintragungen, die eine Ähnlichkeit aufweisen. Im Anschluss prüft er jedes Suchergebnis auf die Möglichkeit einer Verletzung. Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nimmt zu jeder älteren Marke eine rechtliche Bewertung vor. Hierbei prüft er die Kennzeichnungskraft sowie die Ähnlichkeiten der Zeichen und der Waren bzw. Dienstleistungen. Anschließend beurteilt der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die Verwechslungsgefahr und teilt Ihnen das Risiko einer Markenanmeldung für den von Ihnen gewählten Namen mit. 

Durch eine vorherige Recherche kann so verhindert werden, dass Ihr Unternehmensname ältere Rechte Dritter verletzt und Ihnen im Falle einer markenrechtliche Abmahnung Kosten im vierstelligen Bereich entstehen.

Sie haben Fragen zum Markenrecht oder wollen eine Marke anmelden? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht und senden Sie uns einfach eine E-Mail an: info@wd-recht.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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