Markenrecherche – warum sie so wichtig ist, auch wenn Sie keine Marke anmelden anmelden wollen!

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In diesem Rechtstipp erklärt Ihnen Rechtsanwalt Thomas Seidel von der Kanzlei copy & right aus Norderstedt bei Hamburg, warum Sie als Unternehmer oder Selbstständiger unbedingt eine Markenrecherche durchführen lassen sollten, selbst wenn Sie eigentlich keine Marke anmelden möchten. 

Erfahren Sie hier unter anderem Antworten auf folgende Fragen: Bei einer Markenrecherche prüft das DPMA bzw. das EUIPO, ob meine Wunschmarke ältere Rechte Dritter verletzt? Was kann mir passieren, wenn ich auf eine Markenrecherche verzichte? Warum sollte ich einen Anwalt für Markenrecht mit der Markenanmeldung und Markenrecherche beauftragen?

Prüft das DPMA bzw. EUIPO, ob meine Wunschmarke ältere Rechte Dritter verletzt?

Nein. Weder das DPMA, noch das EUIPO prüfen im Rahmen Ihrer Markenanmeldung, ob Ihre Wunschmarke ältere Rechte Dritter verletzt.

Das Markenamt würde Ihnen vereinfacht gesagt also auch die Marke „Coca Cola“ für Getränke eintragen. Dass Sie sich mit einer derartigen Markenanmeldung nichts als Ärger einhandeln würde, bedarf wohl keiner vertieften Erörterung.

Daher sind Sie als Markenanmelder selbst dafür verantwortlich vor der Anmeldung Ihrer Marke durch eine gründliche Markenrecherche zu klären, ob Sie Ihre Wunschmarke überhaupt benutzen dürfen. Sofern bei der Markenrecherche keine problematischen älteren Rechte auftauchen, können den Zustand („Ja, ich darf die Marke nutzen!“) durch Ihre eigene Markenanmeldung auch für die Zukunft sichern.

Was kann mir passieren, wenn ich auf eine Markenrecherche verzichte?

Weder das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) noch das European Intellectual Property Office (EUIPO) sucht für Sie nach älteren, kollidieren Rechten Dritter. Das müssen Sie selbst machen und dabei unbedingt beachten, dass nicht nur identische Namen problematisch sind, sondern auch ähnliche Namen.

Wenn Ihre Wunschmarke ältere Markenrechte Dritter verletzt, kann Sie der Inhaber der älteren Marke auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Entfernung rechtsverletzender Produkte aus den Vertriebswegen und Vernichtung derselben in Anspruch nehmen.

Im Falle einer Markenrechtsverletzung werden alle diese Ansprüche meistens zunächst außergerichtlich im Wege eine sogenannten Abmahnung geltend gemacht. Dabei wird von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnanwalt wird Ihnen in diesem Fall allein für dieses erste Schreiben mindestens etwa 1.500 € netto in Rechnung stellen. Bei besonders bekannten Marken können die Kosten je Anwalt aber auch weitaus höher liegen. Ist auf Seiten des Abmahners neben dem Rechtsanwalt für Markenrecht auch noch ein Patentanwalt beteiligt, verdoppeln sich diese Kosten . Wenn Sie dann selbst einen Anwalt für Markenrecht mit der Verteidigung gegen die Abmahnung beauftragen (Was Sie unbedingt tun sollten!), kommen noch einmal mindestens weitere 1.500 € auf Sie zu.

Im außergerichtlichen Bereich würden sich also allein die Anwaltskosten bereits auf mindestens 3.000 €–4.500 € belaufen. Dazu kämen dann noch weitere Schadensersatzforderungen (sog. Lizenzschaden).

Reagieren Sie auf die Abmahnung nicht oder nicht richtig, wird der Markeninhaber wahrscheinlich eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. In diesem Verfahren sollen Sie dann ohne vorherige Anhörung zur Unterlassung verpflichtet werden. Im Vergleich zur außergerichtlichen Auseinandersetzung würde sich das Kostenrisiko durch ein solches Gerichtsverfahren noch einmal mehr als verdoppeln.

Eine weitere praktisch sehr bedeutsame Konsequenz ist, dass Sie bei einer berechtigen Abmahnung innerhalb kürzester Zeit die Nutzung der Marke komplett unterlassen müssen.

Dies ist besonders dann nicht leicht umzusetzen, wenn sich Ihre Produkte bereits im Umlauf befinden oder Sie Ihre Marke an diversen Stellen im Internet veröffentlichen haben, auf die Sie oft teilweise keinen direkten Zugriff haben (z. B. Suchmaschineneinträge).

Ferner würde Ihnen in diesem Fall auch ein erheblicher finanzieller Schaden dadurch entstehen, dass Ihre Kunden Ihre Produkt ohne die Marke nicht mehr Ihrem Unternehmen zuordnen könnten und daher sämtliches bis dahin mit der Marken aufgebautes Image sofort verloren ginge.

Unsere Empfehlung lautet daher:

Fragen Sie sich nicht, ob Sie sich die Recherche leisten sollten, sondern, ob Sie es sich leisten können, keine Recherche machen zu lassen. Sparen Sie nicht am falschen Ende.

Warum sollte ich einen Anwalt für Markenrecht mit der Markenanmeldung beauftragen?

Recherche – nicht die Treffer selbst sind von Bedeutung, sondern was rechtlich daraus folgt.

Das Wichtigste bei der Markenanmeldung ist die Recherche nach älteren Marken. Ein im Markenrecht erfahrener Anwalt weiß, wonach er suchen muss und ist in der Lage, die gefundenen Marken rechtlich zutreffend zu beurteilen.

So kann es beispielsweise sein, dass eine ältere Marke identisch aussieht, sie aber dennoch im Ergebnis kein Problem darstellt, weil sie etwa für andere Waren oder Dienstleistungen eingetragen ist, die Marke nicht "rechtserhaltend benutzt“ worden ist oder bestimmte Teile einer Marke nicht für sich gesehen nicht schutzfähig sind.

Anders herum kann es aber auch sein, dass der Markenanwalt bei älteren Marken, die zwar ähnlich aber nicht identisch sind, anhand der rechtlichen Kriterien und der bisherigen Rechtsprechung im Einzelfall beurteilen muss, ob sich die Marken zu ähnlich sind (Juristen sprechen hier von der „Verwechslungsgefahr“) oder ob Ihre Wunschmarke einen ausreichenden Abstand zur älteren Marken einhält. 

Selbst wenn die Markenrecherche negativ ausfällt, hat sie sich für Sie gelohnt, da Sie dann teuren Rechtsstreitigkeiten wegen einer Markenrechtsverletzung von vornherein aus dem Wege gehen und später auch nicht Hals über Kopf auf Ihre Marke, in die Sie im Laufe der Zeit vielleicht viel Geld investiert haben, verzichten müssen.

Welche Art von Marke ist für Sie die Richtige?

Es gibt u. a. Wort-, Bild- und Wort-Bild-Marken. Auch Hörmarken, abstrakte Farbmarken oder dreidimensionale Marken sind möglich. Wir schauen uns Ihre Marke genau an und erörtern mit Ihnen eine Strategie, die diejenigen Merkmale, die Ihre Marke zu etwas Besonderem machen, möglichst umfassend schützt.

Verbrennen Sie keine amtlichen Gebühren bei den Markenämtern, indem Sie Markenanmeldungen einreichen, die schon aufgrund von rechtlichen Hindernissen, zum Beispiel aufgrund beschreibender Angaben oder anderer freihaltebedürftiger Begriffe, zum Scheitern verurteilt sind.

Wir übernehmen die anwaltliche Haftung!

Sie erhalten von uns die anwaltlich ausgewerteten Rechercheergebnisse nebst Handlungsempfehlung. Wir übernehmen die Haftung für die Richtigkeit der Recherche. All das kann eine kostenlose Do-It-Yourself-Recherche in freien Datenbanken nicht leisten.

Für Rückfragen zu den Themen Markenrecherche und Markenanmeldung steht Ihnen ihr Anwalt für Markenrecht der Kanzlei copy & right aus Norderstedt bei Hamburg jederzeit gern zur Verfügung.

Foto(s): Thomas Seidel

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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