Marktüberwachung Ökodesign – Behördliche Anhörung wegen Verstößen gegen das Ökodesign

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Marktüberwachung Ökodesign – Behördliche Anhörung wegen Verstößen gegen das Ökodesign

Die Marktüberwachung Ökodesign verschickt Anhörungen an Unternehmen, welche die unterschiedlichen Vorschriften über das Ökodesign von elektronischen Produkten nicht einhalten. Erhält ein Unternehmen ein solches Schreiben bezüglich der Marktüberwachung Ökodesign, sollte dies unbedingt ernst genommen werden. Im Extremfall drohen hohe Bußgelder und behördlich angeordnete Vertriebsverbote sowie Rückrufanordnungen. Als Spezialisten im Bereich Ökodesign wollen wir in diesem Artikel auf die Vorgehensweise der Marktüberwachung Ökodesign und die einzelnen Vorschriften eingehen.

1. Was ist unter Ökodesign zu verstehen und warum gibt es eine Marktüberwachung?

Unter Ökodesign ist der Ansatz zu verstehen, Umweltbelastungen von Produkten über die Optimierung ihres Produktdesigns zu verringern. Die Vorgaben des Ökodesigns werden auf europäischer Ebene durch die Ökodesign-Richtlinie geregelt. Für den Vollzug der Vorschriften sind die jeweiligen Bundesländer zuständig, weswegen jeweils die zuständige Landesbehörde die Anhörung vornimmt und das Verfahren durchführt. Die Landesbehörden führen dabei entsprechende „Schwerpunktaktionen“ durch, die sich auf einzelne Produktgruppen beziehen.

2. Marktüberwachung Ökodesign durch Landesbehörden

Die Marktüberwachung obliegt den jeweiligen Bundesländern. Folgende Behörden sind in den einzelnen Bundesländern zuständig: Regierungspräsidium Tübingen (BW), Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben (BY), Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (BE), Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (BB), Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (HB), Behörde für Umwelt und Energie (HH), Hessische Eichdirektion (HE), Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (MV), Gewerbeaufsichtsverwaltung (NI), LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (NW), Landesamt für Mess- und Eichwesen (RP), Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (SL), Landesdirektion Sachsen (SN), Landeseichamt (ST), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (SH), Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TH).

3. Marktüberwachung Ökodesign bei externen Netzteilen VO (EG)278/2009

Die VO (EG) 278/2009 wird auch „Netzteil-Verordnung“ genannt. Grob gesagt sind von dieser Verordnung Geräte betroffen, die über ein mitgeliefertes externes Netzteil verfügen. Adressaten dieser Verordnung sind Hersteller und Importeure. Die Marktüberwachung Ökodesign legt hier insbesondere Wert auf die Parameter Leistungsaufnahme bei Nulllast und Mindestwerte für die durchschnittliche Effizienz. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Punkte einzuhalten, welche die Landesbehörden nach einem entsprechenden Testkauf und einer Labortestung überprüfen und bemängeln.

4. Marktüberwachung Ökodesign energieverbrauchsrelevanten Produkten im stationären Handel, in der Werbung und im Online-Handel VO (EU) 518/2014

Die VO (EU) 518/2014 verpflichtet Lieferanten von energieverbrauchskennzeichnungspflichtigen Produkten, Händlern entsprechende elektronische Energieetiketten und Produktdatenblätter bereitzustellen. Die Händler müssen diese dann bei ihren Angeboten nach entsprechenden Vorschriften  anführen.

5. Marktüberwachung Ökodesign bei Dunstabzugshauben VO (EU)66/2014 und VO (EU) 65/2014

Normadressaten der Verordnungen 66/2014 und 65/2015 sind Hersteller von Haushaltsdunstabzugshauben. Als Schwerpunkte in diesem Bereich sind die Angabe des Fettabscheidegrads, des statischen Druckunterschieds im Bestpunkt und der Maximale Luftstrom anzusehen.

6. Marktüberwachung Ökodesign bei Leuchtmitteln (Lampen) (VO(EG) 244/2009, VO(EU) 1194/2012 und 874/2012)

Auch das Ökodesign bei Leuchtmitteln steht stark im Fokus der Marktüberwachungsbehörden.  Hier gibt es aufgrund der unterschiedlichen Leuchtmittel (Lampen oder Leuchten) viele Regelungen, die es zu beachten gilt. Dabei kommt es nicht nur auf die Beschaffenheit der Leuchtmittel an sich an, sondern auch auf die Kennzeichnung der Leuchtmittel und deren Verpackungen sowie die Auslobung auf Internetseiten.

7. Marktüberwachung Ökodesign bei Wäschetrocknern (VO (EU) 932/2012 und VO (EU) 392/2012)

Das Ökodesign von Wäschetrocknen wird intensiv überprüft. Der Grund liegt darin, dass es sich bei Wäschetrocknern um sehr energieintensive Geräte handelt. Auch hier soll vermieden werden, dass sich Hersteller durch die Angabe von falschen Werten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

8. Konsequenzen von Verstößen gegen die Vorschriften über das Ökodesign

Finden die Behörden der Marktüberwachung heraus, dass tatsächlich Verstöße gegen die Vorschriften über das Ökodesign bestehen, sind diese befugt, Maßnahmen anzuordnen, die gewährleisten, dass eine unrichtige oder unvollständige Verbrauchskennzeichnung oder sonstige Produktinformationen korrigiert werden. Das ergibt sich aus § 8 EnVKG. Das kann zum Inhalt haben, dass die Hersteller verpflichtet werden, die Energieetiketten entsprechend zu ändern und gewerbliche Kunden sowie Endkunden darüber in Kenntnis zu setzen, dass die entsprechenden Produkte mit einer falschen Energieeffizienzklasse oder falschen Angaben beworben wurde.

 Für den Fall, dass die Hersteller dem nicht nachkommen, können die Marktüberwachungsbehörden Ordnungsverfügungen mit Androhung von Zwangsmitteln erlassen.

9. Was droht sonst bei Verstößen gegen das Ökodesign?

Bei zahlreichen Vorschriften über das Ökodesign von Produkten handelt es sich umso genannte Marktverhaltensregeln. Das bedeutet, dass Verstöße dagegen von Mitbewerbern oder klagebefugten Verbänden mittels Abmahnungen, einstweilige Verfügung und Unterlassungsklage unterbunden werden können. Diese Vorschriften sind Einfallstor in das Wettbewerbsrecht, sodass hier mit dem Argument der Irreführung der Verbraucher wettbewerbsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden können. Das bedeutet, dass jeder Wettbewerber Produkte des Konkurrenten überprüfen und entsprechend aus Wettbewerbsrecht dagegen vorgehen kann. Ein solches Vorgehen ist wesentlich effizienter als den Gang über die Behörden, da im Idealfall ein Wettbewerb Verstoß binnen weniger Tage abgestellt werden kann.

10. Unsere Leistungen

Unsere Kanzlei hat sich schon sehr früh auf das Ökodesign von Verbraucherprodukten spezialisiert. Wir beraten und vertreten sie im Falle von Anhörungen der Marktüberwachungsbehörden und entwickeln mit Ihnen Strategien, wie man erfolgreich dagegen vorgeht. Darüber hinaus beraten wir Sie auch im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Wenn sie herausgefunden haben, dass ihre Mitbewerber falsche Angaben machen, beraten wir Sie über die richtige Herangehensweise, um diese wettbewerbswidrigen Handlungen schnell und effektiv abzustellen. Lesen Sie auch unseren Artikel 

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