Mercedes Abgasskandal: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung ist illegale Abschalteinrichtung

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Laut dem Landgericht Stuttgart stellt die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, weshalb dem Kläger ein Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung zustehe. Wegen der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung unterliegen bereits viele Fahrzeuge der Daimler AG offiziellen Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamts. 

Der Daimler-Abgasskandal und kein Ende: Mit Urteil vom 27. August 2020 (Az.: 10 O 126/20) hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart die Daimler AG zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Der Kläger hatte im September 2013 zu einem Kaufpreis von 25.800 Euro einen Mercedes Benz C 200 CDI Blue Efficiency als Gebrauchtfahrzeug erworben. Das Fahrzeug verfügt über den Dieselmotor OM651 der Schadstoffklasse Euro 5 und wies bei Erwerb eine Laufleistung von 6.600 Kilometern auf. Der OM651 steht seit einiger Zeit im Mittelpunkt des Dieselskandals der Daimler AG und ist in vielen Fahrzeugen verbaut, die derzeit in Schadensersatzklagen nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung vor deutschen Gerichten streitgegenständlich sind. 

„Ausschlaggebend für das Landgericht Stuttgart war für das verbraucherfreundliche Urteil die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese stellt laut Landgericht eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, weshalb dem Kläger ein Schadensersatzanspruch wegen sittenwidriger Schädigung zustehe“, kommentiert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Christian Schneider von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. „Abschalteinrichtungen wie Thermofenster bei der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen oder eben auch Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelungen sind grundsätzlich unzulässig. Das hat die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag zu einem vielbeachteten Verfahren am Europäischen Gerichtshof EuGH klargemacht. Entscheidend bei dem EuGH-Verfahren ist die Aussage, dass auch temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen“, sagt Rechtsanwalt Christian Schneider.

Wegen der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung unterliegen bereits viele Fahrzeuge der Daimler AG offiziellen Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung der Daimler AG ist bei den betroffenen Mercedes-Benz-Fahrzeugen nur im Prüfstand aktiviert. Dabei sorgt sie dafür, dass der gesamte Kühlmittelkreislauf kälter bleibt und somit die Temperatur des Motoröls nur langsam ansteigt. So sorgt die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung dafür, dass auf dem Prüfstand weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Erst vor kurzem hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 27. August 2020 (Az.: Bm 6 O 324/19) einem geschädigten Verbraucher Schadensersatz für die Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI zugesprochen. Dieser hatte den Wagen im Jahr 2014 gebraucht erworben. Der Mercedes-Benz GLK 220 CDI ist mit dem Motor OM651 mit der Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet und weist eine Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung auf. 

Auch ein Urteil am Landgericht Stuttgart zeigt, dass der Druck auf die Daimler AG steigt. Dort wurde der Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt (Urteil vom 16.07.2020, Az.: 12 O 87/18). Der geschädigte Verbraucher hatte 2014 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 200 T CDI mit einer Laufleistung von 43.550 Kilometer für 20.700 Euro erworben. In dem streitgegenständlichen Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro 5 ist der Motor OM651 verbaut. Das Fahrzeug wird bisher aber von keinem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes erfasst. Laut Anwalt Christian Schneider könnte dieses Urteil einen weiteren wichtigen Schritt im Daimler-Abgasskandal einläuten. „Wenn das Gericht ohne offiziellen Rückruf bei einem Diesel mit dem Motor OM651 so verbraucherfreundlich urteilt, eröffnet dies weitreichende Chancen für geschädigte Verbraucher. Der Weg der individuellen Betrugshaftungsklage stellt sich regelmäßig als erfolgreich heraus.“ 

Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656.



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