Microsoft muss Kundendaten nicht herausgeben

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US-Behörden haben keinen Zugriff auf Daten, die von US-Unternehmen auf ausländischen Servern gespeichert werden. Microsoft hat damit in dem Rechtsstreit um Herausgabe von Nutzerdaten in den USA einen großen Sieg errungen.

Vgl. Berufungsgericht United States Court of Appeals for the 2nd Circuit, Urteil vom 24.01.2017

Hintergrund des Verfahrens 

Bereits seit mehreren Jahren zieht sich dieses Verfahren hin. Ursprünglicher Anlass für dieses Verfahren war ein Herausgabebeschluss gegen Microsoft, mit dem ein US-Richter in einem Ermittlungsverfahren wegen Drogenstraftaten den E-Mail-Verkehr zu einem bestimmten „@msn.com“-Account verlangte.

Zu diesem Zeitpunkt hatte das Gericht seine Entscheidung auf den Stored Communications Act (SCA), ein Gesetz von 1986, das unter anderem regelt, wann und wie Tech-Unternehmen elektronische Daten an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben haben, gestützt.

Nach Ansicht des Gerichts seien nicht der Ort der Speicherung entscheidend, sondern, dass allein ein US-amerikanischer Provider Zugriff auf die ausländischen Daten habe.

Microsoft sah sich zu mindestens dazu veranlasst, einige Informationen über den Nutzer des Accounts herauszugeben, weigerte sich aber im Übrigen der Herausgabeverfügung nachzukommen, da die Daten sich nicht auf US-Servern, sondern im Ausland (hier: Irland) befänden.

Hierdurch wurde ein jahrelanger Rechtsstreit in Gang gesetzt, der zu einer Entscheidung des Gerichts vom 14.07.2016 führte: Entscheidend ist, wo die Daten gespeichert werden!

In der Begründung schreibt das Gericht, dass eine extraterritoriale Anwendung des Stored Communication Acts von diesem nicht vorgesehen sei. Vielmehr richte sich die Zuständigkeit für derartige Durchsuchungsbeschlüsse nach dem nationalen Recht.

Mit seiner wegweisenden Entscheidung vom 24.01.2017 hat das Berufungsgericht United States Court of Appeals for the 2nd Circuit nunmehr in einer Split Decision (vier zu vier) die Berufung des US Department of Justice abgewiesen und damit seine Entscheidung vom 14.07.2016 bestätigt.

Enorme Auswirkungen für Cloud-basierte Dienste

Im Zeitalter der Cloud ist zu erwarten, dass diese Entscheidung enorme Auswirkungen haben wird. Cloud-basierte Dienste wie AWS oder MSL Azure haben immer mehr Zulauf, ganze Dienste wie Netflix speichern ihre Daten und Anwendungen dort komplett. Ferner ist auch festzustellen, dass im B2B-Bereich Cloud-Lösungen immer weitergehende Beliebtheit genießen. So soll z.B. für SAP der Umsatz mit Cloud-Lösungen bald 1/3 des Umsatzes ausmachen.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Entscheidungen kommt es nun zwangsläufig zu Fragen der internationalen Zuständigkeit, soweit nun ausländische Behörden aufgrund der lokalen Gesetze Zugriff auf Daten haben, die in einem völlig anderen Rechtskreis mit anderer Jurisdiktion liegen. Nach Ansicht des Berufungsgerichts kann dieser Zugriff auf Server in ausländischen Rechtskreisen zumindest nicht mit dem Stored Communication Act begründet werden.

Alles in allem ist daher die Entscheidung sehr zu begrüßen.

Gesetzesverschärfung in USA nicht ausgeschlossen

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die neue US-Regierung um Präsident Donald Trump eine Gesetzesverschärfung durchsetzen könnte. So könnten möglicherweise künftig US-Konzerne zur Herausgabe aller Daten gezwungen werden, unabhängig davon, an welchem Ort diese gespeichert werden.

Marc E. Evers

Rechtsanwalt


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