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Mietkaution - was Sie wissen und beachten müssen!

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Mietkaution - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Grundsätzlich muss ein Mieter keine Mietkaution zahlen, wenn diese Mietsicherheit nicht im Mietvertrag vereinbart wurde.
  • Die Obergrenze einer Mietkaution liegt bei drei Nettokaltmieten – mehr darf der Vermieter nicht verlangen.
  • Die Kaution kann der Mieter in drei Monatsraten zahlen, der Vermieter muss für die Kaution ein Kautionskonto anlegen.
  • Unter Umständen (z. B. bei Nichtzahlung der Miete) kann der Vermieter bei Auszug die Kaution einbehalten.

Was ist eine Mietkaution?

Zieht ein neuer Mieter in eine Wohnung ein, verlangt der Vermieter häufig als Sicherheit eine Mietkaution. Im Schadensfall hat der Mieter ggf. dann nämlich die Möglichkeit, seine Forderungen mit der Mietkaution zu verrechnen. Eine verpflichtende Zahlung ist nicht gesetzlich festgelegt, deshalb muss die Mietkaution im Mietvertrag vereinbart werden.

Allerdings ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, was bei einer Mietkaution zu beachten ist (§ 551 BGB):

  • Die Kautionssumme darf höchstens drei Monatsmieten (Kaltmiete) betragen.
  • Der Mieter darf die Kaution in drei monatlichen Raten zahlen.
  • Die Kaution muss vom Vermieter bei einer Bank auf einem separaten Konto angelegt werden.
  • Der Geldbetrag muss als Spareinlage (Sparbuch) angelegt werden. Mieter und Vermieter können eine andere Anlageform (z. B. Sparkonto, Tagesgeldkonto) vereinbaren.
  • Die Zinsen gehören zur Kautionssumme und damit dem Mieter.

Gibt es Alternativen zur Mietkaution?

Da ein Umzug häufig mit hohen Kosten verbunden ist, schlägt die Mietkaution teuer zu Buche. Kann der Mieter die Kaution nicht aufbringen, kann er eine Mietbürgschaft vereinbaren. Hierbei erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde, die als Absicherung bei Mietschäden oder Mietrückständen dient.

Es gibt verschiedene Arten der Mietbürgschaft. Die bekannteste ist die Privatbürgschaft, die häufig bei Studenten verlangt wird. Die Eltern übernehmen in diesem Fall den Part des Mietbürgers, möglich sind aber auch andere Privatpersonen. Auch Banken (sog. Mietbürgschaft) oder Versicherungen (sog. Kautionsbürgschaft bzw. Mietkautionsversicherung) können als Bürgen in Betracht kommen.

Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?

Grundsätzlich erhält der Mieter die Mietkaution nach Auszug aus der Wohnung zurück. Stellt sich aber heraus, dass der Mieter die Mietwohnung unsachgemäß behandelt hat, kann der Vermieter die Mietkaution ganz oder teilweise einbehalten. Allerdings sollten Vermieter sich vorher informieren, wann die Kaution nicht erstattet wird bzw. einbehalten werden kann.

Hierzu zählen beispielsweise Schäden in der Wohnung, Mietrückstände oder offene Betriebskostenabrechnungen. Vermieter müssen bei der Überprüfung eine angemessene Frist einhalten, allerdings gibt es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung. Empfehlenswert ist jedoch, die Kautionsabrechnung innerhalb von drei bis sechs Monaten durchzuführen.

Wichtig: Schäden an der Mietsache verjähren sechs Monate nach Auszug.

Foto(s): ©pixabay/nattanan23

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