Mietschulden wegen der Corona-Krise – Tipps für Mieter (Wohnraum)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Solo-Selbständige, Alleinerziehende, knapp kalkulierende Haushalte: Die Corona-Krise trifft viele Mieter hart, oft reichen die Mittel nicht einmal aus, um die Miete zu bezahlen. Anwalt Bredereck sagt, was Mieter in dieser Lage am besten tun sollten.

Zwar gibt es einen gesetzlichen Schutz vor Kündigungen, die sich auf Coronakrisen-bedingte Mietrückstände von April bis einschließlich Juni 2020 stützen. Der Mieter schuldet die Miete aber trotzdem, und kann deswegen auch vom Vermieter verklagt werden.

In erster Linie sollten Mieter deshalb selbst in Corona-Zeiten immer alles dransetzen, die Miete doch noch irgendwie zu begleichen.

Generell gilt: Verhalten Sie sich in der Corona-Krise möglichst kooperativ mit Ihrem Vermieter. Viele Vermieter haben aktuell Verständnis für finanzielle Engpässe Ihrer Mieter – falls verursacht durch die Corona-Situation. Diesem goodwill sollte man sich als Mieter nicht verschließen.

Rufen Sie Ihren Vermieter an und legen Sie Ihre finanzielle Notlage dar. Falls das so ist, machen Sie ihm glaubhaft, dass Sie Ihre Miete nur aufgrund der Corona-Krise nicht zahlen können. Bieten Sie Ihrem Vermieter entsprechende Nachweisen an. Zwar sind Sie dazu ihrem Vermieter gegenüber wohl nicht verpflichtet. Nur: Sie müssen den Zusammenhang zwischen der Corona-Krise und dem Mietausfall spätestens in einem Gerichtsprozess glaubhaft machen. Es schadet regelmäßig nichts, dass Sie diese Informationen jetzt mit Ihrem Vermieter teilen. Im Gegenteil: Sie wecken dadurch Verständnis beim Vermieter und stärken unter Umständen Ihr Vertrauensverhältnis zu ihm, und bereiten damit vielleicht den Weg zu einer einvernehmlichen Lösung.

Was wir für Sie tun können

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 20 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln. Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an.

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