Mit der Kündigung zum Anwalt - Checkliste

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Wenn Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten, sollten Sie damit zum Rechtsanwalt gehen. 

Dazu bereiten SIe sich am besten vor. Stellen SIe die notwendigen Informationen zusammen und klären Sie die Frage der Gebühren ab, dann sind SIe bestens vorbereitet. 

1. Gebührenübernahme abklären

Erst einmal sollten SIe prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung die anwaltliche Tätigkeit übernimmt. Sie können sich hierzu selbst eine Schadensnummer bei Ihrer Rechtsschutzversicherung geben lassen. Dazu können Sie die von Ihrer Versicherung b bereit gestellten Kommunikationswege für eine Schadensmeldung nutzen. Oder Sie fragen Ihren Anwalt, ob er die Schadensmeldung übernimmt. Die Rechtsschutzversicherung schlägt Ihnen ggf. einen Anwalt vor. Diesen müssen Sie aber nicht nehmen, Sie können sich einen Anwalt selbst aussuchen. Rechtsschutzversicherungen zahlen allerdings nicht die Mehrkosten für einen Anwalt, der wegen der Ortsverschiedenheit anreist und dabei Reise- und Abwesenheitskosten abrechnet.

2. Richtigen Anwalt auswählen 

Empfehlenswert ist es, wenn Sie auf den Rat fachlich versierter Anwälte mit einem entsprechenden Anspruch an die Beratungsqualität vertrauen. Diese werden in der Regel Fachanwälte für Arbeitsrecht mit entsprechenden Kundenbewertungen sein. Informieren Sie sich über das Anwaltsverzeichnis anwalt.de oder fragen Sie im Kollegen- oder Bekanntenkreis, ob ein ganz spezieller Anwalt empfohlen werden kann.

3. Vor dem Termin beim Rechtsanwalt: Welche Unterlagen muss ich mitbringen? 

Sie sollten folgende Unterlagen dabei haben:

- Kündigungsschreiben

- die drei letzten Lohnabrechnungen und, soweit vorhanden, die Lohnabrechnung vom vorangegangenen Dezember

- Arbeitsvertrag mit Ergänzungen und / oder Änderungen

- etwaige Abmahnungen

Der Anwalt möchte von Ihnen wissen, wann Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben. Diesen Zeitpunkt muss er kennen, weil er sonst nicht berechnen kann, bis wann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann bzw. muss. Dazu gibt es eine Dreiwochenfrist, innerhalb derer der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen musssonst gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden. 

Der Anwalt wird auch von Ihnen wissen wollen: Geburtsdatum, Personenstand, Anzahl der Kinder, denen SIe zum Unterhalt verpflichtet sind, etwaige Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Mensch. Bedeutsam wäre auch ggf. eine bestehende Schwangerschaft, Mutterschutzzeiten oder Elternzeit (oder entsprechende diesbezügliche Anträge, die gerade laufen).

Der Anwalt will wissen, wie lange Sie bereits im Unternehmen arbeiten, in welcher Funktion SIe eingesetzt werden, wie groß der Betrieb ist und ob es einen Betriebsrat gibt. 

In manchen Tarifverträgen sind Mitarbeiter altersgeschützt (öffentlicher Dienst, kirchlicher Dienst, Metall- und Elektroindustrie).

Der Anwalt klärt dann mit Ihnen, ob Ihnen etwa ein Sonderkündigungsschutz zusteht. Spezialfälle sind hier: Schwerbehinderung oder Gleichstellung, Schwangerschaft, Elternzeit, Mitgliedschaft im Betriebsrat, andere Sonderfunktionen. Auch hierzu sollten Sie Angaben machen. 

Tipp:

Einen fachlich versierten Anwalt erkennen Sie unter anderem daran, ob er die o. g. Daten abgefragt hat.

Viel Erfolg!

Dr. Bert Howald

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte PartmbB, Stuttgart

Foto(s): Bert Howald

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